Streitkräftebasis
Konzentration auf Kernaufgaben

Bundeswehr leistet Amtshilfe wieder nach Einzelfallprüfung

Bundeswehr leistet Amtshilfe wieder nach Einzelfallprüfung

Datum:
Ort:
Deutschland
Lesedauer:
2 MIN

Die Bundeswehr unterstützt seit rund zwei Jahren im Rahmen der Amtshilfe die zuständigen Behörden im Kampf gegen das Corona-Virus. Aktuell sind aber nur noch rund 200 Kräfte der Bundewehr in Gesundheitseinrichtungen, Krankenhäusern und Impfzentren im Einsatz. Zudem fordert der Krieg in der Ukraine, dass sich die Bundeswehr wieder stärker auf ihre Kernaufgabe konzentriert: die Landes- und Bündnisverteidigung.

Szene eines Geschütztransports.

Konzentration auf die Kernaufgaben: Der russische Krieg in der Ukraine macht deutlich, wie wichtig die Landes- und Bündnisverteidigung ist. Truppenteile und Verbände unterstützen derzeit die NATO Response Force (NRFNATO Response Force).

Bundeswehr/Jörg Volland

Vor dem Hintergrund der aktuellen Lageentwicklung in der Ukraine, lässt die erforderliche Konzentration auf die Kernaufgaben der Bundeswehr kaum noch Spielräume für das dauerhafte Vorhalten eines Hilfeleistungskontingentes. „Die Bewältigung der Corona-Krise bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich selbstverständlich auch die Bundeswehr subsidiär mit ihren verfügbaren Ressourcen beteiligen wird“, verspricht Generalleutnant Martin Schelleis in seiner Funktion als Nationaler Territorialer Befehlshaber. Zugleich aber weist er auch darauf hin: „Der Auftrag der Bundeswehr ist die äußere Sicherheit, darauf müssen wir uns professionell vorbereiten.“


Ausbildungsdefizite müssen aufgeholt werden

Vielfach werde unterschätzt, welcher Ausbildungs- und Übungsaufwand dafür kontinuierlich betrieben werden müsse. Die Rückkehr zum Grundbetrieb mit seinen Ausbildungs- und Übungsvorhaben ist nunmehr erneut von großer Bedeutung. Nur so kann die Befähigung zur Landes- und Bündnisverteidigung vollumfänglich gewährleistet werden. Durch die Pandemie entstandene Ausbildungsdefizite müssen aufgeholt werden. Das gilt insbesondere für all jene Truppenteile und Verbände, die seit diesem Jahr im Rahmen der der NATO Response Force (NRFNATO Response Force) in erhöhter Bereitschaft für die NATO stehen und bereits jetzt mit Teilen für die Verstärkung der NATO-Ostflanke herangezogen werden.

Ein Soldat beim Kommissionieren von COVID Impfstoff

Eine von vielen Facetten der Amtshilfe gegen Corona: Ein Soldat beim Kommissionieren von COVID-19Coronavirus Disease 2019 Impfstoff.

Bundeswehr/Daniel Wolter

Umfangreichster Hilfseinsatz der Geschichte

Im März 2020 begann für die Bundeswehr der umfangreichste Hilfseinsatz ihrer Geschichte. Seit nunmehr zwei Jahren unterstützen die Streitkräfte in der Amtshilfe die Behörden im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Die eingesetzten Kräfte belegen, dass sie solange helfen, wie Soldatinnen und Soldaten gebraucht werden. Für diesen ungewöhnlichen Auftrag wurden ein eigenes „Hilfeleistungskontingent Corona“ aufgestellt – eine Premiere. Auf dem Höhepunkt der Corona-Hilfe im Februar 2021, waren bis zu 20.000 Soldatinnen und Soldaten im täglichen Einsatz zum Beispiel in Gesundheitsämtern, Impfzentren, Altenheimen und Schnelltest-Stationen.

Abgestimmt mit Behörden

Ein Soldat spricht mit der Bewohnerin eines Altenheims

Zuspruch ist ein wichtiger Aspekt der Amtshilfe. So halfen die Soldatinnen und Soldaten auch in Alten- und Pflegeheimen.

Bundeswehr/Sebastian Wilke

Über 10.000 Anträge auf Amtshilfe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden bisher bedient. Seit mehreren Wochen nimmt der Umfang der geleisteten Amtshilfe aber deutlich ab: derzeit unterstützen noch rund 200 Soldatinnen und Soldaten. Die Bundeswehr reduzierte daher das „Hilfeleistungskontingent Corona“ zum 17. März zunächst auf 4.000 Kräfte und löst es zum 31. März auf. Der Nationale Territoriale Befehlshaber, Generalleutnant Martin Schelleis, der die Amtshilfeeinsätze führt und verantwortet, zieht die Kräfte aber nicht abrupt aus der Amtshilfe Corona ab. Vielmehr werden die bereits eingegangenen Verpflichtungen planmäßig abgeschlossen und eine mit den zivilen Bedarfsträgern abgestimmte, geordnete Rückkehr zum so genannten Regelverfahren der Amtshilfe vorgenommen. Das heißt, die aktuell laufenden und bereits gebilligten Hilfeleistungen werden planmäßig abgeschlossen, aber ab April 2022 wird die Bundeswehr dann wieder nach Einzelfallprüfung und abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Kräfte und Mittel über Amtshilfemaßnahmen entscheiden. Die Führung der Amtshilfe erfolgt ab diesem Zeitpunkt wieder über die Territorialen Führungsstrukturen der Landeskommandos.

von Presse- und Informationszentrum Streitkräftebasis   E-Mail schreiben

Mehr zum Thema