SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2: Neue Mutante auf dem Vormarsch
SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2: Neue Mutante auf dem Vormarsch
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Am 10. Mai hat die Weltgesundheitsorganisation (WHOWorld Health Organization) die Variante B.1.617 des SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2 als besorgniserregend (variant of concern) eingestuft. Ein passender Anlass, um einen genaueren Blick auf diese Virusvariante und die Bedeutung der Einstufung durch die WHOWorld Health Organization zu werfen.
Noch immer infizieren sich pro Tag durchschnittlich rund 350.000 Menschen in Indien mit dem Coronavirus. Das indische Gesundheitssystem war bereits vor der Pandemie an den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit. Die rasante Ausbreitung von COVID-19Coronavirus Disease 2019 in dem nach China bevölkerungsreichsten Land der Erde, kostet in Indien nun täglich unzählige Menschenleben. Dabei trägt auch eine aggressivere Variante des SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2 mit der Bezeichnung B.1.617 ihren Teil zu den verheerenden Zuständen bei. Auch deshalb hat die WHOWorld Health Organization diese Variante nun in die Kategorie einer besorgniserregenden Variante (variant of concern) hochgestuft.
Variant of interest, variant of concern
Eine SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2-Virusvariante wird als „Variant of interest“ (VOI) bezeichnet, wenn sie im Vergleich zu anderen SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2-Viren in ihrem Erbgut Mutationen aufweist, die mit bekannten oder vermuteten neuen Eigenschaften verbunden sind und die als Ursache für mehrere COVID-19Coronavirus Disease 2019-Fälle oder in mehreren Ländern nachgewiesen wurden.

"Veränderungen durch Mutation ist eines der Grundprinzipien allen Lebens und ein entscheidender Aspekt, insbesondere bei Viren."
Zur besorgniserregenden SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2-Variante (variant of concern, VOC) wird eine VOI, wenn durch wissenschaftliche Untersuchungen festgestellt wird, dass sie mit einer Erhöhung der Übertragbarkeit in Zusammenhang steht. Die Zunahme der Krankheitsschwere oder Veränderung des klinischen Krankheitsbildes sind ebenso Gründe für eine Einstufung zur VOC, wie eine Verringerung der Wirksamkeit von Diagnostika, Impfstoffen oder Medikamenten.
Schon in Deutschland angekommen
Die SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2 Virusvariante B.1.617 wurde erstmals im Oktober 2020 in Indien beschrieben. Sie hat sich zunächst in der dortigen Bevölkerung stark ausgebreitet und ist mittlerweile, vermutlich durch Reisende, weltweit verbreitet. Genau betrachtet besteht diese Virusvariante aus drei Untervarianten, wobei insbesondere B.1.617.1 und B.167.2 in Großbritannien und auch in Deutschland seit einigen Wochen vereinzelt nachgewiesen wurden. B.1.617 hatte in der letzten Aprilwoche in Deutschland einen Anteil von 1,5 Prozent der Infektionen. B.1.617.3 wurde bislang nur einmal in Deutschland nachgewiesen. Damit ist der Anteil von B.1.617, insbesondere von B.1.617.2 deutlich geringer als in Großbritannien, wo er aktuell in sechs Prozent der sequenzierten Proben gefunden wird.
Vierte Welle?
Die Ausbreitung von SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2 hängt von vielen Faktoren ab. Einige davon können sehr gut durch das menschliche Verhalten beeinflusst werden. Solange es noch keinen ausreichend breiten Impfschutz in der gesamten Bevölkerung gibt, ist es von großer Bedeutung, weiter auf Maßnahmen wie Abstand halten, Maske tragen und Kontaktreduzierung zu achten. Oberstarzt Priv.-Doz. Dr. Roman Wölfel, der Leiter des Institutes für Mikrobiologie der Bundeswehr, schätzt die Gefahr so ein: „Auch eine neue Virusvariante kann sich nur verbreiten, wenn man ihr die Gelegenheit dazu gibt. Große Menschenansammlungen, insbesondere in geschlossenen Räumen oder auch Urlaubsreisen durch die Welt, machen es Virusvarianten in jedem Fall sehr leicht, sich in einer nur teilweise geimpften Bevölkerung erneut stark zu vermehren.“ Eine wirklich tragfähige und langandauernde Verbesserung der Situation werde nur durch eine hohe Durchimpfungsrate in allen Bevölkerungsgruppen erreicht werden können, so Dr. Wölfel.
Wirksamer Impfschutz?
Erste Laboruntersuchungen mit Blutseren von Genesenen und Geimpften in Indien haben gezeigt, dass die Variante B.1.617 weiterhin durch die Antikörper in diesen Seren neutralisiert werden konnte. Grundsätzlich kann kein Impfstoff einen hundertprozentigen Schutz bieten und auch mit den bisherigen SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2-Viren konnte es in Einzelfällen trotz Impfung zu einer Erkrankung kommen. Bei einem Ausbruch in einem Pflegeheim in London hatten sich 15 geimpfte ältere Menschen mit B.1.617.2 infiziert. Vier von ihnen mussten mit Symptomen behandelt werden, aber es gab bei keinem von ihnen schwere oder gar tödliche Verläufe.
Bei anderen, etwa Grippeviren, ist diese Wandlungsfähigkeit von Krankheitserregern bereits bekannt. Aus diesem Grund wird die Grippeschutzimpfung jedes Jahr angepasst. Ein ähnliches Vorgehen erwartet Oberstarzt Priv.-Doz. Dr. Wölfel auch für die Impfung gegen SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2, „allerdings wissen wir noch nicht, ob auch hier eine jährliche Anpassung erforderlich ist oder längere Zeiträume ausreichend sein werden“, so Dr. Wölfel.