Sanitätsdienst

Schutzimpfungen retten Leben

Schutzimpfungen retten Leben

Datum:
Ort:
Koblenz
Lesedauer:
2 MIN

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Tetanus, Masern, Mumps, Röteln, Polio und Diphtherie. Die Auswirkungen heute impfbarer Infektionskrankheiten werden in der Öffentlichkeit nicht als relevante Bedrohung wahrgenommen, weswegen mehr und mehr Menschen sich Gedanken über den Sinn und Zweck der Impfungen machen.

Mit einer kleinen Spritze wird der Impfstoff in den Oberarm geimpft.

Impfungen schützen am zuverlässigsten vor schweren Erkrankungen.

Bundeswehr/Markus Dittrich

Gerade die Überlegung, dass es „früher auch ohne funktioniert hat“, also das Durchleben der Infektion meist zu einer ausreichenden Immunität geführt hat, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. „Kinderkrankheit“ bedeutet nämlich nicht, dass die Krankheit harmlos ist. Aufgrund ihrer hochgradigen Ansteckungsfähigkeit kommen bereits die Kleinsten schon bald in Kontakt mit dem Erreger sogenannter Kinderkrankheiten. Zu bleibenden Hirnschäden oder gar einem tödlichen Krankheitsverlauf kann beispielsweise die Masern-Enzephalitis führen, die bei einem von 1.000 erkrankten Kindern auftritt.

Wenn man sich die Sterblichkeitsstatistiken zum Ende der 1940er Jahre anschaut, wird es vielleicht noch deutlicher: Ohne Impfungen starben in Deutschland jedes Jahr mehrere tausend Menschen an den typischen Kinderkrankheiten. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHOWorld Health Organization) werden durch Impfungen jährlich zwischen 2 und 3 Millionen Todesfälle verhindert. Weitere 1,5 Millionen könnten verhindert werden, wenn Impfungen noch flächendeckender eingesetzt würden.

Masern-Szenario

Das Robert-Koch-Institut, die zentrale Einrichtung des Bundesgesundheitsministeriums auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention, führt zur Erkrankungswahrscheinlichkeit mit und ohne Impfung folgendes Beispiel an: „In einer Grundschule tritt eine Masernepidemie auf.

Die eine Hälfte der Schülerinnen und Schüler ist geimpft, die andere nicht. Statistisch gesehen würden etwa 97 bis 98 Prozent der nicht geimpften Schüler erkranken, wohingegen unter den Geimpften nur zwei bis drei Prozent erkranken.“ Im Hinblick auf die möglichen schweren Krankheitsverläufe ist man mit einer Impfung auf der sichereren Seite.

Recht oder Pflicht?

Eine Frau schaut auf eine Spritze in ihrer Hand. Im Hintergrund sitzt ein Patient und wartet auf die Schutzimpfung.

Impfungen sind in Deutschland nach wie vor freiwillig.

Bundeswehr/Jonas Weber

In Deutschland ist, ganz im Gegensatz zu den meisten anderen Europäischen Ländern, die Impfung nach wie vor freiwillig. Frankreich beispielsweise, geht derzeit einen Weg, der auch für das deutsche Gesundheitssystem in Frage kommen würde: Kinder, die eine Schule oder Kindertagesstätten besuchen, müssen vor dem Besuch einen ausreichenden Impfschutz vor bestimmten Krankheitserregern durch ihre Eltern nachweisen lassen.

Solche Regelungen gibt es derzeit in 13 europäischen Staaten. Das Bundesgesundheitsministerium ebnete schon 2015 den Weg, hin zu solch einer Regelung, wenn auch stark abgeschwächt: Eltern müssen nun zumindest bei Anmeldung ihres Kindes in die Kindertagesstätte eine Impfberatung nachweisen. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld.

Duldungspflicht

Ein aufgeschlagenes gelbes Impfbuch mit den obligatorischen Eintragungen und Stempel.

Soldaten haben eine Duldungspflicht der Impfung unter Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit.

Bundeswehr/Markus Dittrich

„Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie 1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder 2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.“

So steht es in Paragraph 17a, Absatz 2, Satz 1 und 2 des Soldatengesetzes geschrieben. Das bedeutet, dass jeder in der Truppe, die für die jeweils bestehende Einsatzoption vorgeschriebenen Impfungen dulden muss, um die geforderte Einsatzbereitschaft auch ständig sicher zu stellen. Dazu ist die Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit legitim, denn keine Soldatin und kein Soldat geht ohne Impfungen in einen Auslandseinsatz.

Im Übrigen sind auch für die „Hilfs- und Katastrophenunterstützungskräfte Inland“ bestimmte Impfungen angewiesen und somit auch duldungspflichtig. Zuwiderhandlung, also die Weigerung, sich impfen zu lassen, kann disziplinarisch geahndet werden.

von Dr. Kay Erkens, Michael Tomelzik 

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