Heute ist...
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...der 11. April.
Der Tag, an dem 1957 das „Gesetz über den Wehrbeauftragten des Bundestages“ verabschiedet wurde.
Der erste Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Helmuth von Grolman, ein ehemaliger General der Wehrmacht, wurde im Februar 1959 gemäß Art. 45b des Grundgesetzes und dieses Gesetzes gewählt und somit Hilfsorgan der parlamentarischen Kontrolle der Bundeswehr. Die Aufgabe der bisher 13 Wehrbeauftragten war und ist die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie das Einhalten der Grundsätze der Inneren Führung zu kontrollieren.
Heute hat Dr. Eva Högl das Amt inne. Jede Soldatin, jeder Soldat kann sich außerhalb des Dienstweges vertraulich an die Wehrbeauftragte wenden. Man spricht dann von einer sogenannten „Eingabe“. Wird innerhalb der Ermittlungen zu dieser Eingabe ein Mangel festgestellt, wirkt die Wehrbeauftragte auf die Abstellung des Mangels durch die militärischen Vorgesetzten hin. Die Wehrbeauftragte selbst verfügt über keine exekutiven Befugnisse. Allerdings hat die Wehrbeauftragte jederzeit die Möglichkeit ohne Anmeldung militärische Dienststellen zu besuchen und sich mit deren Angehörigen zu unterhalten. Militärische Dienststellen sind zur Auskunft verpflichtet, wenn sie von ihr angefragt werden. Ein wesentliches Augenmerk der Wehrbeauftragten liegt auch in der Prävention. Fehlentwicklungen in der Truppe soll möglichst vorgebeugt werden. Ihre Erkenntnisse legen die Wehrbeauftragten jährlich dem Deutschen Bundestag in ihrem Bericht vor.
Die Innere Führung – Grundpfeiler des soldatischen Selbstverständnisses als „Staatsbürger in Uniform“ – hat in dieser Institution effektive und nachhaltige Wächter und Mahner.