Aktualisiert: Schließungszeitpunkte von Bundeswehr-Liegenschaften
Aktualisiert: Schließungszeitpunkte von Bundeswehr-Liegenschaften
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Mit den Trendwenden Personal und Material hat das Bundesministerium der Verteidigung auf die veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen reagiert. Auch für die Schließungszeitpunkte von Bundeswehr-Liegenschaften bringt dies Neuerungen mit sich.
Die daraus entstehenden Bedarfe werden derzeit – auch mit Blick auf die Infrastruktur – konkretisiert. Denn ein Mehr an Personal und Material bedeutet auch ein Mehr an Infrastruktur.
In Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag haben wir deshalb zunächst umfassend die auf zurückliegenden Stationierungsentscheidungen basierenden Planungen zur Abgabe von Liegenschaften geprüft. Andere Sachgründe, zum Beispiel Verzögerungen von Baumaßnahmen, wurden dabei noch einmal intensiv mitbetrachtet.
Im Ergebnis haben sich in Teilen Änderungen bei den vorgesehenen Schließungszeitpunkten* der Bundeswehr-Liegenschaften ergeben.
Die als Anlage zum Download beigefügte Liste gibt einen aktuellen Überblick über die derzeit bundesweit vorgesehenen Schließungszeitpunkte von Bundeswehr-Liegenschaften mit Stand vom 9. Mai 2018.
Anmerkung
* Schließungszeitpunkte beschreiben die Komplettabgabe oder -Rückgabe an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Bei Teilabgaben verbleiben Teile der Liegenschaft in der Bundeswehrnutzung.