Gesetz zur Rehabilitierung Homosexueller Soldatinnen und Soldaten

Gesetz zur Rehabilitierung Homosexueller Soldatinnen und Soldaten

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Bis in die 2000er wurden homosexuelle Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr systematisch diskriminiert. Bis 1969 war es sogar noch so, dass einvernehmlicher Sex unter Männern wegen des Paragraphs 175 unter Strafe stand. Lange hielt auch die Bundeswehr daran fest, dass Homosexualität die Autorität der Gruppe schwächen würde.

Gebäude mit Kuppel

Außenaufnahme vom Reichstagsgebäude in Berlin.

Bundeswehr / Schindler

Jetzt im Jahr 2021, haben Betroffene endlich die Chance gesetzlich rehabilitiert und finanziell entschädigt zu werden. Grund dafür ist das neue Gesetz: Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung, oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten, kurz SoldRehaHomG. Wir haben anlässlich des Inkrafttretens des neuen Gesetzes mit den unterschiedlichsten Menschen, Vereinen und Verbänden gesprochen. Das neue Rehabilitierungsgesetz ist ganz eng verbunden mit der Interessenvertretung QueerBw. Die haben nämlich maßgeblich bei der Entstehung und Formulierung des Gesetzes mitgewirkt.

Die Interessenvertretung QueerBw

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Aber auch andere Vereine und Verbände stehen für die Rechte ihrer Mitglieder ein. Das neue Rehabilitierungsgesetz soll Soldaten entschädigen, die damals aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert wurden. Damit das Gesetz auch wirklich im Sinne der Betroffenen ist, haben sich viele Verbände engagiert. Darunter auch der Lesben- und Schwulenverband, kurz LSVD.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland

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Zwei Soldaten stehen vor einer Glaswand mit Text

Soldaten lesen die 19 Grundrechtsartikel des Grundgesetzes am Kunstwerk "Grundgesetz 49" im Regierungsviertel in Berlin.

Bundeswehr/ Weber

QueerBw oder auch Reservistenverband haben mit ihren Anmerkungen dazu beigetragen, dass das Gesetz möglichst vielen Betroffenen nützt. Es haben sich allerdings auch Verbände engagiert, die mit der Bundeswehr an sich so erst mal nichts zu tun haben. Zum Beispiel der Bundesverband „Trans*“. Wieso das so ist und was der Bundesverband Trans* von dem Gesetz hält, dass erfahren Sie hier:

Der Bundesverband Trans*

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Im ersten Gesetzesentwurf war nur die Rede von Soldatinnen und Soldaten. Wer damals in der Stellung eines Reservisten diskriminiert wurde, wird im Gesetz demnach nicht bedacht. Das hat der Verband der Reservisten der deutschen Bundeswehr geändert. 

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Erlebte Diskriminierung kann langjährige Folgen haben. Aus diesem Grund haben wir bei Truppenpsychologin Sabrina Horvat mal nachgefragt, wie solch eine Diskriminierung denn aus psychologischer Sicht zu bewerten ist.

Interview mit einer Truppenpsychologin

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Drei Soldaten mit grünem Barett

Feierliches Gelöbnis von 238 Rekruten der Panzergrenadierbrigade 37 Freistaat Sachsen in Bad Salzungen.

Bundeswehr/Wilke

Jahrelange Diskriminierung liegt hinter vielen homosexuellen Soldatinnen und Soldaten. Truppenpsychologin Sabrina Horvat erklärt abschließend was das aus psychologischer Sicht mit einem macht.

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von Melina  Hannig

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