Familie und Dienst in der Bundeswehr besser vereinbaren

Soldaten und Soldatinnen sind auch nur Menschen – und als solche Eltern, Partner oder pflegende Angehörige. Nicht immer aber sind die Anforderungen des Dienstes ohne Weiteres mit den familiären Pflichten und Bedürfnissen in Einklang zu bringen. Deshalb hat die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr eine hohe Priorität.

Ein Soldat der Bundeswehr und seine Tochter umarmen sich

Bundeswehr – Arbeitgeber mit Augenmaß

Von Bundeswehrangehörigen wird eine hohe Mobilität und Einsatzbereitschaft verlangt. Häufige Versetzungen, Auslandseinsätze und Lehrgänge belasten Ehen, Partnerschaften und Familien. Bei der Vereinbarkeit von Familie und Dienst verdienen Angehörige der Bundeswehr deshalb eine zuverlässige und fürsorgliche Unterstützung ihres Arbeitgebers.

Autonomie von Arbeitszeit und Arbeitsort

Um die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr zu verbessern, werden moderne Arbeitsmodelle bereitgestellt und familiengerechte Arbeitszeiten ermöglicht. Mittelfristig will die Bundeswehr, wo immer möglich, mehr örtliche und zeitliche Flexibilität anbieten. Die bisher überwiegend stationären, mit Präsenzpflicht verbundenen Büroarbeitsplätze sollen entkoppelt werden. Die Einführung eines Homeoffice-Tages für geeignete Dienststellen oder einzelne Dienstposten wird angestrebt.

Telearbeit bietet mehr Flexibilität

Durch Telearbeit können Bundeswehrangehörige ihre Arbeitsleistung auch am häuslichen Arbeitsplatz in der Wohnung erbringen. Und das zu vereinbarten Präsenzzeiten sowie im Rahmen selbstbestimmter Arbeitszeit. Die so gewonnene Flexibilität hilft, dienstliche Belange besser auf familiäre Verpflichtungen abzustimmen. Telearbeit ist als Angebot der Dienststelle an alle Beschäftigten zu verstehen, sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegensprechen. Es bedarf keiner besonderen Antragsgründe.

Mensch sitzt mit Laptop am Schreibtisch

Home-Office, aber sicher: Handliche Schlüsselgeräte machen es möglich.

Bundeswehr/Torsten Kraatz

Ortsunabhängiges Arbeiten

Akute familiäre Notsituationen können mit dem ortsunabhängigen Arbeiten kurzfristig und unbürokratisch überbrückt werden. Das betrifft Fälle, wenn beispielsweise Familienangehörige zeitweise zu betreuen sind oder Pendler beziehungsweise Pendlerinnen vorübergehend zwingend zu Hause sein müssen. Hier kann die Verpflichtung zur Arbeitsleistung in der Dienststelle für einen bestimmten Zeitraum individuell angepasst werden. Die dafür notwendige mobile ITInformationstechnik-Ausstattung wird bereitgestellt.

Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr

Junge Familien suchen die bestmögliche Balance zwischen dem beruflichen Fortkommen und Familienzeit. Das gilt auch für Bundeswehrangehörige. In diesem Zusammenhang arbeitet die Bundeswehr daran, die Vereinbarkeit von familiären und dienstlichen Belangen zu verbessern.

Soldat geht mit Kind an der Hand

Erwünschte Doppelrolle: Bundeswehrangehörige sollen genug Zeit für ihre Familien haben.

Bundeswehr/Jana Neumann

Verlässliche Kinderbetreuung

Eine lückenlose Kinderbetreuung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr und deshalb auch eines der Ziele der Attraktivitätsoffensive „Bundeswehr in Führung“. So gibt es heute eine bundeswehreigene Kita und drei bundeswehrnahe Kindertageseinrichtungen. Um die Betreuung auch in der Fläche bedarfsgerecht sicherzustellen, erwirbt die Bundeswehr zudem Belegrechte in geeigneten kommunalen und privaten Kindertagesstätten. Nach Möglichkeit werden die Betreuungszeiten auf die Arbeitszeiten der Eltern abgestimmt.

Informationen aus einer Hand

Bundeswehrangehörige erhalten an den Standorten aktive Unterstützung bei der Betreuung ihrer Kinder, wenn über die vorhandene Betreuungs-Infrastruktur die Bedarfe nicht hinreichend gedeckt werden können. Das Kinderbetreuungsportal der Bundeswehr informiert zudem über bestehende Angebote, Ansprechstellen am Standort, gesetzliche Regelungen rund um Elternzeit und Mutterschutz. Download-Funktionen für Formulare aber auch Chats und Foren runden das Informationsangebot ab.

Aktive Unterstützung im Ausland

An den Bundeswehrstandorten im Ausland, an denen ein Kinderbetreuungsbedarf besteht, sollen durch geeignete Maßnahmen – wie zum Beispiel der Einrichtung einer Kindertagesstätte, oder dem Erwerb von Belegrechten an bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen – eine Verbesserung der Kinderbetreuung an den Auslandsstandorten erreicht werden.

Mit dem Nachwuchs ins Büro

Mehr als 340 Eltern-Kind-Arbeitszimmer sind in den Liegenschaften der Bundeswehr eingerichtet – weitere sind geplant. Dieses Angebot steht allen Bundeswehrangehörigen in besonderen und kurzfristigen Notsituationen zur Verfügung. Es entlastet die Eltern in den Fällen, in denen die reguläre Betreuungsmöglichkeit ausgefallen ist und eine anderweitige Betreuung nicht oder nicht zeitgerecht zur Verfügung steht. Auch das ist ein Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr.

Soldatin am Schreibtisch, im Vordergrund spielt ein Kind

Unterstützung im Alltag: Eltern-Kind-Arbeitszimmer in Dienststellen der Bundeswehr helfen, Familie und Dienst zu vereinbaren.

Bundeswehr/Andrea Bienert

Vorgesetzte in der Pflicht

Doch alle diese Möglichkeiten bringen wenig, wenn die Vorgesetzten nicht mitspielen. Sie werden von der Bundeswehr deshalb besonders in die Pflicht genommen: „Der Dienstherr und alle Vorgesetzten sind … verpflichtet, familiäre und partnerschaftliche Bedürfnisse der Soldatinnen und Soldaten bei der Umsetzung dienstlicher Erfordernisse zu beachten“, heißt es dazu im aktuellen Handbuch zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst der Bundeswehr.

Unterstützung während des Auslandseinatzes

Mit ihrer bundesweit aufgestellten Familienbetreuungsorganisation trägt die Bundeswehr den besonderen Belastungen Rechnung, die sich für Familien aus den Auslandseinsätzen der Soldatinnen und Soldaten ergeben. Mit 31 Familienbetreuungszentren (FBZFamilienbetreuungszentrum) und bis zu 50 einsatzbedingt temporär eingerichteten Familienbetreuungsstellen steht sie den Soldaten und deren Familien mit Rat und Tat zur Seite. Während die Familienbetreuungszentren auch die Betreuung im Grundbetrieb sicherstellen, nehmen die Familienbetreuungsstellen ausschließlich einsatzbezogene Betreuungsaufgaben wahr. Über eine kostenlose Telefonverbindung ist die Familienbetreuung während der gesamten Dauer eines Einsatzes Tag und Nacht für die Angehörigen erreichbar.

Frau und Kind sitzen vor Laptop

Skypen macht’s möglich: Papa ist im Einsatz – aber dennoch nicht aus der Welt.

Bundeswehr/Michael Sommer

Unterstützung durch Infomanagement

Die Familienbetreuung arbeitet eng mit sozialen Bundeswehr-Dienststellen, zivilen Ämtern und Behörden und dem Netzwerk der Hilfe zusammen. Mit regelmäßigen Informationsveranstaltungen am Standort sorgt die Familienbetreuung außerdem dafür, dass Angehörige über die Lage in den Einsatzgebieten unterrichtet werden. Zugleich sind diese Veranstaltungen wichtige Plattformen für Kontakte der Angehörigen untereinander.

Pflege ermöglichen – auch ein Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in der Bundeswehr

In einer kontinuierlich alternden Gesellschaft sehen sich immer mehr Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen konfrontiert. Die Möglichkeit, einen Angehörigen zu pflegen, räumt der Gesetzgeber jedem ein. Das gilt natürlich auch bei der Bundeswehr. Angestellte können sich für die Pflegezeit bis zu zehn Tage freistellen lassen. Seit Anfang 2015 muss dafür auch nicht mehr komplett auf den Lohn verzichtet werden. Der Pflegende kann als Lohnersatzleistung ein Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegeversicherung beantragen.

Familienpflegezeit mit Lohnausgleich

In Härtefällen können sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bis zu sechs Monate teilweise oder komplett freistellen lassen. Allerdings bekommen sie in dieser Zeit keinen Lohn, müssen aber Beiträge zur Krankenversicherung leisten. Als freiwillig Versicherte zahlen sie den Mindestbetrag in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Diese Regelung gilt für Angestellte, nicht jedoch für Beamte und Soldaten. Um in dieser Zeit den Lebensunterhalt bestreiten zu können, gibt das Pflegezeitgesetz den Pflegenden Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Es kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden und deckt grundsätzlich die Hälfte des fehlenden Nettogehalts ab.

Junger Mann sitzt neben älterem Mann am Tisch

Das Thema Pflege geht jeden an – und kann jeden betreffen

dpa/Patrick Pleul

Zwei Jahre verkürzt arbeiten

Da sich nur wenige Menschen eine Auszeit ohne Lohn leisten können, gibt es seit 2012 die Familienpflegezeit, seit 2013 findet sie sich auch im Bundesbeamtengesetz. Damit können Angehörige ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate reduzieren, vorausgesetzt, sie arbeiten weiterhin mindestens 15 Stunden pro Woche. Eine Aufstockung des Arbeitslohnes ist in dieser Zeit möglich. Dafür müssen die Nutzer aber nach der Familienpflegezeit solange für den reduzierten Lohn weiterarbeiten bis der „Vorschuss“ wieder ausgeglichen ist.

Abweichende Regelungen für Soldaten

Für Soldaten und Soldatinnen gilt diese Regelung allerdings bislang nicht. Sie haben nach Ablauf einer Dienstzeit von vier Jahren das Recht, Teilzeit zu arbeiten – sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe dagegensprechen. Für Piloten, Pilotinnen, Luftfahrzeugbesatzungen sowie bei der Arbeit auf Booten und Schiffen der Marine ist Teilzeitarbeit grundsätzlich nicht möglich. Ebenso in Führungsverwendungen mit Disziplinarbefugnis und bei besonderer Auslandsverwendung.

Flexibler arbeiten für die Pflege

Auch pflegende Angehörige können im Übrigen Telearbeit oder ortsunabhängiges Arbeiten beantragen, um ihre dienstlichen Obliegenheiten besser mit der Pflege daheim zu vereinbaren. Auch die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Rahmen- und Kernphasen sowie individuelle Vereinbarungen erleichtern die Pflege von Angehörigen.

Der Sozialdienst berät

Der Sozialdienst der Bundeswehr berät Betroffene umfassend zum Unterstützungsangebot für pflegende Angehörige. Dies gilt unabhängig von der Statusgruppe. Je nach Bedarf werden Kontakte zu Stellen innerhalb und außerhalb der Bundeswehr vermittelt. Zudem hilft der Sozialdienst Bundeswehrangehörigen bei der Antragstellung, etwa wenn es um die Anerkennung von Pflegestufen, Sonderurlaub oder eine Familienpflegezeit geht.

Betreuungsportal

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