Social Media in der Bundeswehr

Social Media in der Bundeswehr

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Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

Und auch Sie engagieren sich und präsentieren ihren Beruf stolz in den sozialen Netzwerken! Mehrere Tausend Kameradinnen und Kameraden sind bereits online aktiv und jeder einzelne liefert Einblicke in den Dienstalltag, die für Außenstehende authentischer und nahbarer nicht sein könnten.

Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Social Media im Zusammenhang mit Ihrem Dienst in der Bundeswehr. Sie richtet sich an alle Bundeswehrangehörigen, aber auch an alle anderen Interessenten außerhalb der Streitkräfte. Diese Seite wird von Zeit zu Zeit mit Ihren Fragen und den zugehörigen Antworten aktualisiert werden.

Was sind die Social Media-Guidelines?

Um allen Bundeswehrangehörigen bei Ihren Social Media-Aktivitäten Handlungssicherheit zu geben und sie selbst sowie die militärische Sicherheit vor Gefahren und Risiken zu schützen, haben wir Social Media-Guidelines entwickelt. Diese können Sie gleich hier herunterladen. Sie sind für alle Bundeswehrangehörigen gültig, beantworten die wichtigsten Fragen zum Umgang mit Instagram, Twitter, Facebook und Co. und beinhalten die wichtigsten Gebote und Verbote.

Schriftzug Mission Brief: Social Media
Bundeswehr

Wie kann ich mich selbst einbringen?

Nutzen Sie bei Posts in ihren persönlichen Profilen gerne Hashtags wie #Bundeswehr, #Bundeswehrkarriere oder #SocialMediaDivision. Sie helfen anderen engagierten Bundeswehrangehörigen, Ihre Beiträge zu finden, mit Ihnen durch Likes oder Kommentare zu interagieren und erleichtern dabei die Vernetzung. Seien Sie dabei und zeigen Sie sich und Ihren Berufsalltag, verlinken Sie andere Mitglieder.

Werde ich dafür vergütet/gesponsert?

Nein. Für Ihr Engagement gibt es weder eine gesonderte Vergütung, noch ist es möglich, die aufgewendete Zeit als Dienstzeit zu verbuchen. Was Sie aber bekommen, sind die tollen Erfahrungen, dass Kameradschaft und Zusammenhalt auch online gelebt werden und wieviel Spaß es macht, Teil einer starken Community zu sein.

Wie sieht es mit Fotos/Videos innerhalb militärischer Sicherheitsbereiche aus?

Hier gelten die einschlägigen Vorschriften und standortbezogenen Bestimmungen. Die Regelungen zum pauschalen Film- und Fotografierverbot innerhalb geschlossener militärischer Anlagen werden derzeit allerdings überarbeitet. Informieren Sie sich diesbezüglich regelmäßig bei Ihrem zuständigen Sicherheitsoffizier.

Müssen Namen/Dienstgrade unkenntlich gemacht werden?

Ihren Namen, den Dienstgrad und die Amtsbezeichnung dürfen Sie grundsätzlich im Netz zeigen. Sie sind dadurch authentisch, aber auch wiedererkennbar. Prüfen Sie deshalb, wie Sie sich im Netz präsentieren wollen und beachten Sie, dass einmal gepostete Informationen auch durch andere gespeichert werden können.

Sind Fotos/ Videos auf Truppenübungsplätzen erlaubt?

Auch hier gelten die einschlägigen Vorschriften die standortbezogen abweichen können. Sprechen Sie im Zweifel mit Ihren Vorgesetzten. Wichtig ist auf jeden Fall immer, dass der Dienstbetrieb nicht gestört wird und Sie hier umso genauer auf die militärische Sicherheit achten!

Ist die Abbildung von und mit Waffen(-systemen) erlaubt?

Grundsätzlich können Sie Waffen und Waffensysteme von außen zeigen. Achten Sie dabei aber darauf, dass die Kennzeichen nicht zu sehen sind. Innen gibt es oftmals Geräte und Systeme, die nicht gezeigt werden dürfen. Sprechen Sie auch hier im Zweifelsfall mit Ihren Vorgesetzten und holen Sie sich vorher eine Genehmigung.

Gibt es grundsätzlich Inhalte, die nicht abgebildet werden dürfen?

Ja, auf jeden Fall! Insbesondere in technischen und anderen militärisch sensiblen Bereichen herrscht in der Regel Film- und Fotografierverbot! Achten Sie deshalb auf die geltenden Bestimmungen und sprechen Sie im Zweifel mit Ihren Vorgesetzten.

Darf ich Bilder mit Uniform in der Öffentlichkeit aufnehmen?

Ja. Grundsätzlich gelten online die gleichen Regeln, wie im „echten Leben“ für Bundeswehrangehörige auch. Und dazu gehört natürlich auch, dass Sie sich in der Öffentlichkeit in Uniform fotografieren lassen dürfen.

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