FAQFrequently Asked Questions: Häufig gestellte Fragen zu Militärrabbinern der Bundeswehr

FAQFrequently Asked Questions: Häufig gestellte Fragen zu Militärrabbinern der Bundeswehr

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Um der Religionsvielfalt innerhalb der Bundeswehr Rechnung zu tragen, sollen zukünftig auch Soldatinnen und Soldaten jüdischen Glaubens eigene Militärseelsorger bekommen. Hier werden die am häufigsten gestellten Fragen zu den geplanten Militärrabbinern der Bundeswehr beantwortet.

Ein amerikanischer Soldat mit Kippa im Vordergrund sitzt mit einer Kameradin vor einer amerikanischen Militärrabbinerin

In den Streitkräften anderer Nationen, etwa in der U.S. Army, gibt es sie zum Teil schon; der erste Militärrabbiner bei der Bundeswehr kann seinen Dienst voraussichtlich Ende diesen Jahres antreten.

U.S. Air Force photo/Lance Cheung

1. Wann werden die ersten Militärrabbiner ihren Dienst in der Bundeswehr verrichten?

Zunächst wird der Staatsvertrag verhandelt. Dazu kommt der Auswahlprozess der Rabbiner und die Anpassung der Organisationsstruktur innerhalb der Bundeswehr. Die Voraussetzungen für die Einstellung des ersten Militärrabbiners können nach derzeitiger Planung Ende 2019 geschaffen sein.

2. Wie wird es möglich sein, dass bei nur einem oder zwei Militärrabbinern die direkte Ansprechbarkeit in der gesamten Bundeswehr sichergestellt wird?

Die seelsorgerische Beratung durch Militärrabbiner wird am Anfang über eine zentrale Ansprechstelle laufen. Natürlich können Militärrabbiner bei Bedarf alle Dienststellen in der ganzen Bundeswehr bereisen.

3. Gilt das auch für die Auslandseinsätze oder Dienstposten im Ausland?

Die Reisetätigkeiten der Militärrabbiner schließen bei Bedarf auch die Auslandsdienststellen sowie Einsatzgebiete der Bundeswehr mit ein.

4. Handelt es sich bei den Militärrabbinern um Soldaten?

Nein. Genau wie die Angehörigen der bestehenden Militärseelsorge christlicher Konfessionen, werden die Rabbiner und muslimischen Seelsorger Zivilisten im Dienst der Bundeswehr sein.

5. Wird es eine zentrale Ansprechstelle bis zur Einführung der Militärrabbiner

Die bereits seit 2015 bestehende „Zentrale Ansprechstelle für Soldatinnen und Soldaten anderer Glaubensrichtungen“ am Zentrum Innere Führung (seit 2015) wird weiterhin seelsorgerische Betreuung vermitteln, künftig dann auch für die neuen Angebote. Diese Ansprechstelle steht nicht nur betroffenen Soldatinnen und Soldaten zur Verfügung, sondern berät auch deren Vorgesetzte. Pro Jahr werden derzeit rund 100 Anfragen beantwortet.

6. Warum wird für jüdische Seelsorge in der Bundeswehr ein Staatsvertrag abgeschlossen und für muslimische Seelsorge eine andere Rechtsform gewählt?

Die Bundesregierung kann unter Mitwirkung des Bundesministeriums der Verteidigung mit dem Zentralrat der Juden einen Staatsvertrag abschließen, weil dieser die jüdische Glaubensgemeinschaften in Deutschland vertritt. Muslimische Glaubensgemeinschaften haben in Deutschland keine vergleichbare Vertretung. Sogenannte Gesellschaftsverträge sind jedoch auch mit einzelnen religiösen Verbänden möglich. Dabei ist auch denkbar, dass sich mehrere religiöse Verbände zusammenschließen und einen gemeinsamen Gesellschaftsvertrag für seelsorgerische Betreuung mit der Bundeswehr aushandeln. Auch ist denkbar, dass ein durch die Bundeswehr abgeschlossener Gesellschaftsvertrag durch mehrere muslimische Religionsverbände akzeptiert wird.

7. Ist auch die Öffnung für weitere Bekenntnisse geplant?

Das hängt von der Entwicklung des Bedarfs innerhalb der Bundeswehr ab und wird gegebenenfalls durch das Verteidigungsministerium geprüft.

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