Nachtflugbetrieb mit Nachtsichtgerät

Militärischer Flugbetrieb: Informationen und Hintergründe

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich geht es beim Fliegen darum, möglichst schnell und kostengünstig die Entfernung zwischen zwei Orten zu überwinden. Zivile Fluggesellschaften lassen Ihre Maschinen daher die kürzeste Route fliegen, und das in möglichst großer Höhe, wo Flugzeuge weniger Treibstoff verbrauchen und somit Geld einsparen. Diesem Grundsatz der Effizienz folgt zunächst auch der militärische Flugbetrieb. Allerdings gelten für den Einsatz von Kampfflugzeugen und damit auch für das Training andere Vorgaben. Hier geht es um Schnelligkeit, extreme Flugmanöver, taktische Überlegenheit und Feuerkraft.

Besatzung und Maschine üben realitätsnahe militärische Szenarien wie Luftverteidigungseinsätze, Luftnahunterstützung oder Tiefflüge, um sie im Ernstfall zu beherrschen. Die fliegenden Geschwader nutzen dazu die ausgewiesenen Übungslufträume in Deutschland, teilweise auch im internationalen Luftraum, insbesondere auf ausländischen Trainingsbasen (z. B. in den USA) oder bei internationalen Luftverteidigungsübungen.

Für alle Flüge gelten als oberste Prinzipien:

  1. die Sicherheit im Luftraum,
  2. der ressourcensparende Umgang mit Mensch und Material sowie
  3. möglichst geringe Beeinträchtigung von Umwelt und Bevölkerung.

So lässt sich z. B. Fluglärm nicht vermeiden, aber die Bundeswehr hat sich freiwillig verpflichtet, ihn auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren und nach Möglichkeit regional aufzuteilen, um nicht bestimmte Regionen übermäßig zu belasten. Außerdem werden Übungsvorhaben die über den täglichen Routineflugbetrieb hinausgehen, auch im Zusammenwirken mit internationalen Streitkräften, grundsätzlich vorab angekündigt.

Der militärische Flugbetrieb unterliegt grundsätzlich denselben Gesetzen und Vorschriften wie der allgemeine zivile Flugbetrieb.

Entwicklung

Der militärische Flugbetrieb in Deutschland hat sich in den letzten drei Jahrzehnten deutlich verändert. Art und Umfang der Einsätze von militärischen Luftfahrzeugen aber vor allem auch ihre Wahrnehmung stellen sich heute völlig anders dar, als dies früher der Fall war. Ab der Mitte des letzten Jahrhunderts während der Zeit des sogenannten „Kalten Krieges“ waren auf den Gebieten der beiden deutschen Staaten (Luft-)Streitkräfte der NATO auf der einen und des Warschauer Paktes auf der anderen Seite stationiert. 

In der Bundesrepublik Deutschland betrieben neben der Bundeswehr auch die USUnited States Air Force, die britische Royal Air Force, die belgischen Streitkräfte und die Royal Canadian Air Force eigene Fliegerhorste; in der Deutschen Demokratischen Republik waren es die Nationale Volksarmee und die Westgruppe der sowjetischen Luftstreitkräfte, bzw. später der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS). Insgesamt wurden in beiden Staaten über 100 größere und kleine Flugplätze und Hubschrauberlandeplätze betrieben, 2.243 Kampfflugzeuge sowie zusätzlich Transportmaschinen und Hubschrauber führten jährlich hunderttausende Stunden Einsatz-, Ausbildungs-, Trainings-, Schul- und Testflüge durch. Sie bewegten sich dabei in allen Höhenbändern, vom taktischen Tief- und Tiefstflug bis zu Abfangeinsätzen in mehreren tausend Metern Höhe.

Alleine im Tiefflughöhenband, also bis zu einer Höhe von ca. 500 Metern, wurden 1990 noch 76.600 Flugstunden durch Kampfflugzeuge absolviert. Im Jahr 2016 lag dieser Anteil nur noch bei 826 Stunden. Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten, dem Wegfall der gegenseitigen Bedrohung und der Anpassung der jeweiligen Verteidigungsstrategien, wurde die Zahl militärischer Luftfahrzeuge kontinuierlich reduziert. Damit einhergehend wurden Flugplätze aufgegeben oder in die zivile Nutzung überführt. Heute betreibt die Luftwaffe nur noch zwölf aktive Fliegerhorste mit Kampfflugzeugen, Transportflugzeugen und Hubschraubern, das Heer fünf Flugplätze und die Marine einen. Von den ehemals zehn Luftwaffen-Flugplätzen der Alliierten im Westen Deutschlands werden heute lediglich noch zwei Flugplätze durch die USUnited States Air Force betrieben. Dazu kommen noch fünf verbliebene Flugplätze der USUnited States Army. 

Insgesamt sind aktuell ungefähr 750 militärische Luftfahrzeuge in Deutschland stationiert. 
Im Jahr 2016 wurden gemäß Jahresbericht der Deutschen Flugsicherung im deutschen Luftraum 3.108.761 Flugbewegungen erfasst, davon waren 43.973 militärische Flugbewegungen. Der Anteil des militärischen Flugbetriebs am gesamten Flugaufkommen liegt damit bei 1,4 Prozent. 

Durchführung

Die Bundeswehr ist konzeptionell auf eine Verteidigung im Rahmen von Bündnissen ausgerichtet. Das bedeutet einen hohen Anspruch an die Fähigkeiten der Streitkräfte, die auch im internationalen Verbund abrufbereit sein müssen. Aus diesem Grund nimmt die Bundeswehr an einer Vielzahl von internationalen Großübungen teil. Die meisten dieser Übungen finden im Ausland statt, jedoch werden einige auch hierzulande durchgeführt. 

Während der Durchführung in Deutschland kann die Lärmbelastung in den von den Übungen betroffenen Regionen über das normale Maß hinausgehen. Es ist daher notwendig, die Bevölkerung über die Durchführung solcher Flugbewegungen zu informieren, um damit Verständnis für den entstandenen Fluglärm bei den Bürgern zu erwirken. Die „großen Übungen“ sind u.a. die Joint Air Warfare Tactical Exercise (JAWTEX) sowie die Vorbereitungsübungen der NATO auf die Aufgaben der NATO Response Force (NRFNATO Response Force). 

JAWTEX wurde erstmalig im Jahr 2014 als nationale Einsatzübung auf taktischer Ebene mit internationaler Beteiligung durchgeführt und soll voraussichtlich in einem zweijährigen Rhythmus wiederholt werden. Diese herausragende Großübung fasst frühere kleinere Übungsvorhaben zusammen und findet teilstreitkraftübergreifend (Heer, Luftwaffe, Marine) zu Land, in der Luft und auf See statt. An JAWTEX 2014 beteiligten sich etwa 100 Luft- sowie zahlreiche Bodenfahrzeuge und Schiffe der unterschiedlichsten Kategorien wie z.B. Strahlflugzeuge, Transport- und Aufklärungsflugzeuge, Hubschrauber, mobile bodengestützte Flugabwehrsysteme und Fregatten aus den teilnehmenden Staaten. 

Das Übungsgeschehen konnte u. a. aufgrund der Einbeziehung der Land-, Luft- und Seestreitkräfte auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gleichermaßen verteilt werden. Durch die Verschmelzung der vorherigen einzelnen kleineren Übungen wurde eine deutliche Lärmentlastung der Bürger erreicht, da der Durchführungszeitraum sich erheblich verringerte und diese Großübung nur alle zwei Jahre stattfinden. Zugleich wird ein großes Übungsvorhaben dem Ansatz „Joint“ (Beteiligung aller Teilstreitkräfte) und „Combined“ (Beteiligung internationaler Streitkräfte) gerecht. Ein Beispiel für eine „Großübung“, an der nur Luftstreitkräfte beteiligt sind, stellt die in 2014 in Deutschland durchgeführte Übung NATO Tiger Meet dar. Diese NATO-Übung wird jährlich durchgeführt dient der Vorbereitung der „NATO Response Force“. Ziel dieser Übung ist die Integration der assignierten NATO-Verbände sowie eine Standardisierung des Leistungsspektrums. Das Zusammenwirken unterschiedlicher Nationen steht dabei ebenfalls im Vordergrund. 

Da die Gastgebernation innerhalb der NATO-Partner jährlich wechselt, wird Deutschland nur in unregelmäßigen, mehrjährigen Abständen Austragungsort dieser taktischen Übungen sein. Auch im Rahmen solcher Übungen wird auf die lokale Gegebenheiten und die Interessen der Bevölkerung Rücksicht genommen. So wird beispielsweise bei JAWTEX und bei den NATO-Übungen bereits in der Planung die Ferienzeit berücksichtigt und bewusst gemieden. 

Je tiefer ein Luftfahrzeug fliegt, desto größer der Lärm, der am Boden wahrzunehmen ist. Wenn das Luftfahrzeug dann noch sehr schnell fliegt, führt die plötzliche und laute Geräuschentwicklung zu Erschrecken bei Mensch und Tier. Das ist nicht beabsichtigt, aber auch nicht immer vermeidbar. Tiefflug bedeutet Flugbetrieb mit Kampf- oder Transportflugzeugen unter 1500 Fuß (ca. 500 m) über Grund. Er ist grundsätzlich überall in Deutschland zulässig an Werktagen von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit einer Mindesthöhe von 500 Fuß (ca. 150 m) über Grund für Transportflugzeuge , bzw. 1000 Fuß (ca. 300 m) über Grund für Kampfflugzeuge. Die Mindestflughöhe für Kampfflugzeuge kann im Rahmen eines durch das BMVgBundesministerium der Verteidigung festgelegten Kontingents auf 500 Fuß über Grund reduziert werden.

Ausgenommen von Tiefflügen sind Großstädte (über 100.000 Einwohner), Flugplatzkontrollzonen und Kernkraftwerke sowie bestimmte Industrieanlagen. Sie dürfen nur oberhalb spezieller Schutzzonen mit einer Sicherheitshöhe von 2000 Fuß (ca. 600m) überflogen werden. Tiefflüge bei Dunkelheit dürfen nur in einem speziellen Nachttiefflugsystem geübt werden (siehe militärische Sonderlufträume). Hubschrauber unterliegen anderen Bestimmungen. Mit ihnen kann bis zu einer Mindestflughöhe von 10 Fuß (ca. 3m) geflogen werden und im Rahmen taktischer Verfahren nahezu überall aufgesetzt werden. Über bewohntem Gebiet sind jedoch grundsätzlich 500 Fuß (ca. 150m) einzuhalten.

Für Tiefflüge von Kampfflugzeugen im Höhenband von 1000 Fuß (ca. 300 m) bis 1500 Fuß (ca. 500m) gilt eine grundsätzliche Höchstgeschwindigkeit von 420 Knoten über Land, das entspricht etwa 780km/h. Bei bestimmten Flugübungen, z. B. Abfangmanövern darf die Geschwindigkeit kurzfristig bis zu 475 Knoten, etwa 880km/h betragen. Oberhalb dieses Höhenbands darf bis knapp unter der Schallgeschwindigkeit geflogen werden. 

Bei Überschallflügen erreicht ein Kampfflugzeug eine Geschwindigkeit von mehr als 640 Knoten, etwa 1200km/h (entspricht 330m/s). Der dabei entstehende sogenannte Überschallknall ist trotz enormer Flughöhe sehr deutlich am Boden zu hören. Zur Lärmverminderung darf nur bei realen Abfangeinsätzen, Testflügen und angemeldeten Übungsflügen schneller als der Schall geflogen werden. Test- und Übungsflüge im Überschallbereich sind nur oberhalb einer Höhe von 36.000 Fuß (ca. 11.000m) und nur werktags zwischen 8:00 Uhr und 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr zulässig.

Im Gegensatz zum Straßen- und Schienennetz am Boden ist der „Verkehrsraum Luft“ dreidimensional. Dies erfordert organisatorisch gesehen eine völlig andere Planung des Verkehrsflusses. So sind Lufträume und gestaffelte Luftstraßen eingerichtet worden, um das stetig steigende Flugverkehrsaufkommen unfall- und konfliktfrei regeln zu können. Das hat auch Auswirkungen auf den militärischen Flugbetrieb, der einerseits den zivilen Flugbetrieb nicht beeinträchtigen darf, andererseits Luftraum benötigt für Ausbildung, Übung und realitätsnahes Trainieren von möglichen Einsatzszenarien. 

So fordert die hohe Flugverkehrsdichte über der Bundesrepublik Deutschland Konsequenzen für den militärischen Flugbetrieb der Bundeswehr und der hier stationierten und trainierenden internationalen Luftstreitkräfte. Aus diesem Grund sind im deutschen Luftraum mehrere Gebiete eingerichtet, die ausschließlich militärischen Flugbewegungen vorbehalten sind. Einige davon werden nur bei „Bedarf“ aktiviert, andere sind dauerhaft vorhanden. Der Begriff „Luftraum“ beschreibt eine dreidimensionale Zone, deren Grenzen hinsichtlich ihrer horizontalen und vertikalen Ausdehnung genau festgelegt ist und in der besondere Regeln gelten.

Zeitweilig reservierte Lufträume (Temporary Reserved Airspace-TRA)

Für verschiedene Übungsflugvorhaben, insbesondere von Abfangjägern ist es unerlässlich, bestimmte Lufträume für den Zeitraum dieses Trainings von Verkehrsflugzeugen komplett freizuhalten. Nur unter dieser Voraussetzung können diese Übungen effektiv und vor allem sicher durchgeführt werden, da sie in der Regel viel Platz erfordern. Zu diesem Zweck sind in Deutschland spezielle Lufträume eingerichtet, die bei Bedarf für einen bestimmten Zeitraum aktiviert, bzw. für den militärischen Flugbetrieb reserviert werden. Dies sind die sogenannten Temporary Reserved Airspace, kurz TRA. 

Während der Aktivierungszeit dürfen sich nur noch dafür freigegebene Luftfahrzeuge in diesem Luftraum aufhalten. Während der Nutzung der TRA ist der zuständige Fluglotse dafür verantwortlich, dass die dort geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Nach Beendigung der jeweiligen Übung und dem Ausfliegen der angemeldeten Luftfahrzeuge wird die TRA entweder deaktiviert oder dem nächsten Nutzer zugeteilt.

Nachttiefflugsystem (Night Low Level Flying System-NLFS)

Im Gegensatz zu Tiefflügen am Tag, die prinzipiell weder an Strecken noch an Sonderzonenregelungen gebunden sind, existiert für Tiefflüge bei Nacht ein speziell dafür festgelegtes Routennetz in Deutschland. Dieses Nachttiefflugsystem Night Low Level Flying System, kurz NLFS umfasst ein Netz aus Flugkorridoren, die bei Bedarf für Tiefflugübungen bei Nacht aktiviert werden. Bei der Konzeption der Korridore wurde vor allem auf bewohnte Gebiete und bestimmte Hindernisse Rücksicht genommen. 

Die Mindestflughöhe in den Korridoren beträgt 1.000 Fuß (ca. 300m) über Grund, die Breite der Korridore ist auf 5 Nautische Meilen (ca. 9,3 km) festgelegt. Wie bei anderen Sonderlufträumen ist das Einfliegen in diese Korridore innerhalb der Aktivierungszeiten nur angemeldeten Luftfahrzeugen erlaubt. Um die Lärmbelastung auf ein Minimum zu reduzieren, ist die Nutzung des NLFS nur von Montag bis Donnerstag zwischen 30 Minuten nach Sonnenuntergang und Mitternacht zulässig. In den Sommermonaten wird das NLFS in der Regel nicht genutzt.

Flugplätze sind für jeglichen Flugbetrieb von ganz besonderer Bedeutung. Zunächst sind Start und Landung entscheidende Phasen eines jeden Fluges, ein reibungsloser Ablauf ist ohne jede Einschränkung zu gewährleisten. Gleichzeitig konzentrieren sich die Luftfahrzeuge räumlich und kanalisieren ihre Routen. Das erzwingt einen standardisierten und geordneten Verkehrsfluss, wobei das Prinzip für kleine Sportflugplätze ebenso wie für Großflughäfen und militärisch genutzte Fliegerhorste dasselbe ist. Für alle Flugplätze existieren deswegen standardisierte und veröffentlichte An- und Abflugverfahren. 

Hauptzweck dieser Verfahren ist die sichere und koordinierte Durchführung des Flugverkehrs. Dabei sind auch geografische Gegebenheiten zu berücksichtigen, beispielsweise, dass bewohnte Gebiete (vor allem Ballungszentren) möglichst nicht überflogen werden. Bei den An- und Abflugverfahren gibt es Sicht- und Instrumenten-flugverfahren. Letztere werden unterschieden nach Präzisions- und Nichtpräzisionsanflügen, die sich in der Genauigkeit der jeweils genutzten bord- oder bodenseitigen Instrumentierung unter-scheiden. Bereits bei der Flugplanung stellt sich die Besatzung je nach Flugzeugtyp, Wetterlage oder Ausbildungsauftrag auf eines der Verfahren ein. Sie muss die dafür notwendige Freigabe besitzen, z. B. über die entsprechende Navigationshilfen verfügen und die dazu notwendige Lizenz besitzen. 

Unmittelbar vor dem Start bzw. der Landung erfolgt durch die Flugsicherung die Zuweisung des durchzuführenden Verfahrens, welches dann durch die Besatzung entsprechend der veröffentlichten Vorgaben abzufliegen ist: Exaktes Einhalten der Routen, Beachten der Mindestflughöhen, usw. Das ermöglicht den Fluglotsen wiederum, den Verkehrsfluss zu koordinieren, da sich Position und Bewegung der Luftfahrzeuge exakt voraussagen lassen und später auch die Übergabe mit nachfolgenden Flugsicherungsstellen sicher funktioniert. Abweichungen von diesen festgelegten Verfahren oder Routen sind nur nach vorheriger Absprache zwischen Flugsicherung und Besatzung und in Notfällen zulässig.

Kontrollzonen markieren den Verantwortungsbereich der An- und Abflugkontrolle, sowie des Kontrollturms (Tower) an einem militärischen Flugplatz. Innerhalb der Kontrollzone wird der Endanflug bzw. der Abflug, sowie lokale Verfahren wie z.B. die Flugplatzrunde, also das Fliegen in Platznähe mit mehrmaligem Aufsetzen auf der Landebahn, durchgeführt. Je nach Standort und Größe des Flugplatzes variieren die Höhe und der strukturelle Aufbau der Kontrollzone, um eine sichere und effiziente Abwicklung des Flugverkehrs zu gewährleisten. Prinzipiell unterscheiden sich die militärischen CTR (Controlled Traffic Region=Kontrollzone) nicht von den zivilen. Eine Kontrollzone ist immer während der Flugplatzöffnungszeiten „aktiv“, d.h. die dortigen Sonderregelungen gelten nur dann.

Überwachung

Zentrale Datenbank für den militärischen Flugbetrieb

In der Zentralen Datenbank für den militärischen Flugbetrieb (ZDmF) werden permanent, 365 Tage im Jahr und 24 Stunden täglich, alle Flugbewegungen über Deutschland erfasst und gespeichert. Bei militärischen Luftfahrzeugen werden alle militärischen Flugbewegungen von niedrigen bis in große Höhen erfasst. Ein Netz aus zivilen und militärischen Radarsensoren, welche mit ihren Erfassungsbereichen das gesamte Bundesgebiet abdecken, liefert die dafür notwendigen Daten. Radarlücken sind aufgrund physikalischer Gegebenheiten z.B. vereinzelt in Tälern und Senken möglich. 

Die Radardaten werden für drei Jahre gespeichert und stehen somit auch zur Beantwortung von späteren Anfragen zur Verfügung. Diese Daten sind aufgrund ihrer Aufbereitung nicht veränderbar und behalten somit ihre Beweiskraft. Neben den Radardaten werden in der ZDmF weitere flugbetrieblich relevante Informationen gespeichert. Dazu gehören: Flugpläne, Wettermeldungen, Luftraumstruktur, Vorschriften etc.

Zentrale Flugüberwachung

Die FLIZ untersucht Flugbewegungen nicht nur auf Anfragen, sondern hat darüber hinaus den Auftrag, militärischen Flugbetrieb stichprobenartig zu kontrollieren, insbesondere Tiefflüge. Sie arbeitet hier also ähnlich der Radarkontrollen der Polizei. Seit Herbst 2006 betreibt die Bundeswehr die Zentrale Flugüberwachung (ZFÜ) des militärischen Flugbetriebes auf Grundlage der in der ZDmF erfassten Daten. Seitdem kann der gesamte militärische Flugbetrieb nahezu ohne räumliche Einschränkung vom Standort in Köln-Wahn aus überwacht werden. 

Der Überwachungsauftrag kann dabei flexibel an die Tageslage angepasst werden. Abhängig vom Übungsflugbetrieb werden so zum Beispiel auch regional und zeitlich begrenzte Schwerpunktüberwachungen durchgeführt; wie im Falle von Luftwaffenübungen oder zivilen Großereignissen (z.B. Die Überwachung eines gesperrten Luftraumes über dem Oktoberfest/München). An zwei Arbeitsstationen werden alle militärischen Flugbewegungen beobachtet, protokolliert und auf die Einhaltung der flugbetrieblichen Bestimmungen hin beurteilt. Flüge mit besonderem Tiefflugauftrag werden hinsichtlich der Einhaltung von Mindestflughöhe, Geschwindigkeit, geplanter Route und genehmigter Tiefflugzeit überwacht. Die durch ZFÜ festgestellten mutmaßlichen Abweichungen im Flugbetrieb werden an den Bereich Tracer zur weiteren Prüfung weitergeleitet.

Tracer (engl. Tracing = nachvollziehen, verfolgen)
Tracer nennt sich der Teil der FLIZ, der konkrete Beispiele aus dem militärischen Flugbetreib untersucht und dabei auf die in der ZDmF gespeicherten Daten zurückgreift. Anlässe für Untersuchungen ergeben sich durch:

  • Schriftliche Anfragen bzw. Beschwerden und Schadensmeldungen (möglicherweise durch Tiefflug verursacht), sogenannte Bürgeranfragen
  • Anfragen aus dem Bereich der öffentlichen Medien
  • Meldungen zu Vorfällen im Flugbetrieb (z. B. durch Besatzungen von Luftfahrzeugen oder luftfahrzeugtechnisches Personal)
  • Anfragen aus dem parlamentarischen Bereich
  • Meldungen der Zentralen Flugüberwachung

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