Freiwilliger Wehrdienst (M/W/D): Chance statt Pflicht
Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit. Der Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger bleibt auch in Zukunft der zentrale Auftrag der Bundeswehr. Jeder kann etwas dafür tun, unsere Werte zu verteidigen und unser Leben in Frieden und Freiheit zu bewahren. Der freiwillige Wehrdienst ist dafür eine Möglichkeit – und attraktiv dazu.

Freiwilliger Wehrdienst statt Wehrpflicht
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 wurde die Bundeswehr in eine Freiwilligenarmee umgewandelt. Die Einführung des freiwilligen Wehrdienstes (FWDFreiwilliger Wehrdienst) war Kern dieser Umstellung. Dieser Dienst verbindet staatsbürgerliches Engagement mit dem „Kennenlernen“ der Truppe und des Soldatseins. Interessierte haben die Möglichkeit, mit einer Verpflichtungszeit von sieben bis 23 Monaten die Truppe kennenzulernen, ohne sich gleich für mehrere Jahre verpflichten zu müssen. Dabei sind die ersten sechs Monate eine Probezeit, in denen beidseitig eine Kündigung möglich ist. Um freiwilligen Wehrdienst leisten zu dürfen, muss man mindestens 17 Jahre alt sein, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Auch die Bereitschaft, nach erfolgter Ausbildung an Auslandseinsätzen teilzunehmen, gehört dazu.
Vielfältige Möglichkeiten im freiwilligen Wehrdienst
Freiwillig Wehrdienstleistende dienen in der Mannschaftslaufbahn. Wie jede militärische Laufbahn bei der Bundeswehr beginnt auch der freiwillige Wehrdienst mit einer dreimonatigen Grundausbildung in einer Rekrutenkompanie. Ausbildungsziel ist eine „Allgemeinmilitärische Grundbefähigung“ aller Rekrutinnen und Rekruten. Im weitesten Sinne werden sie zu Infanteristen ausgebildet, gleichgültig welcher Teilstreitkraft sie angehören. Danach geht es für die Soldaten und Soldatinnen in ihre Stammeinheit. Dort folgt eine in der Regel dreimonatige Dienstpostenausbildung. Die jungen Frauen und Männer lernen, eine bestimmte Fachtätigkeit auszuführen. Ob Panzergrenadier im Heer, Flugabwehrraketensoldat in der Luftwaffe, Navigationssoldatin in der Marine, Stabsdienstsoldat im Sanitätsdienst oder Protokollsoldatin in der Streitkräftebasis – die Möglichkeiten, sich nach der Grundausbildung zu spezialisieren, sind zahlreich.
So unterschiedlich und vielfältig die Ausbildungswege nach der Grundausbildung sind, gibt es doch auch Gemeinsamkeiten über die Teilstreitkräfte hinweg. Politische Bildung, Lebenskundlicher Unterricht, Sport, ABCAtomar, Biologisch, Chemisch- und Sanitätsausbildung sowie einsatzvorbereitende Ausbildungsabschnitte sind häufige Themen in der Truppe. Noch während des freiwilligen Wehrdienstes können sowohl die Bundeswehr als auch der Wehrdienstleistende entscheiden, ob eine weitere Verpflichtung angestrebt wird.
Mehr Geld für freiwilligen Wehrdienst
Ab dem 1. Januar 2020 wurde der Wehrsold der rund 8.000 freiwillig Wehrdienstleistenden angehoben. Der monatliche Wehrsold im untersten Dienstgrad (vorher 840 Euro plus etwa 500 Euro Sachleistung) beträgt nun 1.500 Euro. Er steigt gestaffelt nach Dienstgraden bis zum Hauptgefreiten auf 1.900 Euro, was etwa 80 Prozent des Grundgehaltes einer Soldatin oder eines Soldaten auf Zeit im gleichen Dienstgrad entspricht. Zudem wird der Wehrsold des freiwilligen Wehrdienstes jetzt im Gleichklang mit der Besoldung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhöht.
Wieviel verdienen freiwilligen Wehrdienstleistende?
Seit dem 1. Januar 2020 werden der bisherige Wehrsoldtagessatz und der Wehrdienstzuschlag zu einem monatlichen Wehrsoldgrundbetrag zusammengefasst. Der Wehrsoldgrundbetrag beträgt:
Dienstgrad | Wehrsoldgrundbetrag pro Monat |
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Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, | 1.500 € |
Gefreiter | 1.550 € |
Obergefreiter | 1.650 € |
Hauptgefreiter | 1.900 € |
Bei einer Verwendung im Ausland erhält der FWDLFreiwillig Wehrdienst Leistende eine monatliche Auslandsvergütung. Die beträgt:
Dienstgrad | Auslandsvergütung pro Monat |
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Grenadier, Jäger, Panzerschütze, Panzergrenadier, Panzerjäger, Kanonier, Gefreiter | 305 Euro |
Obergefreiter Hauptgefreiter | 350 Euro |
Folgende Leistungen werden darüber hinaus gewährt:
- Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
- Kostenfreie Zugfahrt in der 2. Klasse zwischen Standort und Wohnung
- Entlassungsgeld 100 € / Dienstmonat (vorausgesetzt, dass mindestens sechs Monate und einen Tag gedient wurde)