Militärische Trauerzeremonie

Das große Ehrengeleit der Bundeswehr

Das große Ehrengeleit der Bundeswehr

Datum:
Ort:
Berlin
Lesedauer:
2 MIN

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Verstorbene, die sich in besonderem Maß um die Bundesrepublik Deutschland und die Bundeswehr verdient gemacht haben, können mit einem großen Ehrengeleit beigesetzt werden. Die Streitkräfte würdigen mit dieser Form des militärischen Zeremoniells die Verdienste der Verstorbenen.

Soldaten tragen einen Sarg mit der Bundesdienstflagge eine Treppe hinunter

Verstorbene Persönlichkeiten mit besonderen Verdiensten um das Land und die Bundeswehr können mit militärischen Ehren beigesetzt werden. Hier wird dem Generalleutnant a. D.außer Dienst Jörg Schönbohm (1937-2019) das letzte Geleit gegeben.

Bundeswehr/Sebastian Wilke

Die Regeln für das große Ehrengeleit sind in der Richtlinie „Militärische Formen und Feiern“ der Bundeswehr festgelegt. Demnach können aktive und ehemalige Angehörige der Streitkräfte ab dem Dienstgrad eines Generalleutnants aufwärts, Trägerinnen und Träger des Ehrenkreuzes der Bundeswehr für Tapferkeit sowie Trägerinnen und Träger des großen Verdienstkreuzes oder des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland mit einem großen Ehrengeleit beigesetzt werden.

Wenn ihre Verdienste eine militärische Würdigung rechtfertigen, können auch zivile Verstorbene auf diese Weise von der Bundeswehr geehrt werden. Die Streitkräfte zeigen damit ihren Respekt vor der Lebensleistung der oder des Verstorbenen und ihre Verbundenheit mit den Hinterbliebenen.

Voraussetzung ist, dass sich die Hinterbliebenen eine Beisetzung mit militärischen Ehren wünschen und das Verteidigungsministerium zustimmt. Die Bundeswehr stellt dann eine Totenwache aus Soldatinnen und Soldaten, die bis zu Beginn der Trauerfeierlichkeiten den Sarg des oder der Verstorbenen flankiert. Auch die Sarg- und Kranztragenden kommen aus den Reihen der Bundeswehr. Eine Soldatin oder ein Soldat trägt das Kissen mit den Auszeichnungen und Orden des oder der Verstorbenen.

Eine militärische Ehrenformation erwartet die Trauergesellschaft vor der Kirche oder dem Trauerhaus. Sie besteht aus einem Musikkorps, einer Fahnenabordnung sowie aus einem Ehrenzug oder einer Ehrenkompanie. Wenn der mit der Bundesdienstflagge geschmückte Sarg herausgetragen wird, spielt das Musikkorps einen Trauerchoral. Die Soldatinnen und Soldaten präsentieren dazu das Gewehr. Die mit einem Trauerflor geschmückte Truppenfahne wird dabei gesenkt.

Der Sarg wird nun von den Sargtragenden an seinen Platz im Trauerzug gebracht. Dann geht der oder die Verstorbene auf die letzte Reise. Angeführt wird der Zug vom Musikkorps, die anderen Soldatinnen und Soldaten der Ehrenformation schließen sich an. Dann folgen der Sargwagen und am Schluss des Trauerzuges die Trauergäste.

Beim Hinablassen des Sarges in das Grab wird ein Trommelwirbel geschlagen. Erneut wird die Truppenfahne gesenkt. Zum Abschied wird das Lied „Der gute Kamerad“ gespielt, dass traditionell Teil der Trauerzeremonien der Bundeswehr ist. Erst danach wird die Truppenfahne wieder erhoben. Anschließend erhalten die Hinterbliebenen eine zusammengelegte Bundesdienstflagge, wenn sie dies wünschen. Die Ehrenformation und die anderen an der Zeremonie beteiligten Soldatinnen und Soldaten rücken erst ab, wenn der letzte Trauergast den Friedhof verlassen hat.

von Timo Kather

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