Häufig gestellte Fragen

Besteht eine Impfpflicht für Angehörige der Reserve? Was ist der Reservistenausweis und wer kann ihn beantragen? Was ist die Uniformtrageerlaubnis? Darf man die Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses tragen?
Viele Fragen! Antworten dazu finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen zur Reserve der Bundeswehr– FAQFrequently Asked Questions

Zur Entlassung heranstehende Soldatinnen und Soldaten wird durch den Dienstherren die Absicht angezeigt, sie temporär für den Fall der Feststellung des Spannungsfalls, oder Verteidigungsfalls, oder des Bereitschaftsfalls, auf einem bestimmten Dienstposten einzusetzen sowie sie zum Erhalt beziehungsweise zum Erwerb von auf diesem Dienstposten erforderlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten zu Reservistendiensten mit ihrem Einverständnis heranzuziehen.

Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, die mit Erreichen der besonderen Altersgrenze bis zur Vollendung des 57. Lebensjahres in den vorzeitigen Ruhestand gehen, werden bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres grundbeordert. Ausscheidende Soldatinnen und Soldaten (Freiwillig Wehrdienst Leistende, Soldatinnen beziehungsweise Soldaten auf Zeit, Berufssoldatinnen beziehungsweis Berufssoldaten), die das 57. Lebensjahr bereits vollendet haben, werden nicht mehr grundbeordert, da sie nur noch weniger als 3 Jahre bis zum Ende der Dienstleistungspflicht haben. Sie können sich jedoch weiterhin bis zum 65. Lebensjahr freiwillig in der Reserve engagieren. Die 6-monatige Karenzzeit für ehemalige Berufssoldatinnen und Berufssoldaten bis zum ersten Reservistendienst findet weiterhin Anwendung.

Ergänzende Information: Abgrenzung Dienstleistungspflicht zu Wehrpflicht
Bei Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, die wegen Erreichens der allgemeinen beziehungsweise besonderen Altersgrenze in den Ruhestand getreten bzw. versetzt worden sind, reicht die gesetzliche Höchstaltersgrenze bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des 65. Lebensjahres (gesetzliche Dienstleistungspflicht). Die Wehrpflicht dauert für Unteroffiziere beziehungsweise Offiziere bis zum Ablauf des Jahres der Vollendung des 60. Lebensjahres (Mannschaften 45. Lebensjahr). Im Spannungs- oder Verteidigungsfalll gilt für alle Dienstgradgruppen das 60. Lebensjahr.

Die GBO wurde eingeführt, um eine vollständige Bedarfsdeckung der TrRes und der TerrRes sicherzustellen. Über Beorderung und Ausnahmen entscheidet das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) auf Basis ministerieller Ausführungsbestimmungen (unter anderem Unabkömmlichkeitsregeln) unter angemessener Einbeziehung der Bedarfsträgerbereiche. Mit der GBO wird das Ziel verfolgt, die personelle Grundlage für den zügigen Aufwuchs in einem möglichen Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall zu schaffen. 

Bei Heranziehungen außerhalb eines Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfalles wird am Grundsatz der Freiwilligkeit der Dienstleistung festgehalten. 

Grafik GBO

Grafische Darstellung des Grundprinzips, der Grundbeorderung(GBO)

SKAKompZResAngelBw

 

Die sechsjährige GBO kann durchgängig oder in zwei Abschnitten erfolgen. Aktuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten der ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten sollen für die Beorderungsverwendungen in der Reserve genutzt werden. Können diese nicht mehr sinnvoll aufrechterhalten werden, z.B. weil mit der Zeit notwendige Kompetenzen im Rahmen des Reservistendienstes nicht aufrecht erhalten werden können, ist ein zweiter Abschnitt in der GBO dort vorzusehen, wo weniger spezielle Forderungen an Fähigkeiten und Fertigkeiten bestehen. Die Länge beider Abschnitte wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Dienstposten variieren. 

Die Grundbeorderung kann durchgängig oder in zwei Abschnitten erfolgen. 

Mit der GBO erhalten Reservistinnen und Reservisten Kenntnis über ihre geplante Verwendung in einem möglichen Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall. 

Durch regelmäßigen Reservistendienst erhalten Sie die Möglichkeit, auf eine solche Verwendung bestmöglich vorbereitet zu werden.

Die GBO schafft auch Anknüpfungspunkte für ein weitergehendes Engagement in der Reserve. Unter Beibehaltung des Prinzips der Freiwilligkeit der Dienstleistung außerhalb eines Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfalles bedarf es der gezielten Ansprache und Motivation, um regelmäßiges Inübunghalten und eine langfristige Bindung an die Bundeswehr erreichen zu können. Das Prinzip der GBO erfordert den vielfältigen Dialog zwischen der Bundeswehr und der aktiven Soldatinnen und Soldaten als zukünftige Angehörige der Reserve. Dieser Prozess beginnt mit der Beratung für den Dienst in der Bundeswehr und setzt sich über dienstzeitbegleitende Informationen bis zu Angeboten einer individuellen Personalentwicklung in der Reserve bereits während oder nach Beendigung der GBO fort. Insbesondere im Rahmen der Reservistenberatung können Soldatinnen und Soldaten Verwendungswünsche für die Grundbeorderung oder auch weitere Verwendungen in der Reserve äußern, denen im Bedarfsfall entsprochen werden kann. 

Die Bundeswehr bleibt mit Grundbeorderten in Verbindung

Der Aufwuchs umfasst alle Maßnahmen zur Erhöhung der personellen und materiellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Die Anpassung des Wehrersatzwesens ist eine Voraussetzung für den zeitgerechten Aufwuchs von Kräften. Insbesondere sind Maßnahmen zu entwickeln, die eine verzugsarme Heranziehung der beorderten Reservistinnen und Reservisten ermöglichen. Dies betrifft personelle, organisatorische, materielle, infrastrukturelle und ITInformationstechnik-relevante sowie gegebenfalls rechtliche Aspekte. Vor allem aber muss hierzu die Verbindung zwischen Personal und Streitkräften dauerhaft bestehen bleiben.

Die Bundeswehr benötigt qualifizierte und motivierte Reservistinnen und Reservisten zur Besetzung von Beorderungsdienstposten. Die Gewinnung von Reservistinnen und Reservisten ist Aufgabe des Führungspersonals aller Ebenen. Allgemein ist zu beobachten, dass Soldatinnen und Soldaten, die während ihrer aktiven Dienstzeit einen fordernden Dienst erlebt haben, einem sich anschließenden Dienst in der Reserve offener gegenüberstehen. 

Aus dem aktiven Dienst zu entlassen heißt, für die Reserve zu gewinnen

Dienstzeitbegleitend ist durch die Disziplinarvorgesetzten kontinuierlich über die Verfahren und Möglichkeiten der Beorderung in der Reserve zu informieren. Dabei muss deutlich werden, dass der Übergang in die Reserve in Form der zeitlich begrenzten GBO nach der aktiven Dienstzeit als Standard gilt. „Aus dem aktiven Dienst zu entlassen heißt, für die Reserve zu gewinnen“. In diesen Informationsprozess ist der VdRBwVerband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. einzubinden, um auch über die Möglichkeiten der beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit Kenntnis zu geben. Zu gezielten Ansprachen von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten sowie von Ungedienten sind insbesondere auf der Standortebene regionale Veranstaltungen mit Öffentlichkeitscharakter zu nutzen. Hierbei ist die Personalgewinnungsorganisation einzubinden.

Wenn Soldatinnen oder Soldaten ihren Dienst vorzeitig abbrechen, kommt es ganz auf den Zeitpunkt des Abbruchs an. Wenn während der Grundausbildung der Dienst abgebrochen wurde, so ist dieser Personenkreis nicht zu beordern. Wird der Dienst jedoch nach erfolgter Grundausbildung und Dienstpostenausbildung (mit gleichzeitiger Zuerkennung einer ATN) abgebrochen, so werden die Soldatinnen und Soldaten nach dem Ausscheiden beordert. Soldatinnen und Soldaten, die weniger als 3 Monate dienen und keinen höheren Dienstgrad verliehen bekommen haben, unterliegen nicht der Grundbeorderung.

Im Rahmen der Dienstleistungsüberwachung obliegt den Angehörigen der Reserve die Pflicht, die Veränderung der Personaldaten gegenüber dem regional zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr anzuzeigen. Dies gilt nach § 77 SG auch bei Verlegen des Wohnsitzes ins Ausland im Anschluss an die aktive Dienstzeit.

Es Bedarf für die GBO auch keiner eigenständigen normativen Grundlage. Die GBO verfolgt das Ziel, die personellen Grundlagen für einen zügigen Aufwuchs in einem möglichen Bereitschafts-, Spannungs- und Verteidigungsfall zu schaffen. Die der Personalbedarfsdeckung dienende Grundbeorderung ist kein Selbstzweck, sondern letztlich eine Vorbereitungsmaßnahme, um die zügige Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten zu gewährleisten. Die Grundlage für die GBO ist das Prinzip der optimalen Bedarfsdeckung der Streitkräfte zur Erfüllung ihres Auftrages.

Die Grundbeorderung dauert grundsätzlich 6 Jahre, längstens bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Weder ist es möglich, früher aus der Grundbeorderung entlassen zu werden, noch diese persönliche Verpflichtung durch eine Dritte beziehungsweise einen Dritten wahrnehmen zu lassen.
Bei wegfallendem dienstlichem Bedarf ist indessen auch eine frühzeitige Aufhebung der Beorderung im Rahmen der Grundbeorderung möglich.

Dies ist möglich, zum Beispiel kann in den Semesterferien während des Studiums Reservistendienst geleistet und eine Karriere in den Laufbahnen der Reserve begonnen beziehungsweise weitergeführt werden.
Nach erfolgreichem Abschluss eines in der Bundeswehr verwertbaren Studiums kann man sich in eine höhere Laufbahn der Reserve bewerben.

Gemäß Arbeitshilfe GBO muss eine Beurteilung der Grundbeorderten alle zwei Jahre erfolgen. Was ist mit Reservistinnen oder Reservisten, die nicht üben?

Der Grundsatz ist 

„Wer übt und sich engagiert, soll auch honoriert werden“. 

Wer nicht zu Ausbildungsangeboten des BeordTrT kommt, erhält auch keine Beurteilung.

Erfolgt im Falle des Wunsches nach heimatnaher Verwendung oder eines Umzuges die Zuweisung eines neuen Beorderungsdienstpostens?

Grundsätzlich bleibt die ursprüngliche Beorderung bestehen, da sie sich vorrangig an den Erfordernissen der Bedarfsträger orientiert. Jedoch sollte diese Beorderung in enger Abstimmung mit der zu entlassenden Soldatin oder des zu entlassenden Soldaten erfolgen. Bei der Informationsveranstaltung für ausscheidende Soldatinnen und Soldaten in den Dienststellen gibt es neben der Beratung auch die Möglichkeit, Wünsche bezüglich der Verwendung zu äußern. Im Rahmen des Beratungsgesprächs können von Seiten des KarrCBw heimatnahe DP entsprechend der jeweiligen Qualifikationen der ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten angeboten werden. Dies wird in den Beratungsprotokollen dokumentiert.
Eine heimatnahe Umbeorderung ist eine individuelle Betrachtung, die im Einvernehmen mit dem BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (Personalführerin beziehungsweise Personalführer) abgestimmt werden sollte. Zu beachten ist, dass ein Umzug nach § 77 Soldatengesetz im Rahmen der „Änderung von persönlichen Verhältnissen der Soldatin beziehungsweise des Soldaten“ gemeldet werden muss.

Erhalten Grundbeorderte einen Ausweis und mit diesem auch Zugang zu militärischen Liegenschaften?

Beorderte und damit auch Grundbeorderte können den Ausweis Res erhalten. Die Gültigkeit des Ausweises für Reservistinnen und Reservisten, unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, ist bis zu zehn Jahre befristet. Der Ausweis ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass gültig. Innerhalb eines Wehrdienstverhältnisses sind entsprechende Anträge bei der bezieungsweise dem zuständigen Disziplinarvorgesetzten zu stellen. Außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses sind entsprechende Anträge an das für den Wohnsitz der Reservistin beziehungsweise des Reservisten zuständige Landeskommando zu richten.

Die Beförderung hat keinen Einfluss auf den Unterschiedsbetrag zu den Versorgungsbezügen.
Die Prämie nach § 11 USGUnterhaltssicherungsgesetz kann sich gegebenfalls erhöhen.

Ja. Die GBO ist eine amtsseitige Beorderung auch ohne das Einverständnis der Betroffenen beziehungsweise des Betroffenen. Ein Engagement in der Reserve im Frieden ist jedoch freiwillig.

Grundsätzlich ist eine Umbeorderung auf einen anderen Dienstposten möglich. Maßgeblich ist aber der militärische Bedarf und die Einsatzfähigkeit der Truppenteile. Nur wenn Einvernehmen zwischen Soldatin beziehungsweise Soldat, der Truppe und der Personalführung besteht, kann eine Umbeorderung vorgenommen werden.

Ist es im Rahmen der Grundbeorderung möglich, eine Beorderung auf einem Dienstposten der Verstärkungsreserve und gleichzeitig auf einem Dienstposten der Personalreserve vorzunehmen?

Die Beorderung einer Reservistin oder eines Reservisten während der Grundbeorderung erfolgt mit Priorität auf einem Dienstposten der Verstärkungsreserve. Die gleichzeitige Beorderung auf einem Dienstposten der Personalreserve ist ein Einzelfall und nur im Ausnahmefall zulässig, wenn die zielgerichtete Personalentwicklung einer Reservistin oder eines Reservisten nur durch Heranziehungen in unterschiedlichen Beorderungsverwendungen umgesetzt werden kann.
Die Entscheidung über diese „Doppelbeorderung“ trifft ausschließlich das BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Kann die Reservistin oder der Reservist von der Aufbewahrungspflicht der Bekleidung und Ausrüstung befreit werden? Welche Kriterien sollen hier gelten?

Die Reservistin oder der Reservist kann aktuell einen Antrag auf Befreiung von der Aufbewahrungspflicht bei dem zuständigen KarrCBw stellen. Das KarrCBw prüft den Antrag nach einer Zumutbarkeitsprüfung.

Manche FWDLFreiwillig Wehrdienstleistende haben in Ihrer Dienstzeit keine anerkannte ATN erworben. Wie sollen diesem Personenkreis Dienstposten zugewiesen werden?

Es obliegt den OrgBerOrganisationsbereich eine Ausbildung der Ihnen anvertrauten Soldatinnen und Soldaten innerhalb der aktiven Dienstzeit sicherzustellen. Insbesondere bei Dienstgraden innerhalb der Mannschaftslaufbahn sind die Hürden für die Zuerkennung einer ATN nicht hoch und ohne Probleme innerhalb der Verpflichtungszeit zu leisten (z.B. Sicherungssoldat und Wachsoldat oder Stabsdienstsoldat).
Werden Soldaten dennoch ohne ATN entlassen, dann kann die Soldatin oder der Soldat nicht beordert werden. Eine Ausbildung aller zu entlassenden Soldatinnen und Soldaten ohne ATN innerhalb der Reserve ist nicht vorgesehen.

Wenn die OrgBerOrganisationsbereich Strukturen ihrer Reservekräfte und Reservedienstposten sollorganisatorisch ausgeplant und hinterlegt haben. Das kann zum Teil noch einige Zeit in Anspruch nehmen, die OrgBerOrganisationsbereich haben dafür bis Ende 2023 Zeit.
Teilweise bestehen schon heute Reservestrukturen, die erhalten bleiben werden, zum Beispiel die Heimatschutzkompanien oder Ergänzungstruppenteile in Heer, Luftwaffe oder im OrgBereich CIRCyber- und Informationsraum. Dort kann problemlos beordert werden.
Wenn allerdings noch keine Reservestruktur in den MilOrgBer abgebildet ist, dann sind viele Möglichkeiten und Zwischenlösungen denkbar. Ein Ansatz sind die sogenannten „Containerlösungen“ im OrgBerOrganisationsbereich Heer. Es werden Einheiten oder Teileinheiten gespiegelt und die Reservistinnen und Reservisten dorthin beordert. Es gibt nichtaktive Verbände, auf dessen Stellen beordert werden kann.
Wichtig ist, wenn wir Reservestrukturen und eine SollOrg haben, müssen diese Kameradinnen und Kameraden ein zweites Mal personell „angefasst“ und dann auf die richtigen Dienstposten beordert werden. Zum Feldersatz laufen noch Untersuchungen. Er ist bisher noch nicht im Fähigkeitsprofil der Bundeswehr berücksichtigt.

Die staatlichen und somit hoheitlichen Aufgaben von Beamtinnen und Beamten als Zivilpersonal der Bundeswehr einerseits und die Aufgaben von Soldatinnen und Soldaten andererseits unterscheiden sich grundlegend. Darüber hinaus darf nicht verkannt werden, dass Beamtinnen und Beamte der Bundeswehr auch konkrete Aufgaben im Bereitschafts-, Spannungs- und Verteidigungsfall wahrnehmen. Personelle Ressourcen können und dürfen daher nicht doppelt verplant werden. Es wird daher keine militärische Ausbildung für Beamtinnen und Beamte von Amts wegen geben.
Gleiches gilt auch für Tarifbeschäftigte, auch wenn nicht explizit mit hoheitlichen Aufgaben betraut.

Unabhängig von den Hinderungsgründen zu einer GBO kann ein Dienstleistungspflichtiger/ eine Dienstleistungspflichtige bzw. Wehrpflichtiger/eine Wehrpflichtige nach § 68 SG bzw. § 13 WPflG „unabkömmlich“ gestellt werden. Dazu muss der Wehrpflichtige eine Tätigkeit ausüben, die im Spannungsfall oder Verteidigungsfall nicht entbehrt werden kann. Die Unabkömmlichkeitsstellung betrifft hierbei den Wehrdienst allgemein und ist unabhängig von einer (Grund-)Beorderung zu betrachten.

Die Verantwortung, einen geeigneten anderen Beorderungstruppenteil in enger Abstimmung mit dem BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr bei gleichzeitigem Erhalt der erlangten Qualifikation und Fähigkeit zu identifizieren, obliegt dem zuständigen OrgBerOrganisationsbereich.

Mit Erlass BMVgBundesministerium der Verteidigung P II 5 vom 10. September 2021 sind Tatbestände geregelt, die Ausnahmen von der Grundbeorderung darstellen.
Hiernach sollen alle wehrdienstfähig aus dem aktiven Dienstverhältnis ausscheidenden Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die hauptamtliche oder ehrenamtlich bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und Einsatzbezug tätig sind, auf schriftlichen Nachweis von der Grundbeorderung ausgenommen werden.

Solche Organisationen (auch Blaulichtorganisationen genannt) sind beispielsweise:
• Bundespolizei
• Bundeskriminalamt
• Polizeien der Länder
• Verfassungsschutz
• Zoll
• Bundesanstalt Technisches Hilfswerk mit nachgeordnetem Bereich
• Feuerwehr
• Deutsches Rotes Kreuz

Sollte sich eine ehemalige Soldatin beziehungsweise ein ehemaliger Soldat für eine Laufbahnausbildung oder Ähnliches bei einer genannten Behörde erfolgreich bewerben, ist dies entsprechend zu bescheinigen (Ernennungsurkunde zum Beamten beziehungsweise zur Beamtin auf Widerruf, auf Probe oder auf Lebenszeit). Dieser Nachweis ist ausreichend, um von der Grundbeorderung ausgenommen zu werden.
Gleiches gilt bei Einstellung/Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bei einem dieser Blaulichtorganisationen, beziehungsweise in ein Ausbildungsverhältnis nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes.

Alle Soldatinnen und Soldaten, die ab dem 1. Oktober 2021 oder später im Rahmen der Grundbeorderung von Amts wegen beordert werden, sollen einen Teilsatz an Bekleidung und Ausrüstungsgegenständen erhalten. Als erster Schritt soll diese persönliche Ausstattung während einer freiwilligen Heranziehung eine Anfangsbefähigung für die Ausbildung gewährleisten. Über mehrere Schritte und Jahre soll bis zum Jahr 2032 die Reserve entsprechend der aktiven Truppe mit modernster Bekleidung und persönlicher Ausrüstung ausgestattet werden. Der Umfang des empfangenen Teilsatzes wird sich an dem truppengattungsspezifischen Bedarf orientieren. Bekleidung und persönliche Ausrüstung sind sorgsam für die Zeit der Grundbeorderung zu behandeln. Persönliche Bekleidungsgegenstände (Unterwäsche, Stiefel) müssen nicht zurückgegeben werden. Einzelne Ausrüstungsgegenstände (aktuell zum Beispiel Helm, Nässeschutz, Zeltbahn etc.) werden bis zu ihrer vollständigen Verfügbarkeit im Einzelfall bei Ausbildung und Inübunghaltung ausgegeben. Die Rückgabe der Ausrüstung erfolgt nach Aufforderung persönlich in der Bekleidungskammer.

Im Rahmen der Dienstleistungsüberwachung obliegt den Angehörigen der Reserve unter anderem die Pflicht der Mitteilung des Erwerbs einer höheren Qualifikation gegenüber dem regional zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr. Einen Automatismus, auf Grundlage einer zwischenzeitlich erworbenen höheren Qualifikation (beispielsweise eines während des Berufsförderungsdienstes erworbenen Masterabschlusses) einen höheren Dienstgrad zu erhalten, gibt es nicht. Für die Übernahme in eine andere Laufbahn wird stets ein entsprechendes Bewerbungsverfahren und Auswahlverfahren mit entsprechend gegebenenfalls zusätzlicher militärischer Qualifizierung notwendig sein. Informationen erhalten Sie bei den Reservistenberaterinnen und Reservistenberatern in den KarrCBw.

Während der Grundbeorderung sind keine Zahlungen vorgesehen. Wenn aber eine grundbeorderte Reservistin oder ein grundbeorderter Reservist einen Reservistendienst leistet, dann werden Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz gezahlt.

Welche Eingriffe in die persönlichen Freiheiten haben der Dienstleistungsüberwachung unterliegende Angehörige der Reserve hinzunehmen?

Während der Dienstleistungsüberwachung haben die Dienstleistungspflichtigen sich zur Verhütung übertragbarer Krankheiten impfen zu lassen und insoweit ärztliche Eingriffe in ihre körperliche Unversehrtheit zu dulden; das Grundrecht nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt (§77 Abs. 4 Nr. 6 Soldatengesetz). 

Einfache Sicherheitsüberprüfung

Durch die Einführung des § 3a Reservistengesetz ist die Rechtsgrundlage geschaffen worden, um für Reservistinnen und Reservisten, die beordert und für eine Dienstleistung bestimmt sind oder zu Reservistendienstleistungen (mit oder ohne Beorderung) herangezogen werden sollen, eine einfache Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz durchführen zu können. 

Die Weigerung, eine Einwilligung gemäß Datenschutzgrundverordnung zu unterzeichnen, hat keinen Einfluss auf die amtsseitig verpflichtende Grundbeorderung, da sie lediglich über die Nutzung und Verarbeitung der Daten informiert werden.
 

Der Wehrersatz wird im Rahmen § 77 Soldatengesetz Daten speichern. Jede ausscheidende Soldatin beziehungsweise jeder ausscheidende Soldat ist gem. § 1 Reservistengesetz Reservistin beziehungsweise Reservist. Die GBO dient der staatlichen Forsorge für den Spannungs- oder Verteidigungsfall und somit auch der Bedarfsdeckung der Streitkräfte. Zurzeit werden keine datenschutzrechtlichen Bedenken einer Speicherung gesehen.

Wenn Grundbeorderte in ihrer Einheit oder Teileinheit zum Ausbilden und Inübunghalten Dienst leisten, ist auch die eine oder andere individuelle Fortbildung und Weiterbildung in Absprache mit dem Beorderungstruppenteil und dem BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nötig oder möglich. Eine darüber hinausgehende Förderung/Fortbildung und Weiterbildung muss sich jedoch an dem speziellen Auftrag des wahrgenommenen Dienstpostens orientieren und bedarf einer Freiwilligkeitserklärung zur regelmäßigen Dienstleistung. Für eine Beförderung zählt jede Dienstleistung in der Beorderungsverwendung. Beorderung und regelmäßige Dienstleistungen sind Voraussetzung für eine Beurteilung. BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr VI fordert Beurteilungen bei Vorliegen der Voraussetzungen an.

Qualifikationen von Soldatinnen und Soldaten spiegeln sich regelmäßig in den erworbenen TIV-ID (alt: ATB / ATN) wider (zukünftig: Kernkompetenzen und Werdegänge). Vorgaben hierzu liegen in der Zuständigkeit der OrgBerOrganisationsbereich, da diese für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft ihrer Soldatinnen und Soldaten die Verantwortung tragen und im Rahmen der Grundbeorderung die strategische Ausrichtung bestimmen.

Im Rahmen der Dienstleistungsüberwachung nach § 77 SG obliegt den Angehörigen der Reserve unter anderem die Pflicht, die Veränderung des persönlichen Gesundheitszustandes gegenüber dem regional zuständigen KarrCBw anzuzeigen. Es erfolgt dann eine individuelle Bewertung der sich hieraus ergebenden Konsequenzen für die (Grund-)Beorderung.

Die Grundbeorderung findet erstmalig für ALLE diejenigen Soldatinnen und Soldaten verpflichtend Anwendung, die mit Entlassungstermin ab 30.09.2021 die Bundeswehr wehrrechtlich verfügbar verlassen und das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Das heißt, eine Voraussetzung für eine Beorderung nach der Dienstzeit ist u.a. das Ergebnis der Entlassungsuntersuchung. Ist jemand generell nicht tauglich, wird sie/er auch nicht beordert.

Im Rahmen der Beorderungshoheit obliegt die endgültige Entscheidung über eine Einplanung dem BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Die Beorderung selber führt das jeweils regional zuständige Karrierecenter der Bundeswehr durch und teilt dieses der Reservistin beziehungsweise dem Reservisten abschließend mit.

Sowohl die KarrCBw als auch der Sozialdienst geben die Begleitschreiben für Arbeitgeber heraus. Grundsätzlich sind auch regional unterschiedliche Begleitschreiben denkbar und möglich.

Wer bereits vor dem Entlassungsdatum 30.09.2021 Angehörige/Angehöriger der Reserve ist/war, wird nicht mehr grundbeordert.
Ausnahme: Im Falle eines DZE bei Wiedereinstellung nach dem 01.10.2021 wird, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, eine Grundbeorderung vorgenommen.

Freiwillig Wehrdienst Leistende werden ebenfalls grundbeordert. Ihre hohe fachliche Kompetenz und deren Erhalt ist wichtig für die Bundeswehr und die Reserve.

Die Leistungen nach dem USGUnterhaltssicherungsgesetz werden nicht auf die Übergangsgebührnisse angerechnet. Auskünfte zu Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz erteilt das BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr VII.
https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/besoldung-versorgung-soldaten/unterhaltssicherung

BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr VI hat die Beorderungshoheit. Umbeorderungen können mit Blick auf die militärische Befähigung auch ohne Einverständnis des Reservisten oder der Reservistin durchgeführt werden.

Die schriftliche Mitteilung an die Reservistin oder den Reservisten erfolgt durch das regional zuständige KarrCBw. Das Willkommensschreiben enthält unter anderem Informationen zur Grundbeorderung, über Beginn, Ende und Ort (Dienststelle) der Einplanung. Zudem enthält das Schreiben eine Erinnerung an die Dienstleistungsüberwachungspflichten gem. § 77 Soldatengesetz.

Eine Einplanung erfolgt grundsätzlich von Amtswegen und nach den Erfordernissen der Bedarfsträger, die ein eigenes strategisches Interesse haben, ihre Spezialistinnen/Spezialisten zu binden. Jedoch soll diese Beorderung in enger Abstimmung mit der zu entlassenden Soldatin bzw. mit dem Soldaten erfolgen. Daher fällt Informationsveranstaltungen für ausscheidende Soldatinnen und Soldaten in den Dienststellen gerade in Bezug auf die zukünftige Grundbeorderung eine besondere Bedeutung zu. Hier gibt es, neben der Informationsveranstaltung allgemein und durch den eigenen Entlassungstruppenteil mit zusätzlicher Unterstützung durch die KarrCBw Dezernat Reserveangelegenheiten die Möglichkeit der individuellen Beratung.

Ca. 6 Monate vor der Entlassung erfolgt eine Informationsveranstaltung am Standort und ein mit Beratungsprotokoll zu dokumentierendes Beratungsgespräch. Wenn bei BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr VI alle notwendigen Dokumente und Daten rechtzeitig vorliegen, erfolgt noch vor dem Dienstzeitende die Information über die geplante Beorderung.

Für individuelle Aussagen zu diesem Thema wird die Verbindungsaufnahme mit dem zuständigen Personalführer bei BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr VI empfohlen. Grundsätzlich kann aber festgehalten werden, dass wenn die Voraussetzungen für eine Beförderung für beorderte Reservistinnen oder Reservisten erfüllt sind, einer Beförderung nichts entgegensteht. Basis ist auch hier Beorderung und regelmäßige Dienstleistung.

Bis zu 10.000 Beorderungen pro Jahr (abhängig von der Zahl der „Abgänger“) sollen es werden. Über sechs Jahre wird so schrittweise die personelle Einsatzbereitschaft der Reserve aufgebaut. Auf diese Weise sollen auch gute Voraussetzungen für ein Ausbilden und Inübunghalten der Reserve geschaffen werden.
Ziel ist, dass die Grundbeorderung nicht zu Lasten der bislang verfügbaren Stellen in der Reserve geht. Für das Jahr 2022 wurde die fortdauernde Erhöhung der Stellen in der Reserve um 500 auf insgesamt 5.000 gebilligt.

Jede Reservistin und jeder Reservist ist vor Heranziehung zu überprüfen, wenn keine Sicherheitsüberprüfung vorliegt. Es wird eine Übergangsfrist von ca. 5 Jahren geben, in der Ausnahmen zugelassen werden können. Sicherheitsüberprüfungen können aus der aktiven Dienstzeit mit „herübergenommen“ oder langfristig eingeleitet werden. Zukünftig wird es schwer werden, außerhalb von Einsätzen bei der Bewältigung von Katastrophen nach Art. 35 GGGrundgesetz ohne Sicherheitsüberprüfung noch herangezogen werden zu können.

Wenn dem Arbeitgeber für die Heranziehung einer Mitarbeiterin beziehungsweise eines Mitarbeiters Kosten entstehen (beispielsweise temporäre Einstellung einer Ersatzkraft) können diese bei der Unterhaltssicherungsbehörde (BAPersBwBundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr VII) beantragt werden. Auf Antrag erstattet der Bund Arbeitgebern weitere Kosten anteilig, so zum Beispiel für eine fachlich gleichwertige Ersatzkraft. Weiteres regelt das Arbeitsplatzschutzgesetz. Ziel ist, den Arbeitgeber für eine Freistellung in dem Sinne zu gewinnen, dass die im Reservistendienst erworbenen Qualifikationen auch einen Wert für Beschäftigte und Arbeitgeber haben.


Weitere Informationen für Arbeitgeber sind im Internet verfügbar unter folgenden Link.

Der Beorderungstruppenteil hat lesenden Zugriff auf die bei ihm beorderten Reservistinnen und Reservisten (PA20). Während der Ableistung des Reservedienstleistung hat der Beorderungstruppenteil im Rahmen seiner Aufgaben auch schreibenden Zugriff (PA30).

In den Dienststellen ist die Arbeitshilfe für die Grundbeorderung des BMVgBundesministerium der Verteidigung FüSK III 4 vorhanden. Dort findet man alles Wissenswerte über die Grundbeorderung. Sie können diese aber auch im Intranet der Bundeswehr herunterladen. Des Weiteren bietet bei Verfügbarkeit der Nutzung der BwBundeswehr-ITInformationstechnik im Intranet die GAIP VI unter der Nr. 101-05-00 mit den zur Verfügung gestellten Bezügen und Anlagen eine regelmäßig aktualisierte Information zum Verfahren „Grundbeorderung“. Disziplinarvorgesetzte, Kompaniefeldwebel (Funktion truppengattungsübergreifend) sowie S1-/A1-/G1-Personal ist jederzeit auskunftsfähig.

Für die Reservistenberatung wurden bei den KarrCBw Dienstposten für Reservistenberater ausgebracht.
 

Alle Unterlagen gehen weiterhin an das KarrCBw. Der eDTA ist bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder Arbeitsverhältnisses bei der lokalen Registrierungsstelle zurückzugeben und dort unter Beachtung der Vorgaben zu vernichten. Da mit der Grundbeorderung keine Pflicht zur Dienstleistung verbunden ist, wird zurzeit kein Bedarf gesehen, dass Verfahren zu ändern.

Es werden alle vorhandenen Kompetenzen benötigt und es werden alle bereits im aktiven Dienst für die Wahrnehmung von Wachaufgaben und Sicherungsaufgaben ausgebildet. Diese Fähigkeit wird beispielsweise in der Territorialen Reserve benötigt. Sie ist in der Fläche der Bundesrepublik Deutschland vertreten, befindet sich gerade im Aufbau und kann die engagierten Angehörigen der Reserve zielgerichtet einplanen und einsetzen. Zum Schutz der Heimat verteidigen die Heimatschutzverbände der Territorialen Reserve u.a. die militärische kritische Infrastruktur des Landes. Die Beorderung wird grundsätzlich auf einem Dienstposten des entsprechenden Dienstgrades erfolgen. Gegebenenfalls sind weitere Ausbildungsplanungen zur Beorderung vorzunehmen.

Die Verstärkungsreserve umfasst alle Angehörigen der Reserve, die auf einem strukturgebundenen Dienstposten beordert sind. Vor allen in den „nicht-aktiven-Truppenteilen“, die nahezu ausschließlich aus Reservistinnen und Reservisten bestehen, sind diese Dienstposten in der SollOrg ausgebracht. Die Kräfte der Verstärkungsreserve benötigen vor allem Heer, Luftwaffe, Marine, Sanität, SKBStreitkräftebasis und Cyber zum Herstellen ihrer vollen Einsatzbereitschaft im Spannungfall und Verteidigungsfall. Zur Personalreserve gehören hingegen die Reservistinnen und Reservisten, die auf einem sogenannten „gespiegelten Dienstposten“ beordert sind. Jeder militärische Dienstposten der SollOrg einer Dienststelle kann gespiegelt und besetzt werden. Diese Angehörigen der Reserve unterstützten in vielfältiger Hinsicht. Bei Abwesenheiten, Auftragsspitzen, speziellen Projekten sowie als Vertretung für den aktiven Soldaten, wenn diese beziehungsweise dieser sich im Auslandseinsatz befindet, etc.

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