Marine
Maritime Abhängigkeit

Sicherer See­handel

Die Sicherheit auf See ist nicht nur für die Schiffe und ihre Besatzungen essenziell, sondern auch für die Ladung und die Umwelt. Die Seeschifffahrt birgt trotz aller Fortschritte noch immer viele Gefahren.

Ein Soldat beobachtet durch sein Fernglas ein Boot auf hoher See

Mögliche Gefahren auf See

In einigen Teilen der Welt ist die Bedrohung durch Piraterie und bewaffnete Überfälle auf Schiffe allgegenwärtig. Zusätzlich gibt es staatliche und andere nicht staatliche Akteure, die in unterschiedlicher Weise den sicheren Seehandel gefährden.

Ein weiteres Problem sind Zwischenfälle mit Personen in Seenot, die aus Krisenländern mit überfüllten und oft seeuntüchtigen Booten versuchen zu fliehen. Eine Rettung birgt unter Umständen zusätzliche Gefahren für das rettende Schiff. Hinzu kommt, dass einige Länder diesen Schiffen das Anlaufen ihrer Häfen verwehren. Dadurch kann das rettende Schiff selbst in Seenot geraten.

Es gibt eine Vielzahl nationaler und internationaler Regelwerke, die auf den Weltmeeren gelten und die Schifffahrt, den Handel und das Verhalten auf See regeln. Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) von 1994 haben Staaten die volle Souveränität über ihre Meeresgebiete bis zu 12 Seemeilen (ca. 22,2 km) von ihrer Küste, einschließlich des Luftraums und des Meeresbodens.

Hoheitsgewalt laut Seerechtsübereinkommen

Das Seerechtsübereinkommen legt die unterschiedlichen Zuständigkeiten mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten auf den Meeren fest.

Die Basislinie bezieht sich auf die Linie des Niedrigwassers, welche auf einer amtlichen Seekarte in großem Maßstab abgebildet ist. Bei Inselketten oder tiefen Einbuchtungen entlang der Küste kann die Basislinie mit der Methode der geraden Basislinie begradigt werden. Hier werden bestimmte Punkte zu einer geraden Linie verbunden. Dies Verfahren wird auch in Deutschland entlang der Inseln in der Nordsee genutzt.  
 

Alle Gewässer, die landwärts der bestimmten Basislinie liegen, gelten gänzlich als Staatsgebiet und unterliegen damit allen Gesetzen des Staates.

Das Gebiet des Küstenmeeres darf frei gewählt werden bis zu einer maximalen Distanz von 12 Seemeilen von der Basislinie. Ist das Gewässer zwischen zwei Staaten schmaler, wird dieses meist in der Mitte geteilt.  Das Küstenmeer gehört ebenfalls zum Staatsgebiet des Küstenstaates. Hier gelten die Gesetze des Küstenstaates mit voller Hoheitsgewalt. 

Diese Zone darf nicht weiter als 24 Seemeilen von der Basislinie entfernt verlaufen. Der Küstenstaat verfügt hier über eine eingeschränkte Kontrolle. Er darf zum einen verhindern, dass Verstöße gegen bestimmte Gesetze (Zoll-, Finanz-, Einreise- und Gesundheitsgesetze) im Hoheitsgebiet begangen werden können. Zum anderen darf in diesem Gebiet ein vorhergegangener Verstoß gegen ein Gesetz im Hoheitsgebiet des Küstenstaats verfolgt werden. 

Der Anschlusszone folgt die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZAusschließliche Wirtschaftszone), die sich bis maximal 200 Seemeilen von der Basislinie erstrecken darf. 
Hier hat der Küstenstaat weiterhin bestimmte Rechte, Hoheitsbefugnisse und Pflichten. Diese beziehen sich unter anderem auf Erforschung Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie die Errichtung von Bauwerken. Dennoch dürfen hier auch andere Staaten Unterwasserkabel und Rohrleitungen verlegen.

Alle Gewässer, die nicht unter Innere Gewässer, Küstenmeer, Anschlusszone und ausschließliche Wirtschaftszone fallen, sind internationale Gewässer oder auch die Hohe See. 
Die Hohe See gehört keinem Staat. Hier gilt unter anderem die Freiheit der Schifffahrt und des Überflugs.

Rettungszonen

Da die Hohe See zu keinem Staat gehört, dort jedoch trotzdem Unfälle passieren und Menschen in Seenot geraten können. Um dennoch die Sicherheit auf hoher See gewährleisten zu können, wurde mit dem SARSearch and Rescue-Übereinkommen der IMOInternational Maritime Organization die Hohe See zwischen den Küstenstaaten in Luft- und Seenotrettungsgebiete (Search and Rescue Areas, SAR Areas) aufgeteilt. Für die Organisation und Überwachung in den Rettungsgebieten gibt es die Rettungsleitstellen See (Maritime Rescue Coordination Centers, MRCC). In Deutschland wird die Rettungsleitstelle See von der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger in Bremen geleitet.

Das Seerechtsübereinkommen legt unter anderem fest, dass Schiffe in Seenot geratenen Menschen zur Hilfe eilen müssen, soweit sie sich dadurch nicht selbst in Gefahr bringen.

Nicht alle Länder akzeptieren das Seerechtsübereinkommen und die damit verbundene Definition der Zonen vollständig. Vor allem im Südchinesischem Meer gibt es keine von allen Küstenstaaten akzeptierten Grenzen der ausschließlichen Wirtschaftszonen. Dies führt immer wieder zu Konflikten auf See.

Piraterie und bewaffneter Raubüberfall auf Schiffe

Das „International Maritime Bureau Piracy Reporting Centre“ (IMB PRCInternational Maritime Bureau Piracy Reporting Centre) ist Teil der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce). Seit 1992 dient das PRC als eine Meldestelle für Piraterie und bewaffnete Raubüberfälle auf Schiffe. Betroffene Schiffe haben mit ihr eine feste Ansprechstelle. Von dort werden die Informationen an Sicherheitsbehörden und Eigner weitergegeben, um Hilfe zu leisten. Es ist eine eigenständige und von staatlicher Seite unabhängige Stelle mit Sitz in Kuala Lumpur, die sich allein mit Spendengeldern finanziert.

Hier werden alle Fälle die von Schiffe oder deren Eignern gemeldet werden gesammelt und zusammengetragen. Jedoch gibt es auch häufig Fälle, die nicht an das PRC gemeldet werden. Gründe dafür sind vielfältig. Unteranderem kann passieren das nichts gestohlen wurde oder ein Diebstahl wurde zu spät festgestellt. Auch Vorfälle mit lokalen Fischern oder auf Bauwerken wie Bohrinseln, werden eher selten an das PRC. Hier werden vermehrt lokale Stellen benachrichtigt.  

Seeräuberei und bewaffneter Raubüberfall auf Schiffe sind klar definierte Begriffe aus dem Seerechtsübereinkommen von 1982 der Vereinten Nationen und der Resolution A.1025(26) der 26sten Versammlung der International Maritime Organisation (IMOInternational Maritime Organization). Somit sind jegliche Vorfälle mit staatlichen Motiven nicht der Piraterie oder den bewaffneten Raubüberfällen auf Schiffe zuzuordnen. 

Der Hauptunterschied zwischen Piraterie oder Seeräuberei und bewaffneter Raubüberfälle auf Schiffen ist der Ort wo der Vorfall stattfinden. Seeräuberei ist laut Seerechtsübereinkommen nur der Fall, wenn es auf hoher See passiert.

Zudem gibt es immer wieder Vorfälle, die weder unter der Definition der Seeräuberei, noch unter der Definition der bewaffneten Rauüberfälle einzuordnen sind. Hierzu gehören unter anderem Terrorismus und Cyberangriffe. 

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Schweregrad von Angriffen

Alle gemeldeten Angriffe auf Schiffe werden vom PMB PRC in drei Schweregrade unterteilt. Die Stufe I beschreibt die schwerwiegendste Stufe. Ihr werden Vorfälle zugeordnet, bei denen es einen direkten Einfluss auf die Besatzung gibt. Somit gilt Stufe I, wenn Besatzungsmitglieder als Geiseln gehalten, verletzt, getötet, verschleppt oder bedroht wurden. Zusätzlich fallen darunter Schiffsentführungen, bei denen die Täter die Kontrolle über das Schiff erhalten sowie alle Vorfälle, bei denen sich die Besatzung in die Zitadelle zurückziehen muss. 

Die Stufe II beinhaltet alle Fälle, bei denen auf das Schiff geschossen wird oder die Mitglieder des Sicherheitsteams potenzielle Angreifer mit Schusswaffen abwehren. Hinzu kommen Fälle, bei denen erkennbar ist, das Potenzielle Angreifer Schusswaffen jeglicher Art mit sich führen.
Stufe III beinhaltet alle Fälle, die nicht unter I oder II fallen.

Flüchtlinge

Jedes Jahr sind weltweit mehrere Millionen Menschen auf der Flucht. Um professionelle Hilfe leisten zu können, wurde das UNHCRUnited Nations High Commissioner for Refugees (United Nations High Comissioner for Refugees) beziehungsweise „The UNUnited Nations Refugee Agency“ gegründet. Für Deutschland ist es auch die UNOUnited Nations Organization-Flüchtlingshilfe. Jedes Jahr verfasst die UNHCRUnited Nations High Commissioner for Refugees einen Bericht zu den aktuellen Zahlen der Vertriebenen weltweit. Dieser Bericht unterscheidet zwischen Flüchtlingen unter UNHCRUnited Nations High Commissioner for Refugees-Mandat, Palästina-Flüchtlingen unter UNRWA-Mandat (United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East), anderen schutzbedürftigen Menschen, Binnenvertriebenen und Asylsuchenden.

UNRWA

Die UNRWA wurde zeitgleich mit der UNHCRUnited Nations High Commissioner for Refugees gegründet, bezieht sich aber nur auf palästinensische Flüchtlinge im Westjordanland, dem Gazastreifen, Syrien, Libanon und Jordanien. Diese Unterteilung besteht weiterhin, woraus sich die oben genannte Differenzierung von Flüchtlingen nach den Mandaten ergibt. 

Der Begriff „Vertriebene“ wird hier als Überbegriff für Asylsuchende, Binnenvertriebene, Flüchtlinge und anderweitige schutzbedürftige Menschen genutzt. 

Autor: Marineschifffahrtleitung | E-Mail schreiben

Veröffentlicht am: 12.11.2024, zuletzt aktualisiert am: 12.11.2024 
Ort: Hamburg
Lesedauer: 8 Minuten