Bundeswehr ergreift aktiv Maßnahmen gegen Fluglärm

Bundeswehr ergreift aktiv Maßnahmen gegen Fluglärm

Datum:
Ort:
Berlin
Lesedauer:
3 MIN

Es steht außer Frage – Lärmemissionen belasten Menschen. Dazu zählt auch Fluglärm. Er lässt sich jedoch nicht immer vermeiden.  „Mir sind die Belastungen und Sorgen der Bevölkerung durch militärischen Flugbetrieb bewusst und ich nehme sie sehr ernst“, sagt Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer. Fluglärm und dessen Reduzierung seien ihr ein persönliches Anliegen. So werde sie realisierbare Möglichkeiten zur Reduzierung des militärischen Fluglärms ohne Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft vorbehaltlos unterstützen.

A400M beim Tiefflug

Der A400M im Tiefflug – die Bundeswehr hat sich verpflichtet, Fluglärm zu reduzieren.

Bundeswehr/Stefan Petersen

Mit Blick auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte muss die Bundeswehr und hier im Speziellen die Luftwaffe kontinuierlich üben. Diese Übung der Einsatz- und Luftkampfszenarien findet regelmäßig in Flugbeschränkungsgebieten statt. Dieses sind festgelegte Lufträume, verteilt über dem gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Eine Form dieser beschränkten Gebiete ist der zeitweilig reservierte Luftraum – Temporary Reserved Airspace (TRA). In diesen sind Einflüge von zivilen Luftfahrzeugen nicht oder nur eingeschränkt erlaubt; er ist für Übungen von militärischen Luftfahrzeugen reserviert. Die Nutzung dieser Lufträume dient der Vorbeugung vor Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, vor allem jedoch für die Sicherheit des gesamten zivilen und militärischen Luftverkehrs.

Einzelne Flugbeschränkungsgebiete mit Besonderheiten

Flugbeschränkungsgebiete haben zudem unterschiedliche Ausprägungen und Spezifika. So sind in manchen Übungsräumen beispielsweise Betankungsorbits offiziell ausgewiesen, in anderen kann zum Beispiel über See trainiert werden. Der beschränkte Luftraum Temporary Reserved Area (TRA) Lauter verfügt zudem über eine andere Besonderheit. So befindet sich darunter der trinationale Übungsraum Polygone (DEUEuropäische Union – FRA – USA). Dort sind Radar- und Flugabwehrsysteme stationiert, mit deren Hilfe die Besatzungen besondere Einsatzszenarien im Bereich des elektronischen Kampfes üben können.

Beschränkte Lufträume in Deutschland werden nicht durch die Bundeswehr alleine genutzt. Auch in Deutschland stationierte, alliierte Partner, befliegen diese Lufträume je nach Trainingsnotwendigkeit. Aber auch Partnernationen aus dem benachbarten europäischen Ausland können nach vorheriger Anmeldung diese Lufträume nutzen.

Maßnahmen gegen Fluglärm

Die Bundeswehr hat sich freiwillig verpflichtet, Fluglärm auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren und nach Möglichkeit regional aufzuteilen, um bestimmte Regionen nicht übermäßig zu belasten. Verschiedene Maßnahmen wurden bereits ergriffen: Es werden freiwillige Einschränkungen vorgenommen, indem zum Beispiel die Untergrenze des Luftraums zeitweilig auf mehrere Kilometer Mindestflughöhe angehoben wurde. Die Öffnungszeiten von Übungslufträumen wurde verkürzt. Die Verweildauer über Übungszielen unterhalb von Übungslufträumen wurde auf maximal 20 Minuten begrenzt. Die Auslastung der Übungslufträume wird generell besser verteilt. Regelmäßig werden Übungsflüge ins Ausland verlegt. Außerdem werden freiwillig jährliche Tiefflugstunden beschränkt.

Tornados auf Rollfeld

Die Bundeswehr ergreift aktiv Maßnahmen zur Reduzierung des militärischen Fluglärms – so werden Übungsflüge teilweise ins Ausland verlegt.

Bundeswehr/Stefan Petersen

Das konsequente Umsetzen der selbst auferlegten Maßnahmen und Beschränkungen trägt damit erste Früchte, muss aber weiter konsequent verfolgt werden. Die durch die Bundeswehr in den Flugbeschränkungsgebieten genutzten Flugstunden liegen daher schon seit Längerem sehr deutlich unter den für diese Lufträume verfügbaren und nutzbaren Flugstunden.

Einsatzbereite Kräfte für unsere tägliche Sicherheit

Diese Selbstbeschränkung hat allerdings deutliche Grenzen. Die Bundeswehr ist auf eine Verteidigung im Bündnisrahmen ausgerichtet. Das bedeutet einen hohen Anspruch an die Fähigkeiten und die Professionalisierung der Streitkräfte, die auch im internationalen Verbund abrufbereit sein müssen. Gemeinsame Übungen sind wichtig. Alles andere wäre im Hinblick auf die Landes- und Bündnisverteidigung fahrlässig. Der stete Ruf nach Simulatoren ist leider kein Allheilmittel in der Absicht zur Vermeidung von Fluglärm. Nur Aspekte der militärischen Fliegerei, zum Beispiel taktische Verfahren, können mit neuesten Simulatoren trainiert werden. Dies führt zu einer Reduzierung notwendiger Realflugstunden. Einen Ersatz für den realen Flug in oder über einem möglichen späteren Einsatzgebiet, kann ein Simulator aber nicht leisten. Weitere Möglichkeiten zur Entlastung, die nicht zu Lasten der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte gehen, werden unterstützt.

Einsatzbereite Kräfte dienen unser aller täglicher Sicherheit. Die Alarmrotten der Luftwaffe stehen dazu 24 Stunden, sieben Tage die Woche permanent bereit, um bei Notfällen, unklaren Situation im Luftverkehr oder anderen hoheitlichen Aufgaben zu unterstützen. Damit tragen sie wesentlich zum sicheren und ungestörten zivilen Luftverkehr über Deutschland bei.

von Jörg Schroeder/Anne Bressem  

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