Entscheidung des Parlaments

Bewaffnungsfähige Drohne Heron TP wird beschafft

Bewaffnungsfähige Drohne Heron TP wird beschafft

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Der Deutsche Bundestag hat der Beschaffung der bewaffnungsfähigen Drohne German Heron TP zugestimmt.

Heron TP am Himmel

Die Heron TP kann, anders als die Aufklärungsdrohne Heron 1, bewaffnet werden.

Airbus

Verteidigungs- und Haushaltsausschuss des Parlaments haben das Vorhaben am 13. Juni 2018 abschließend gebilligt. Die taktische Waffenausbildung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie der Kauf von Munition bedürfen aber zu einem späteren Zeitpunkt noch einer gesonderten Befassung des Deutschen Bundestages.

Aufklärung in Echtzeit

Heron TP zählt zu den sogenannten „Medium Altitude Long Endurance Remotely Piloted Aircraft Systems“ (MALEMedium Altitude Long Endurance RPASRemotely Piloted Aircraft System). Diese ermöglichen eine dauerhaft abbildende Aufklärung in Echtzeit und die Überwachung großer Räume. Dabei ist Heron TP für den Gegner kaum aufzuklären. Das neue System bietet die Möglichkeit, die Lage noch besser zu beurteilen.

Verbesserte Unterstützung für Bodenoperationen

Heron TP hat im Vergleich zu Heron 1 deutliche Vorteile vor allem bei Geschwindigkeit, Reichweite, Sensorlistung, Zulassung und Bewaffnungsfähigkeit. Diese kann optional mit skalierbarer, allwetter- und abstandsfähiger Präzisionsmunition realisiert werden.

Die neue Drohne soll die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und die verbündeten Kräfte bei ihren Operationen im Einsatz unterstützen. Das System trägt wesentlich besser zu ihrem Schutz am Boden bei. Damit liefert Heron TP essentielle Fähigkeiten für den Erfolg im Einsatz.

Heron 1 startet in der Wüste von Mali

Heron 1 hat sich als reine Aufklärungsdrohne schon in Afghanistan und Mali bewährt.

Bundeswehr/Johannes Heyn

Heron 1 bereits erfolgreich im Einsatz

Seit dem Jahr 2010 setzt die Bundeswehr mit dem System Heron 1 erfolgreich MALEMedium Altitude Long Endurance RPASRemotely Piloted Aircraft System zur abbildenden Aufklärung und Überwachung in der Tiefe des Einsatzgebietes in Afghanistan und sei dem Jahr 2016 auch in Mali ein. Im Unterschied zu Heron TP ist Heron 1 allerdings im unteren Spektrum auf der Leistungsskala dieser Luftfahrzeugklasse angesiedelt.

Die im Vergleich zu Heron 1 deutlich bessere Flugleistung von Heron TP ermöglicht eine schnellere Verlagerung des Einsatzschwerpunktes. Darüber hinaus ist die effektiv nutzbare Zeit im Einsatzraum länger – ein großer Vorteil insbesondere dann, wenn sich die Drohne weit entfernt von ihrem Startflugplatz befindet.

Im Unterschied zu Heron TP wird Heron 1 von der Bundeswehr ausschließlich als Aufklärungsdrohne genutzt; das System ist nicht bewaffnungsfähig und nicht allwetterfähig. Daraus ergeben sich Einschränkungen bei der Missions- und Wegeplanung.

Heron TP für den Übergang

Die geplante Eurodrohne soll diese Fähigkeitslücken langfristig schließen. Sie ist nach gegenwärtiger Planung aber frühestens ab 2015 vorgesehen. Bis dahin soll die bewaffnungsfähige Drohne Heron TP diese Fähigkeitslücke schließen. Heron TP stellt eine auf dem Markt verfügbare Lösung dar, die auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags realisiert werden kann.

Heron TP am Boden

Kann mehr als ihr Vorgänger: die Heron TP.

Bundeswehr/Sandro Müller

NATO-Planungsziele

Heron TP trägt damit insbesondere auch zum Erreichen von NATO-Planungszielen bei. Hier geht es vorrangig um den Bereich „Joint Intelligence, Surveillance and Reconnaissance – Aerospace“. Hierzu hat sich Deutschland politisch verpflichtet, ist aber wie seine Partner auch bei der Wahl des Lösungsweges frei. Entscheidend ist, dass durch standardisierte Schnittstellen der Systeme die Interoperabilität und der Austausch von Aufklärungsdaten im NATO-Verbund möglich ist.

Heron-TP-Vertrag

Der Heron-TP-Vertrag zwischen der Firma Airbus DS Airborne Solutions GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung (ADASAirbus Defence & Space Airborne Solutions) und der Bundeswehr beinhaltet die technische Anpassung der bewaffnungsfähigen Drohne an die Anforderungen der Streitkräfte. In dem Vertrag ist weiter die Bereitstellung der Heron TP für eine bestimmte Anzahl an Flugstunden geregelt.

Darüber hinaus regelt das Vertragswerk die Ausbildung des auftragnehmerseitigen Instandsetzungspersonals und die technisch-logistische Betreuung durch Industriepersonal im Grundbetrieb. Ziel des Vertrags ist  – neben dem Grundbetrieb – die frühestmögliche Nutzung von Heron TP im Einsatz.

Partner Israel

Weiter bedarf der Vertrag der Ergänzung durch eine deutsch-israelische Regierungsvereinbarung. Darin werden im Wesentlichen Vereinbarungen getroffen zu Ausbildung, Infrastruktur, zu allgemeinen Unterstützungsleistungen durch die israelische Luftwaffe und zur Herstellung der technischen Bewaffnungsfähigkeit von Heron TP.

von Jörg Fleischer