Freiwilliger Wehrdienst: Chance statt Pflicht
Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Der Dienst in der Bundeswehr ist ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt von Frieden und Freiheit.
Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Der Dienst in der Bundeswehr ist ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt von Frieden und Freiheit.
17 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten
Das Dienstverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden.
Die Bundeswehr schützt Deutschland sowie seine Bürgerinnen und Bürger. Das ist ihre wichtigste Aufgabe. Mit dem Freiwilligen Wehrdienst kann jede Bürgerin und jeder Bürger sich frei entscheiden, einen Beitrag zur Sicherheit der Bundesrepublik zu leisten. Denn seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 sind die deutschen Streitkräfte eine Freiwilligenarmee.
Mit dieser Entscheidung war die Einführung des Freiwilligen Wehrdienstes (FWDFreiwilliger Wehrdienst) verbunden. Der FWDFreiwilliger Wehrdienst bietet die Chance, sich als Staatsbürgerin oder Staatsbürger einige Monate zu engagieren und gleichzeitig den Soldatenberuf und die Bundeswehr näher kennenzulernen.
Freiwilligen Wehrdienst Leistende müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein (beziehungsweise 17 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten) und die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Interessierte können sich für sechs bis elf Monate verpflichten, ohne sich wie Soldaten und Soldatinnen auf Zeit (SaZSoldatinnen und Soldaten auf Zeit) für ein Jahr oder länger an die Bundeswehr zu binden.
Die ersten sechs Monate sind eine Probezeit, in der das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden kann. Ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Monaten wird man Soldatin oder Soldat auf Zeit. In diesem Status ist eine Verpflichtung von bis zu 25 Jahren möglich. Je nach Dienstgrad, Ausbildung und Leistung besteht sogar die Möglichkeit, Berufssoldat oder Berufssoldatin zu werden.
Die Frauen und Männer in Uniform verteidigen die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürgerinnen und Bürger.
Bürgerinnen und Bürger, die freiwillig Wehrdienst leisten, tragen nicht nur in den Monaten ihrer aktiven Zeit in der Bundeswehr zur Sicherheit Deutschlands bei, sondern auch danach. Denn jede Person, die eine militärische Ausbildung in der Bundeswehr absolviert hat und ehrenhaft aus dem Dienst ausgeschieden ist, ist automatisch Reservist oder Reservistin. Die Reserve der Bundeswehr ist unverzichtbar für den Heimat- und Katastrophenschutz sowie die Verteidigung Deutschlands, sollte die Bundesrepublik oder einer ihrer Verbündeten angegriffen werden.
Um in Übung zu bleiben, können Reservistinnen und Reservisten, abgestimmt auf die zivile Ausbildung, Studium oder Beruf, an militärischen Übungen sowie Weiterbildungen teilnehmen. Dabei tragen sie ihre Erfahrungen und Kenntnisse in die Truppe und entwickeln gleichzeitig ihre militärischen Kompetenzen wie Führungsstärke, Disziplin und Durchhaltewillen weiter.
Der monatliche Wehrsold für Freiwilligen Wehrdienst Leistende im niedrigsten Dienstgrad (Jäger, Flieger oder Schütze) beträgt 2.600 Euro und steigt mit jeder Beförderung.
| Dienstgrad | Grundbetrag Wehrsold pro Monat |
|---|---|
| Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Panzerkanonier, Pionier, Panzerpionier, Funker, Panzerfunker, Schütze, Flieger, Sanitätssoldat, Matrose | 2.600 € |
| Gefreiter | 2.630 € |
| Obergefreiter | 2.650 € |
Hinzu kommen weitere unentgeltliche Leistungen, wie eine medizinische Versorgung beim Truppenarzt oder kostenfreies Bahnfahren in Uniform. Im Ausland erhalten Freiwilligen Wehrdienst Leistende eine zusätzliche Vergütung – je nach Dienstgrad zwischen 495 und 542 Euro. Nach dem Ende des Freiwilligen Wehrdienstes ist im gleichen Dienstgrad eine Weiterverpflichtung als Soldatin oder Soldat auf Zeit möglich.
abhängig von Dienstgrad und Erfahrungsstufe
Freiwilligen Wehrdienst Leistende dienen in der Mannschaftslaufbahn und beginnen ihren Dienst mit einer mehrmonatigen Grund- und Basisausbildung in einer Rekrutenkompanie. Dort lernen sie das grundlegende „Handwerkszeug“, das jede Soldatin und jeder Soldat beherrschen muss. Dazu gehört beispielsweise der sichere Umgang mit der Waffe oder das Wissen, wie man wichtige Gebäude oder Geländeabschnitte absichert. Nach den ersten sechs Monaten haben Wehrdienstleistende zwei Qualifikationen: zum Wach- und Sicherungssoldat sowie die erweiterte Befähigung zum Heimatschutz.
Grundsätzlich gilt: Je länger die Verpflichtungszeit, desto vielfältiger die Bandbreite möglicher Verwendungen und Qualifikationen. Nach dem Ende des Freiwilligen Wehrdienstes, der bis zu elf Monate dauert, ist im gleichen Dienstgrad eine Weiterverpflichtung als Soldatin oder Soldat auf Zeit möglich. Ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Monaten gilt, dass eine Verwendung in der gesamten Breite der Streitkräfte möglich ist, vom Ladeschützen in der Panzertruppe bis zum Bordsoldaten an Bord eines Schiffes. Die konkrete Verwendung ist abhängig von den individuellen Fähigkeiten der Wehrdienstleistenden, der Dauer des Wehrdienstes und vom Bedarf der Bundeswehr.