Amtshilfe: Anleitung zur richtigen Beantragung
Amtshilfe: Anleitung zur richtigen Beantragung
- Datum:
- Ort:
- Bonn
- Lesedauer:
- 1 MIN
Die Bundeswehr kann auf Antrag einer Behörde Hilfeleistungen bei Katastrophen oder größeren Unglücken in Deutschland leisten. Die Prinzipien, Unterstützungsmöglichkeiten aber auch die Verfahrensabläufe, Rechtsgrundlagen der Amtshilfe sind im Flyer „Amtshilfe durch die Bundeswehr“ beschrieben.
Ganz besonders sichtbar und nahe an der Deutschen Bevölkerung ist die Bundeswehr immer dann, wenn sie zu Unterstützung ziviler Organisationen bei Naturkatastrophen und schweren Unglücken innerhalb Deutschlands im Einsatz ist. Im Besonderen die Hilfeleistungen im Zuge der aktuellen COVID-19Coronavirus Disease 2019 Pandemie, aber auch Sandsäcke an Deichen aufzutürmen, Schneisen bei Waldbränden zu schlagen, Unterstützung zur Bekämpfung der Borkenkäferplage oder Dächer von Schneelasten zu befreien fällt rein rechtlich unter den Begriff Amtshilfe.
Die Streitkräfte leisten zivilen Behörden (Bund, Länder) vor allem technische Amtshilfe unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen und rechtlicher Grundlagen. Die Bundeswehr kann bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen die zuständigen zivilen Behörden für die Gefahrenabwehr mit besonders zur Hilfeleistung geeigneten Ressourcen unterstützen.
Die Verfahren bei Unglücksfällen und Naturkatastrophen sind eingeübt. Der Nationale Territoriale Befehlshaber stellt im Zusammenwirken mit den Organisationsbereichen die Unterstützungs-/ Einsatzkräfte; diese unterstützenden Kräfte agieren stets unter der Verantwortung und Führung der anfordernden zivilen Behörde.
Der Flyer „Amtshilfe durch die Bundeswehr“ richtet sich in erster Linie an die Bearbeiter und Bearbeiterinnen in den Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Er gibt einen schnellen Überblick zu Prinzipien der Amtshilfe, Unterstützungsmöglichkeiten, Verfahren, Rechtsgrundlagen und Ansprechstellen im Zusammenhang mit Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr.
Ziel dieser Information ist es, Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, um über gestellte Amtshilfeanträge zügig entscheiden zu können.
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