Inspekteurbrief zu 50 Jahre Laufbahn der Sanitätsoffizier-Anwärter
Inspekteurbrief zu 50 Jahre Laufbahn der Sanitätsoffizier-Anwärter
- Datum:
- Ort:
- Koblenz
Am 01. Oktober 1970 wurde die rechtliche Grundlage für die Einstellung von Sanitätsoffizier-Anwärtern (SanOA) veröffentlicht. Der Inspekteur des Sanitätsdienstes würdigt in seinem Brief das zur Erfolgsgeschichte gewordene Modell des SanOA. Es stellt einen wesentlichen Faktor für die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit des Sanitätsdienstes dar.
Kameradinnen und Kameraden
Am 01. Oktober 2020 können wir ein ganz besonderes, „goldenes“ Jubiläum begehen. Das Bundesgesetzblatt veröffentlichte am 1. Oktober 1970 die sechste Verordnung zur Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung. Damit wurde - rückwirkend zum 1. Juli 1969 - die Grundlage für die Einstellung von Sanitätsoffizier-Anwärtern (SanOA) geschaffen. Diese Laufbahn stand zunächst nur für Männer offen - die ersten Sanitätsoffizier-Anwärterinnen durften schließlich erst 1989 ihren Dienst antreten.
Die dramatische Lage vor allem bei der truppenärztlichen Versorgung, die sich Ende der 1960er Jahre in der jungen Bundeswehr abzeichnete, ist ein Ausgangspunkt für diese Entwicklung. Nur rund 40 Prozent der Sanitätsoffizier Dienstposten konnten damals mit länger dienenden Zeit- und Berufssoldaten besetzt werden. In seinen Jahresberichten 1967 und 1968 hatte der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages bereits auf die mangelnde ärztliche Versorgung in den Streitkräften hingewiesen. Für diese Aufgabe standen damals nicht genügend Sanitätsoffiziere aller Approbationen zur Verfügung. Approbierte Seiteneinsteiger konnten vor 50 Jahren kaum gewonnen werden. Grundwehrdienstleistende Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte konnten die damals prekäre Situation gerade noch abfangen.
So wurden bereits 1969 im Rahmen eines „Truppenversuchs“ rund 60 Anwärter in die Bundeswehr eingestellt. Die rechtliche Grundlage für die neue Laufbahn wurde aber erst ein Jahr später mit dem neunten Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und schließlich mit der Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung geschaffen. Nach zähen Einzelverhandlungen und politischem Druck gelang es schließlich auch, über entsprechende Erlasse der Kultusminister eine Sonderquote von Studienplätzen für die Bundeswehr, gesetzlich als „besonderer öffentlicher Bedarf“ verankert, zu erhalten. Heute werden der Bundeswehr jährlich insgesamt rund 260 Studienplätze für die vier Approbationen zugewiesen und die Bewerberzahlen übersteigen die Zahl der Studienplätze erfreulicherweise immer noch um ein Vielfaches. Rund 1.600 junge Männer und Frauen befinden sich derzeit im Studium.
Der Sanitätsdienst der Bundeswehr ist also gerade in Zeiten der Sorge um die knapper werdende „Ressource Arzt„, der steigenden Herausforderungen durch die Entwicklungen Veterinärmedizin, Pharmazie und Medizintechnologie ein attraktives Einsatzfeld für junge Menschen, die in einem Gesundheitsberuf tätig werden wollen. Mit dem Modell des SanOA wurde vor 50 Jahren ein wichtiger Grundstein für unser heutiges Sanitätsoffizierskorps gelegt; es ist zur Erfolgsgeschichte geworden und stellt auch ein halbes Jahrhundert nach der gesetzlichen Regelung einen wesentlichen Faktor für die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit des Sanitätsdienstes dar. Wir verdanken dies der Weitsicht und der Innovationsfähigkeit der damaligen Führung des Sanitätsdienstes und der politischen Leitung.
Doch nicht nur damals galt es, mit innovativen Ideen auf die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen zu reagieren. Die gegenwärtige Lage führt uns deutlich vor Augen, wie wichtig ein funktionierender Sanitätsdienst ist. Wir dürfen daher nicht nachlassen, uns fachlich weiterzuentwickeln und ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben. Lassen Sie uns nicht müde werden, gemeinsam an den verschiedensten Stellen zur Funktion und Zukunftsfähigkeit unseres Sanitätsdienstes beizutragen.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Dr. Baumgärtner
Generaloberstabsarzt