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STAND: 09. JANUAR 2026

Anträge auf Kriegsdienstverweigerung

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Wer aus Gewissensgründen keinen Kriegsdienst an der Waffe leisten möchte oder kann, hat die Möglichkeit, diesen per Antrags auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Antrag) abzulehnen. In Art. 4 Abs. 3 Grundgesetz heißt es: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Damit wird das Recht garantiert, den Kriegsdienst verweigern zu können.

Die angeschnittene Schulter eines Soldaten in Ausgehuniform und dahinter verschwommen eine Person angelehnt an eine Wand

Es ist jederzeit möglich, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.

Bundeswehr/Torsten Kraatz

Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann sowohl von aktiven Soldatinnen und Soldaten, als auch von Reservistinnen und Reservisten sowie Ungedienten, also männlichen Staatsbürgern, die gemäß Wehrpflichtgesetz zum Kriegsdienst herangezogen werden könnten, gestellt werden.

Die rechtlichen Grundlagen für das KDV-Antragsverfahren regeln das Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen (KDVG) und das Soldatengesetz (SG).

Der Antrag ist von der Antragstellerin oder dem Antragsteller schriftlich beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr, Militärringstraße 1000, 50737 Köln, einzureichen. Dieses bestätigt den Eingang und leitet den Antrag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, weiter, welches für die Entscheidung über den Antrag zuständig ist.

Bis Ende November 2025 (Stichtag 30.11.2025) sind in der Bundeswehr 6.739 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Anträge) eingegangen. Den überwiegenden Teil mit 6.556 Anträgen machen Ungediente (5.096 Anträge) und Reservisten (1.460 Anträge) aus.

Die Entwicklung der eingereichten Anträge auf Kriegsdienstverweigerung unterliegt zum Teil erheblichen Schwankungen. Das belegen auch die Zahlen der Jahre 2022 bis 2024:

So sind im Kalenderjahr 2024 (Stichtag 31.12.2024) insgesamt 2.998 KDV-Anträge eingegangen. Den überwiegenden Teil mit 2.840 Anträgen machen Ungediente (1.811 Anträge) und Reservisten (1.029 Anträge) aus.

Bis Ende Dezember 2023 (Stichtag 31. Dezember 2023) sind insgesamt 1.609 KDV-Anträge bei der Bundeswehr eingegangen. 
Den höchsten Anteil mit insgesamt 1.431 machten dabei Anträge von Reservisten und Ungedienten aus.

Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Jahr 2022 war zunächst ein Anstieg von Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung zu verzeichnen. Dieser erreichte kurzfristig im Monat März 2022 seinen Höhepunkt, danach war die Entwicklung wieder rückläufig mit gelegentlichen Schwankungen.

Bei den Karrierecentern der Bundeswehr sind im Jahr 2022 insgesamt rund 1.100 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen. Dabei machen Ungediente und Reservisten zu fast gleichen Teilen mit insgesamt mehr als 900 Anträgen den deutlich überwiegenden Anteil aus. Rund 230 Anträge wurden von aktiven Soldatinnen und Soldaten gestellt. Im Vergleich dazu wurden im Jahr 2021 insgesamt knapp 200 Anträge gestellt, davon rund 25 von Ungedienten.

Die Gründe für eine Antragsstellung können sehr unterschiedlich sein und sind oftmals privater Natur. Der deutliche Anstieg an Anträgen von Ungedienten seit dem Jahr 2022 ist aller Wahrscheinlichkeit nach auf den Ausbruch des Ukraine-Krieges zurückzuführen. Dies zeigt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger wieder vermehrt mit dem Thema Landes- und Bündnisverteidigung auseinandersetzen. Sie treffen eine klare Entscheidung und positionieren sich zu diesem Thema.

Weitergehende Informationen und Auskünfte gibt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben:

https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-zivildienst

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