Referat 4 II c Luft-Betreiber/ -einrichtungen

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Innerhalb der Abteilung 4 des LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr übernimmt das Referat 4 II c die Zuständigkeit für die Genehmigung und Anerkennung von Luftfahrtbetreibern der Bundeswehr. Hierzu gehören unter anderem Betreiber von Luftfahrzeugen der Bundeswehr, Betriebe mit militärischem Flugbetrieb (zum Beispiel gewerbliche Dienstleister für die Flugzieldarstellung) sowie Einrichtungen des Flugführungsdienstes und deren jeweilige Ausbildungseinrichtungen. Die Verfahren zur Genehmiguing und Überwachung von Organisationen und Einrichtungen erfolgen auf Grundlage von militärischen Regelungen und Anforderungen in Übereinstimmung mit bzw. in Anlehung an zivile Vorgaben.

Im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung nach der Verordnung (EUEuropäische Union) Nr. 1178/2011 genehmigt und überwacht das Referat auch Ausbildungseinrichtungen für den Erwerb von Teil FCL Lizenzen und qualifiziert bzw. re-qualifiziert Flugsimulatoren nach CS-FSTD(A) und (H).

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