Wussten Sie schon?

Wussten Sie schon?

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Die Bezeichnung TRACER kommt aus dem Englischen und bedeutet „nachspüren, ausfindig machen“ (to trace). Die Hauptaufgabe dieses Bereichs liegt entsprechend in der Nachverfolgung militärischer Flugbewegungen. Luftfahrzeuge auf einem Übungstiefflug werden häufig als extrem laut und ungewöhnlich schnell empfunden.

Kampfflugzeug Eurofighter fliegt über einen Windpark

Kampfflugzeug Eurofighter von der Taktischen Luftwaffengruppe Richthofen (TaktLwGrp R) fliegt über einen Windpark in Ostfriesland

Bundeswehr/Stefan Petersen

Erreicht uns eine Anfrage zu einer konkreten Flugbeobachtung können wir die gespeicherten Radardaten untersuchen. Flugroute, Flughöhe und Geschwindigkeit der betreffenden Luftfahrzeuge werden genau auf einem elektronischen Kartenhintergrund rekonstruiert. Dabei werden auch die dazugehörigen Informationen aus dem Flugplan, die vorherrschenden Wetterbedingungen und die allgemeine Luftraumstruktur berücksichtigt.

Alle diese Daten werden zusammengetragen, bewertet und vor dem Hintergrund geltender Vorschriften beurteilt. Anschließend werden die Ergebnisse zusammengefasst und schriftlich der Person oder Institution erläutert, die zur Flugbeobachtung eine Anfrage gestellt hat. Sollte bei der Auswertung festgestellt werden, dass geltende Regeln oder Vorschriften durch die Luftfahrzeugbesatzungen nicht beachtet wurden, wird dieser mutmaßliche Verstoß weitergehend untersucht. Falls in der Folge schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird, kann dies zu einer disziplinaren Ahndung führen.

TRACER wird ebenfalls einbezogen, sobald vermehrt Anfragen zu militärischen Flugbewegungen, zum Beispiel über das Bürgertelefon, aus einer einzelnen Region eingehen. Durch Flugdichteanalysen können dann Schwerpunkte im militärischen Flugbetrieb erkannt werden. Diese werden der zuständigen Kommandobehörde übermittelt, um daraus Empfehlungen an die fliegenden Geschwader zur Verlagerung des Flugaufkommens zu veranlassen. Die Veränderung bestehender An- und Abflugrouten im Bereich von Flugplätzen setzt allerdings immer die technisch-physikalische und fliegerische Umsetzbarkeit voraus.

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