Sanitätsdienst

Häufig gestellte Fragen zum Coronavirus - Update 01.09.2020

Häufig gestellte Fragen zum Coronavirus - Update 01.09.2020

Datum:
Ort:
Koblenz

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Das Coronavirus (SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-nCoV-2) breitet sich weiter in Deutschland aus. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr informiert in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand und hat diese Informationen zu häufig gestellten Fragen zusammengefasst. Diese betreffen sowohl Fragen zur Infektion mit dem Coronavirus als auch zur Quarantäne und zu Verhaltenshinweisen.

Wie hoch ist das Risiko sich an Corona (COVID-19Coronavirus Disease 2019) zu infizieren?

Die weltweite Ausbreitung von COVID-19Coronavirus Disease 2019 wurde am 11.03.2020 von der WHOWorld Health Organization zu einer Pandemie erklärt. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein.

Es handelt sich weltweit und in Deutschland um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation. Weltweit nimmt die Anzahl der Fälle weiterhin zu. Die Anzahl der neu übermittelten Fälle war in Deutschland seit etwa Mitte März bis Anfang Juli rückläufig, seitdem nimmt die Fallzahl stetig zu und dieser Anstieg hat sich in den letzten Wochen deutlich beschleunigt. Gleichzeitig nimmt die Anzahl derjenigen Landkreise ab, die in den letzten sieben Tagen keine Fälle meldeten. Es kommt bundesweit zu größeren und kleineren Ausbruchsgeschehen, insbesondere im Zusammenhang mit Feiern im Familien- und Freundeskreis und bei Gruppenveranstaltungen. Auch Reiserückkehrer, insbesondere in den jüngeren Altersgruppen tragen zu dem Anstieg der Fallzahlen bei. Nach wie vor gibt es keine zugelassenen Impfstoffe und die Therapie schwerer Krankheitsverläufe ist komplex und langwierig. Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern.

 Welche Vorkehrungen hat der Sanitätsdienst für die Angehörigen der Bundeswehr getroffen?

Der Sanitätsdienst beobachtet die Lageentwicklung sehr engmaschig und befindet sich in enger Abstimmung mit den zuständigen zivilen Behörden.

Im Intranet der Bundeswehr und speziell auf den Wiki-Service BwBundeswehr Seiten (Hygienemanagement der Bundeswehr) werden laufend aktuelle Informationen bereitgestellt. Darüber hinaus gibt es einen StashCat-Channel, in dem Informationen bereitgestellt werden (#HygMgmtBw – Newsblog Covid-19).

Sämtliche Vorsorgemaßnahmen für Bundeswehrangehörige im In- und Ausland werden durch das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr zentral festgelegt. Die entsprechenden Informationen sowie nötigen Kontaktnummern finden Bundeswehrangehörige auf der Intranetseite des Sanitätsdienstes. Zudem wurde ein Lagezentrum eingerichtet, welches alle Maßnahmen koordiniert.

Wie wird das Coronavirus übertragen?

Grundsätzlich findet eine Übertragung durch Tröpfchen (> 5µm) statt, wie sie zum Beispiel beim Husten oder Niesen verbreitet werden. Dabei sinken Tröpfchen aufgrund ihrer Größe schnell zu Boden und können nicht mehr eingeatmet werden.

Auch Aerosole (0,3-5µm) können bei der Übertragung eine Rolle spielen. Diese schweben deutlich länger in der Luft und können theoretisch auch über weitere Entfernungen verbreitet werden. Dafür enthalten sie aufgrund der geringeren Größe theoretisch auch weniger Viren als die größeren Tröpfchen. Bei geringer Luftfeuchtigkeit können aus Tröpfchen auch Aerosole entstehen, so dass der Übergang fließend sein kann. Theoretisch möglich sind auch Schmierinfektionen und eine Ansteckung über die Bindehaut der Augen.

Welche Symptome löst eine Infektion mit dem Coronavirus aus und wie ist der Krankheitsverlauf?

Die Krankheitsverläufe sind unspezifisch, vielfältig und variieren stark von symptomlosen Verläufen bis zu schweren Pneumonien mit Lungenversagen und Tod. Daher lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zum „typischen“ Krankheitsverlauf machen. Viele Patienten zeigen jedoch typische Erkältungssymptome mit vor allem Husten (53%), Fieber (41%) und Schnupfen (23%). Als charakteristisch wird ein eingeschränkter Geruchs- und Geschmackssinn beschrieben. In einigen Fällen verläuft die Erkrankung so schwer, dass eine stationäre oder intensivmedizinische Behandlung notwendig ist. Unabhängig von der Schwere der Symptome empfiehlt das RKI in der aktuellen Situation eine Testung auf SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2 bei Symptomen einer Atemwegserkrankung jeder Schwere auch ohne einen Kontakt zu einem bestätigten Fall.

Über die anschließende Immunität (beziehungsweise deren Dauer) gibt es derzeit noch keine belastbaren Erkenntnisse.

Wie wird die vom Coronavirus ausgelöste Krankheit behandelt

Nicht alle Erkrankungen nach Infektion mit dem neuartigen Coronavirus verlaufen schwer, auch bei den meisten in China berichteten Fällen war der Krankheitsverlauf mild. Im Zentrum der Behandlung der Infektion stehen die optimalen unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes (zum Beispiel Sauerstoffgabe, Ausgleich des Flüssigkeitshaushaltes, gegebenenfalls Antibiotikagabe zur Behandlung von bakteriellen Superinfektionen) sowie die Behandlung von relevanten Grunderkrankungen. Eine spezifische, das heißt gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Verschiedene spezifische Therapieansätze – darunter experimentelle Wirkstoffe und bereits zugelassene Medikamente – werden derzeit im Rahmen von Studien geprüft.

Wann ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit zum Schutz vor SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2 sinnvoll?

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben kann dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19Coronavirus Disease 2019 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Das gilt insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenem Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten (z.B. Arbeitsplatz) oder der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln). Daher ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in allen Bundesländern spätestens ab dem 27.04.2020 verpflichtend, auch wenn sich im Detail Unterschiede ergeben können.

Analog zu den allgemeinen Vorgaben und Empfehlungen für die Bevölkerung wird aus fachlicher Sicht dringend empfohlen, auch in der Bundeswehr im Dienstbetrieb eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn die Einhaltung der Mindestabstände nicht durchgängig und sicher zu gewährleisten ist. Dies schließt insbesondere geschlossene Räume oder KfzKraftfahrzeug ein, sobald diese von mehr als einer Person zeitgleich genutzt werden.

Was muss ich im Umgang mit einer Behelfsmaske beachten?

Voraussetzung für die gute Schutzwirkung ist, dass genügend Menschen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und richtig mit der Mund-Nasen-Bedeckung umgehen: die Bedeckung muss durchgehend enganliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie sollte während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Hinweise zur Handhabung und Pflege von Mund-Nasen-Bedeckungen gibt auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt ein Merkblatt für Bürger zur Verfügung.

Welchen Schutz können sogenannten Behelfsmasken bieten?

Die Schutzwirkung von Mund-Nasenbedeckungen anhand verschiedener Studien fasst die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene hier zusammen. Wichtig zu betonen bleibt, dass medizinischer Mund-Nasen-Schutz (hier vor allem FFPfiltering face piece-Masken) bei weiterhin eingeschränkter Verfügbarkeit medizinischem Personal vorbehalten bleiben sollte. Verschiedene Studien legen nahe, dass der Anteil der Übertragungen, die sich vor Symptombeginn ereigneten, zwischen 44 % und 62% liegt. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit von allgemeinen Hygienemaßnahmen wie dem Tragen einer Mund-Nasenbedeckung oder der Händehygiene.

Auf keinen Fall sollte das Tragen eines MNS oder einer Behelfsmaske dazu führen, dass Abstandsregeln nicht konsequent eingehalten oder Husten- und Niesregeln bzw. die Händehygiene nicht mehr umgesetzt werden. Hinweise zur Handhabung und Pflege von Behelfsmasken gibt auch das BfArM.

An wen können sich Bundeswehrangehörige bei Fragen wenden?

Für Soldatinnen und Soldaten stehen die zuständigen Truppenärztinnen und Truppenärzte als direkte Ansprechpartner zur Verfügung. Diese werden durch die Amtsärzte der Bundeswehr verbindlich zu allen Maßnahmen beraten. Zivile Angehörige des Geschäftsbereichs BMVgBundesministerium der Verteidigung wenden sich hierfür primär an ihre Hausärztin beziehungsweise ihren Hausarzt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Wiki-Service BwBundeswehr Seiten unter Hygienemanagement der Bundeswehr. Zusätzlich finden Sie im Folgenden eine Auswahl von Hotlines, die bundesweit zum Thema Coronavirus informieren.

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - 0800 011 77 22

Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) - 030 346 465 100

Wie kann man sich persönlich vor einer Infektion schützen?

Es gelten die grundsätzlichen Hinweise der Basishygiene:

  • Bei Atemwegssymptomen zu Hause bleiben
  • Vorgaben der Behörden befolgen
  • Bezüglich des Aufenthalts im öffentlichen Raum ist gemäß den Vorgaben der jeweils gültigen Bundesland-spezifischen Verordung zu verfahren
  • Mindestens 1,5 Meter Abstand von anderen Menschen halten
  • Eine gute Händehygiene praktizieren, sich an die Husten- und Niesregeln halten
  • Gemäß Vorgaben Behelfsmasken tragen
  • Aufs Händeschütteln verzichten
  • Sich möglichst wenig ins Gesicht fassen, um etwaige Krankheitserreger nicht über die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund aufzunehmen
  • Fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu Stoßzeiten vermeiden
  • Nach Möglichkeit von zu Hause arbeiten
  • Händedesinfektionsmittel sollten nur bei trockenen und sauberen Händen verwendet werden, wenn keine Möglichkeit zum Händewaschen besteht.
Gibt es Orte, die man meiden sollte?

Menschenansammlung sollten weiterhin auch nach Lockerung von Kontaktbeschränkungen vermieden werden.

Wie sollen sich Bundeswehrangehörige verhalten, die sich in Ländern/Regionen mit vermehrten Corona-Infektionen aufgehalten haben

Bei Reisen (dienstlich und privat) sollten aktuelle Informationen zu Risikogebieten beachtet werden, bei der Rückkehr sind die jeweils gültigen Bestimmungen zu Testung und Quarantäne zu beachten. Dabei gilt: ein einmalig negativer PCRPolymerase-Ketten-Reaktion-Test bietet keine hinreichende Sicherheit insbesondere bei einer kurz zuvor erfolgten Ansteckung. Zur Wiederaufnahme des Dienstes in der Dienststelle nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet ist daher ein negativer PCRPolymerase-Ketten-Reaktion-Test frühestens an Tag sieben nach Rückkehr erforderlich.

Wie sollen sich Angehörige der Bundeswehr verhalten, wenn sie befürchten, selbst an COVID-19Coronavirus Disease 2019 erkrankt zu sein?

Beachten sie die oben genannten persönlichen Verhaltensempfehlungen im Hinblick auf die Vermeidung unnötiger Kontakte und beobachten Sie aufmerksam das Auftreten eventueller eigener Krankheitssymptome. Unter dem folgenden LINK finden Sie einen Fragebogen, der Ihnen in wenigen Minuten eine Einschätzung der Bedeutung Ihrer Symptome sowie erste Handlungsempfehlungen liefert. Hier finden Sie einen Informationsbrief an die Truppe zum Vorgehen bei Soldatinnen und Soldaten mit Erkältungsbeschwerden während der COVID-19Coronavirus Disease 2019 Pandemie  

Sollten Sie Anzeichen einer Atemwegserkrankung haben, melden sie sich schnellstmöglich telefonisch bei ihrem Haus- beziehungsweise Truppenarzt/-ärztin. Dieser/ diese wird das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen und gegebenenfalls eine Testung veranlassen. Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren, das heißt zuhause bleiben, alle engen Kontakte unterhalb des Mindestabstand von 1,5 Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen eine Mund-Nasenbedeckung tragen.

Wie ist zu verfahren, wenn eine Person im Dienstbetrieb Verdachtssymptome für Covid-19 zeigt?

Kann eine allergische Ursache weitgehend ausgeschlossen werden, ist die Person aus dem Dienstbetrieb zu nehmen, sofort abzusondern und telefonisch Kontakt mit der zuständigen / nächsten medizinischen Einrichtung - bei Soldaten SanVersZ - aufzunehmen. Bis dahin verbleibt die betreffende Person einzeln in einem separaten Raum. Grundsätzlich erfolgt eine Kontaktpersonenermittlung erst bei einem bestätigten Fall. Es ist dennoch ratsam, so früh wie möglich engere Kontakte zu eruieren und in einer Liste zu erfassen. Positiv Getestete sollten – sofern klinisch vertretbar - nach Möglichkeit in die häusliche Absonderung abgegeben werden und nicht an der Einrichtung verbleiben. Wegen der erforderlichen Einzelisolierung ergibt sich ein hoher Aufwand für die Versorgung und ggf. erforderliche medizinische Betreuung des Patienten.

Wann gehöre ich zu einer Risikogruppe in Bezug auf Covid-19?  

Diese Frage lässt sich nicht einheitlich beantworten und bedarf einer individuellen Bewertung durch den Haus- oder Truppenarzt. Zusätzlich ist das arbeitsplatzbezogene Risiko in die Bewertung einzubeziehen. Faktoren, die zusammenwirken, können ein Lebensalter über 50 Jahren in Verbindung mit weiteren Erkrankungen sein, aber auch ganz grundsätzlich verschiedene weitere Erkrankungen, wie zum Beispiel Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber, der Niere, Krebserkrankungen oder ein geschwächtes Immunsystem. Auch Faktoren wie starkes Übergewicht und Rauchen scheinen das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.

Wie unterscheidet sich Covid-19 von einer Pollenallergie?

Die Symptome der ausgesprochen häufig vorkommenden Pollenallergie überschneiden sich zum Teil mit denen einer COVID-19Coronavirus Disease 2019-Infektion. Allerdings sind die Allergie-Leitsymptome wie Fließschnupfen, Niesen und Augenjucken bei COVID-19Coronavirus Disease 2019 sehr selten. Zudem wissen Sie in aller Regel, dass sie Allergiker sind. Weisen Sie daher Ihren Vorgesetzten auf diesen Umstand hin. Gegebenenfalls ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Ist ein Test bei Personen ohne jedes Krankheitszeichen sinnvoll?

Eine Labordiagnostik sollte in der Regel nur bei Krankheitszeichen zur Klärung der Ursache durchgeführt werden. Weitere Indiaktionen können die Rückkehr aus einem Risikogebiet oder der enge Kontakt zu einer nachweislich mit SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2 infizierten Person sein.

Besteht für mich eine Gesundheitsgefährdung, wenn in meiner Liegenschaft Krankheitsverdächtige in Absonderung/Quarantäne untergebracht sind?

Die im Rahmen einer Absonderung/Quarantäne getroffen Maßnahmen dienen genau dem Zweck, keine weiteren Personen zu gefährden. Von einer solchen Unterbringung in Ihrer Liegenschaft geht daher keine Gefahr für Sie aus.

Kann ich mich gegen eine angeordnete Absonderung/Quarantäne beschweren?

Beschwerden können Soldatinnen und Soldaten bei ihrem zuständigen Disziplinarvorgesetzten einreichen.

Wie sind Gänge, Flure, Treppenhäuser oder Aufzüge bezüglich eines Ansteckungsrisiko mit Covid-19 zu bewerten?

Ist im Begegnungsverkehr ein Mindestabstand von > 1,5 Metern nicht einzuhalten, sind gegebenenfalls „Einbahn-Regelungen“ zu treffen, beziehungsweise der Zu- und Durchgang durch fraktionierten Personenzugang zu regeln. In Aufzügen sollen sich je nach Größe nur 1 bis 2 Personen gleichzeitig aufhalten. Grundsätzlich ist in solchen Situationen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen.

Was ist bei der Nutzung von Sanitärräumen im täglichen Dienstbetrieb zu beachten?

Grundsätzlich ist eine Einzelnutzung von Toilettenbereichen, Wasch- und Duschräumen anzustreben. Hierzu sind organisatorische Maßnahmen erforderlich. Auch Sanitärbereiche sollten gut zu lüften sein. Besteht beim Duschen eine starke Aerosolbildung auch aufgrund mangelnder Entlüftung, soll zwischen zwei Duschvorgängen eine an die Be- und Entlüftung vor Ort angepasste Unterbrechung eingehalten werden. Es sind zwingend Papierhandtuchspender, Seifenspender und möglichst verschließbare, fußbedienbare Abfallbehälter vorzusehen. Desinfektionsmittelspender sind grundsätzlich nicht erforderlich, wenn die Möglichkeit zum Waschen der Hände besteht.

Müssen Waffen auf der Schießanlage oder beim Waffendrill vor Nutzerwechsel desinfiziert werden?

Waffen sollten, wenn immer möglich, personifiziert ausgegeben werden und nach der Schießausbildung in der üblichen Weise gereinigt werden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann (zum Beispiel AGSHPAusbildungsgerät Schießsimulator Handwaffen/Panzerabwehrhandwaffen), sollte vor der Nutzung ein Waschen oder eine Desinfektion der Hände durchgeführt werden. Da im Rahmen der Schießausbildung in der Regel Handschuhe getragen werden, sind keine weiteren Desinfektionsmaßnahmen erforderlich. Bei der Schießausbildung sollte eine Mund-/Nasenabdeckung getragen werden. Auch im Anschluss an die Schießausbildung sind die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren.

Soldaten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion sind selbstverständlich von der Ausbildung auszuschließen.

Muss ich vor Antritt eines Lehrganges oder einer Übung auf SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV2 getestet werden?

In der Regel machen Tests auf SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2 erst Sinn, wenn verdächtige Symptome auftreten. Zwar kann schon zwei bis drei Tage vor Ausbruch der Symptome das Virus nachweisbar sein, allerdings liefert ein negativer Test keinen Ausschluss, ob man sich gegebenenfalls erst vor kurzem infiziert hat und erst am Beginn der Inkubationszeit befindet. Inwiefern Schlüsselpersonal zum Beispiel in medizinischen Einrichtungen regelmäßig getestet werden soll, wird derzeit geprüft. Eine Vorabtestung für Übungs- oder Lehrgangsteilnehmer ist zurzeit nicht vorgesehen.

Was ist bezüglich Dienstreisen bzw. Dienstantrittsreisen (zum Beispiel zu Lehrgängen) zu beachten?

Bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist durchgängig ein eng anliegender Mund-Nasenschutz zu tragen und Reisezeiten beziehungsweise –mittel zu wählen, die einen größtmöglichen Abstand während der Reise gewährleisten.

Bei selbst organisierten Transporten ist jenseits von Wirtschaftlichkeitserwägungen durch organisatorische Maßnahmen möglichst zu erreichen, dass in Fahrzeugen der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann und Fahrgäste sowie Fahrzeugführer eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Für Fahrzeugführer ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes gemäß BMVgBundesministerium der Verteidigung FüSK II 3 vom 20.04.2020 zulässig, wenn dadurch nicht die Sicht beeinträchtigt wird.

Was ist bezüglich der Unterbringung, insbesondere von Lehrgangsteilnehmern zu beachten?

Wann immer möglich ist eine Einzelunterbringung mit eigener Nasszelle anzustreben. Bei gemeinsamer Nutzung eines Sanitärbereiches durch zwei Bewohner ist zwischen den Nutzungen der Dusche ein zeitlicher Abstand von 15 Minuten einzuhalten, damit durch mechanische Entlüftung ein Luftaustausch erfolgen kann. Desinfektionsmaßnahmen sind in Sanitärbereichen grundsätzlich nicht notwendig. Stehen nur Mehrbettzimmer und Gemeinschaftswaschräume und -duschen zur Verfügung, ist organisatorisch sicherzustellen, dass in allen Räumen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Wie verhalte ich mich im Verpflegungsbereich?

Während der Speiseneinnahme ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes naturgemäß nicht möglich. Halten Sie sich strikt an die vorgegebenen Hygieneregeln, halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern ein, nehmen Sie die Mund-Nasenbedeckung erst am Sitzplatz ab und legen diese auf dem Tablett ab. Sitzen Sie möglichst versetzt zueinander und nicht gegenüber.

Können in Hörsälen, Lagezentren und Großraumbüros Getränke und Snacks verzehrt werden?

Zur Aufnahme von Getränken und Snacks kann die Mund-Nasenbedeckung kurzfristig auch ohne begleitendes Händewaschen abgenommen werden. Bei Dienstunterbrechung sind dann unverzüglich die Hände zu waschen. Getränkebehältnisse sind keineswegs gemeinsam zu nutzen und Behältnisse durch den Nutzer selbst zu entsorgen / mitzuführen.

Sind regelmäßige, routinemäßige Desinfektionsmaßnahmen in Hörsälen, Lagezentren und Großraumbüros erforderlich?

Das Infektionsrisiko außerhalb medizinischer Einrichtungen oder ausgewiesener Quarantänebereiche, welches von möglicherweise kontaminierten Oberflächen ausgeht, ist gering. Routinemäßige Desinfektionsmaßnahmen für Gegenstände oder Flächen sind daher nicht erforderlich. Die vertraglich festgelegten Reinigungsverfahren und -intervalle sind sachgerecht einzuhalten bzw. anzupassen: Eine Erhöhung der Frequenz auf mindestens einmal täglich ist für häufige Handberührungsflächen (zum Beispiel Türgriffe, Handläufe) vorzusehen. Weiterhin ist auf die lückenlose Versorgung mit Papierhandtüchern und Flüssigseife zu achten.

Welche Desinfektions-Maßnahmen sind beim Auftreten von COVID-19Coronavirus Disease 2019- Verdachtsfällen außerhalb von medizinischen Einrichtungen durchzuführen?

Eine Übertragung des SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV2 durch vom Infizierten benutzte Flächen ist grundsätzlich möglich, jedoch eher unwahrscheinlich. Es sollten zur Senkung eines Infektionsrisikos die mutmaßlich vom Infizierten benutzten Oberflächen (elektronische Geräte, Tischflächen, Türklinken, Sanitäranlagen) mit einem mindestens als „begrenzt viruzid“ deklarierten Desinfektionsmittel desinfiziert werden.

Muss ich neben dem Mund-Nasenschutz weitere persönliche Schutzausrüstung (PSAPersönliche Schutzausrüstung) tragen?

Ist für den Lehrbetrieb aus anderen, arbeitsschutzrechtlichen Gründen eine spezifische PSAPersönliche Schutzausrüstung gefordert, ist diese zu tragen. Um sich im Umfeld mutmaßlich Gesunder vor COVID-19Coronavirus Disease 2019-Infektionen zu schützen sind weder Handschuhe, noch eine Schutzbrille/ ein Face-Shield oder ein Schutzanzug erforderlich. Dies gilt auch für Ausbildungsabschnitte, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Meter kurzfristig unterschritten werden muss. Hier gilt die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasenbedeckung und Sprechdisziplin, das heißt es wird nur das fachlich nötige besprochen.

Wie kann ich abschätzen, ob ich die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern einhalte?

Eine gute Faustformel ist der zweifache Armlängenabstand, den man mit einem Gegenüber leicht ausprobieren kann. Ein gelegentliches Vorbeigehen bei einer Person mit einem Abstand unter 1,5 Meter stellt ein zu vernachlässigendes Risiko dar, entscheidend ist der gegenseitige Informationsaustausch im Gespräch, bei dem durch Hinzukommen weiterer Personen häufig der erforderliche Abstand unterschritten wird. Vermeiden Sie daher unnötige Gruppengespräche auch wenn dies eher unserem sozialen Verhalten entspricht.

von Sanitätsdienst der Bundeswehr 

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

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