Sanitätsdienst

AVU IGFIndividuelle Grundfertigkeiten – ein Gewinn für ALLE!

AVU IGFIndividuelle Grundfertigkeiten – ein Gewinn für ALLE!

Datum:
Ort:
Koblenz
Lesedauer:
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Sechs Monate der Allgemeinen Verwendungsfähigkeitsuntersuchung auf Individuelle Grundfertigkeiten (AVU-IGFIndividuelle Grundfertigkeiten) sind abgeschlossen. Die erste interne Auswertung liegt vor. Oberstarzt Dr. Rüdiger Fiedler aus dem Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr war maßgeblich an der Erarbeitung des Konzeptes AVU-IGFIndividuelle Grundfertigkeiten beteiligt. Er begleitet den Umsetzungsprozess.

Ein Mann steht mit verschränkten Armen vor einer Pflanze

Im Interview: Oberstarzt Dr. Rüdiger Fiedler

Bundeswehr/Marcus Dittrich

Die medizinischen Untersuchungen zur AVU-IGFIndividuelle Grundfertigkeiten bestehen aus einem obligaten Anteil, der aus einer Laboruntersuchung, einem Sehtest, Hörtest, Lungenfunktionstest, Ruhe-EKGElektrokardiogramm und einer Körperuntersuchung zusammensetzt. Der fakultative Anteil ist abhängig vom Lebensalter und dient ebenfalls der Vermeidung und Früherkennung von Erkrankungen. Dieser Anteil ist freiwillig und kein obligater Bestandteil der AVU-IGFIndividuelle Grundfertigkeiten.

Herr Oberstarzt Dr. Fiedler was sind die wesentlichen Erkenntnisse der ersten Auswertung?

Die aktuell vorliegenden Ergebnisse sind noch nicht dazu geeignet eine allgemeine Bewertung abzugeben, gleichwohl ist bereits jetzt erkennbar, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Begutachteten dazu in der Lage ist, aus medizinischer Sicht die individuellen Grundfertigkeiten durchzuführen.

Es ist nicht neu, dass es Soldatinnen und Soldaten gibt, die aufgrund gesundheitlicher Probleme vom Truppenarzt oder der Truppenärztin von bestimmten Tätigkeiten vorübergehend oder auf Dauer befreit werden. Die Befürchtung, dass das Ergebnis der Begutachtung negative Auswirkungen haben könnte, hat sich nicht bestätigt. Bei denjenigen, die vorübergehend nicht verwendungsfähig sind, muss individuell gesehen werden, was sich dahinter verbirgt. Das kann jedoch nur der Truppenarzt oder die Truppenärztin. Aber jedem wird einleuchten, dass ein Knochenbruch zeitlich relativ klar zu bewerten ist, während der Verlauf chronische internistische Erkrankungen schwerer vorherzusagen ist.

Was passiert mit den Anderen?

Es ist nicht neu, dass es Soldatinnen und Soldaten gibt, die aufgrund gesundheitlicher Probleme vom Truppenarzt oder der Truppenärztin von bestimmten Tätigkeiten vorübergehend oder auf Dauer befreit werden. Die Befürchtung, dass das Ergebnis der Begutachtung negative Auswirkungen haben könnte, hat sich nicht bestätigt. Bei denjenigen, die vorübergehend nicht verwendungsfähig sind, muss individuell gesehen werden, was sich dahinter verbirgt. Das kann jedoch nur der Truppenarzt oder die Truppenärztin. Aber jedem wird einleuchten, dass ein Knochenbruch zeitlich relativ klar zu bewerten ist, während der Verlauf chronische internistische Erkrankungen schwerer vorherzusagen ist.

Wie erfährt die Soldatin oder der Soldat von den Ergebnissen der AVU-IGFIndividuelle Grundfertigkeiten?

Wie bei jeder Begutachtung gibt es natürlich ein truppenärztliches Abschlussgespräch. Hierbei können beispielsweise weitergehende Untersuchungen durch einen Facharzt empfohlen werden sowie an das individuelle gesundheitsbewusste Verhalten appelliert werden. Dabei steht die Eigenverantwortung der Soldatin und des Soldaten im Vordergrund. Damit soll das Gesundheitsbewusstsein gestärkt werden.

von Matthias Frank

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