Zum Führerschein in Krisenzeiten
Zum Führerschein in Krisenzeiten
- Datum:
- Ort:
- Mönchengladbach
- Lesedauer:
- 2 MIN
In den Einheiten und Verbänden quer durch Deutschland, wird derzeit krisenbedingt nur die Einsatz- und Führungsfähigkeit im Notbetrieb aufrechterhalten. Das gilt insbesondere für die Kraftfahrausbildungszentren der Streitkräftebasis. Diese sind sozusagen „systemrelevant“, weil sie die Soldatinnen und Soldaten unter anderem für die Einsätze schulen.
Der Auftrag ist klar! Auch während der Corona-Pandemie muss die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gewährleistet sein. Das Zentrum Kraftfahrwesen der Bundeswehr (ZKfWBw) mit den unterstellten 20 Kraftfahrausbildungszentren und der integrierten Zentralen Militärkraftfahrtstelle (ZMK) setzt den Auftrag engagiert und –krisenbedingt – mit hohem Aufwand um. So wurde zum Beispiel in den vergangenen Wochen, trotz erschwerter Bedingungen, für fast 900 Soldatinnen und Soldaten die Kraftfahrausbildung in gewohnt hoher Qualität durchgeführt. Sie benötigten die Ausbildung für anstehende Einsätze, für einsatzgleiche Verpflichtungen oder als Voraussetzung für ihre militärische Laufbahn.
Zusammenarbeit zahlt sich aus
In der Krise zeigen sich deutlich die Vorteile der sehr guten Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Ein Soldat beispielsweise, der kurzfristig eine Dienstfahrerlaubnis der Klasse C1 (LKW) und die Ergänzungsausbildung auf einem sondergeschützten Toyota benötigte, wurde durch Fahrlehrer der Bundespolizei ausgebildet und anschließend durch einen Fahrerlaubnisprüfer der Bundeswehr geprüft. Er konnte damit die Ausbildung zeitgerecht für den bevorstehenden Einsatz absolvieren. Um die Ausbildungsleistung unter den aktuellen Bedingungen zu erhöhen, wurden und werden zahlreiche Maßnahmen getroffen. In den krisenbedingt verkürzten Trainings etwa, werden im Schwerpunkt gesetzlich vorgeschriebene Inhalte ausgebildet, welche die Verkehrssicherheit und die von Militärkraftfahrern benötigten Kompetenzen bettreffen. Die notwendigen theoretischen Lehrinhalte der militärischen Bestimmungen für den Kraftfahrbetrieb müssen von den Fahrschülern nun als WebBased Training, also als Onlinetraining, vor dem Ausbildungsbeginn gelernt werden.
Knappe Ressourcen
Die Ausbildungskapazitäten reichen schon in normalen Zeiten nicht zur Bedarfsdeckung. Somit ist jeder Trainingsplatz welcher wegen der Corona-Pandemie nicht genutzt werden kann, für immer verloren und mindert die Anzahl befähigter Kraftfahrer. Es kommt daher darauf an, jeden verfügbaren Ausbildungsplatz zu nutzen. Erschwerend kommt hinzu, dass die an einen externen Dienstleister vergebene Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis D (Bus) über einen langen Zeitraum eingestellt werden musst. Der Grund sind die zurzeit geltenden örtlichen und behördlichen Vorgaben.
Die Krise nutzen
Entgegen dem zivilen Behördenbetrieb wurden alle Dienstleistungen der Zentren, etwa die als Fahrerlaubnisbehörde oder Zulassungsstelle, durchgehend aufrechterhalten. Zwar war eine Reduzierung des Personals notwendig, was aber wegen der geringeren Anfragen aus den Dienststellen zu keinen verlängerten Bearbeitungszeiten führte. In vielen Bereichen konnte die eigentlich ungünstige Lage sogar zum Abbau von „Bearbeitungsbugwellen“ aus der Vor-Corona-Zeit genutzt werden. Zur Sicherstellung der Mobilität wurden in Abwägung zur Verkehrssicherheit zahlreiche Ausnahmeregelungen festgelegt. Zum Beispiel können Untersuchungen auf Kraftfahrverwendungsfähigkeit nach entsprechendem Antrag eine Karenzzeit von bis zu einem Jahr erhalten. Sprich – sie finden einfach später statt. Diese Untersuchungen sind zur Verlängerung der Geltungsdauer von Dienstfahrerlaubnissen vorgeschrieben, können jedoch derzeit nur bedingt durchgeführt werden.
Gleichzeitig bereiten sich die Soldatinnen und Soldaten des Kraftfahrwesen auf die Nach-Corona-Zeit vor. Die gemachten Erfahrungen werden in der Weiterentwicklung berücksichtigt und sich auf alle Aufgabenbereiche auswirken.
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