Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion in der Bundeswehr
Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion stärken jede und jeden Bundeswehrangehörigen und damit die Bundeswehr insgesamt.
Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion stärken jede und jeden Bundeswehrangehörigen und damit die Bundeswehr insgesamt.
Chancengerechtigkeit in der Bundeswehr heißt: Jede und jeder soll die individuellen Fähigkeiten einbringen können, um zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands beizutragen. Maßstab sind Qualifikation und Leistung. Vielfalt, Inklusion und Gleichstellung sind dafür Voraussetzung.
Die Bundeswehr braucht Menschen aus dem gesamten Spektrum der Gesellschaft. Ihre Stärke beruht darauf, dass sie viele verschiedene Lebensrealitäten, Erfahrungen und Perspektiven vereint. Verankert in der Mitte der Gesellschaft hat sie den Anspruch, deren Vielfalt widerzuspiegeln. Denn umgekehrt gilt: Je besser sich die Bevölkerung mit der Bundeswehr identifizieren kann, desto stärker sind öffentliche Anerkennung und Unterstützung für die Streitkräfte und ihren Auftrag.
„Wir sind eine diverse Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Und eine diverse Bundeswehr performt im Ernstfall besser als eine nicht-diverse Bundeswehr in einer diversen Bundesrepublik Deutschland.“
Chancengerechtigkeit gehört zur Grundidee der Inneren Führung und sie ist ein zentrales Leitprinzip im Personalmanagement der Bundeswehr. Es beginnt schon mit der Stellenausschreibung, der Personalauswahl und Einstellung, geht über eine fähigkeitsorientierte Personalentwicklung und -führung bis hin zu Betreuungs- und Fürsorgeangeboten – insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst. Damit ist Chancengerechtigkeit auch eine der entscheidenden Säulen für die Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr.
Auch nach dem aktiven Dienst bleibt Unterstützung erreichbar. Wer in den Ruhestand wechselt oder sich beruflich neu orientiert, kann weiterhin Beratung in Anspruch nehmen, zum Beispiel über die Karrierecenter, den Berufsförderungsdienst und den Sozialdienst.
Chancengerechtigkeit ist ein fest verankertes Recht – von internationalen Übereinkommen bis zu internen Dienstvorschriften der Bundeswehr.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert in Artikel 1 und 2 allen Menschen Gleichheit und Würde – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder anderen Merkmalen. Auch die Bundeswehr hält sich daran und stellt Menschen unabhängig von äußerlichen Merkmale ein. Die UNUnited Nations-Frauenrechtskonvention (CEDAW) verpflichtet Deutschland konkret dazu, jede Form der Diskriminierung von Frauen zu beseitigen. Dazu gibt es bei der Bundeswehr seit Anfang der 2000er-Jahre Gleichstellungsbeauftragte, die auf Divisionsebene und an den Bundeswehrkrankenhäusern sowie jeder Dienststelle eingesetzt sind. Sie unterstützen Gleichstellungsprozesse und fördern und begleiten bei Fragen der Gleichstellung.
Die EUEuropäische Union-Gleichbehandlungsrichtlinien verbieten Diskriminierung im Berufsleben aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder der Religion. Zentrale Instrumente sind hierbei soziale Rechte, mehrere Antidiskriminierungsrichtlinien sowie spezifische Vorgaben für Lohngleichheit und Geschlechtergerechtigkeit. Artikel 23 der EUEuropäische Union-Grundrechtecharta fordert beispielsweise ausdrücklich die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen. Er diente als Grundlage für das deutsche Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG).
Artikel 3 des Grundgesetzes ist das fundamentale Gleichheitsrecht in Deutschland, das mit dem allgemeinen Gleichheitssatz („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“) und speziellen Diskriminierungsverboten die Basis für Chancengerechtigkeit bildet. Es legt unter anderem fest, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Das Bundesgleichstellungsgesetz konkretisiert diese Verpflichtung auch für die Bundeswehr und schreibt Maßnahmen zur Förderung sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Benachteiligung und ermöglicht den Mitarbeitenden, bei Diskriminierung Beschwerde einzureichen. Entsprechend werden Soldatinnen und Soldaten über das Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz (SoldGG) geschützt. Das Behindertengleichstellungsgesetz regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und ist ein wichtiger Bestandteil, um das Benachteiligungsverbot aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes umzusetzen: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Die Bundeswehr hat diese Vorgaben zuletzt 2025 in der Diversitätsstrategie und davor bereits immer wieder in konkreten Dienstvorschriften umgesetzt. Diese regeln Arbeitszeitmodelle, Elternzeiten, Teilzeitmöglichkeiten und Maßnahmen gegen Diskriminierung. Beschwerdestellen und Ansprechpersonen bieten Betroffenen vertrauliche Unterstützung an.
Mit ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der UNUnited Nations-Behindertenrechtskonvention und der internen Regelung „Inklusion schwerbehinderter Menschen“, in der sie das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – umsetzt und näher ausgestaltet hat, setzt sie die Maßstäbe für die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Bundeswehr.
Führungskräfte bei der Bundeswehr sind mitverantwortlich, ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen. Zugleich ist die Führungskraft zur Fürsorge gegenüber ihrem Personal verpflichtet. Dies wird im Soldatengesetz geregelt.
Die Strategie verankert Vielfaltsmanagement als querschnittliche Daueraufgabe im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums und beschreibt es als kontinuierlichen Entwicklungsprozess.
Mit klaren Zielen stärkt das Ministerium die Vielfalt in der Truppe und schafft Chancengleichheit in einem modernen Arbeitsumfeld.