Training von Diensthunden: So setzt die Bundeswehr die neue Tierschutzverordnung um

Training von Diensthunden: So setzt die Bundeswehr die neue Tierschutzverordnung um

Datum:
Ort:
Berlin
Lesedauer:
2 MIN

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Die neue Tierschutzverordnung verbietet den Einsatz schmerzhafter Mittel, auch bei der Ausbildung von Schutzhunden. Was jedoch schmerzhaft ist, kann das Tier leider nicht sagen. Daher muss beim Training besonders auf die Reaktionen und Bedürfnisse der Hunde geachtet werden. Wie erfüllt die Bundeswehr die neuen Bestimmungen?

Ein Hund liegt unter einem Schreibtisch zu Füßen eines Soldaten.

Erst die Arbeit und dann? Auch ein Schutzhund darf mal machen, was ein Hund eben macht: rumliegen, Menschen beobachten und sich ausruhen.

Bundeswehr/Jana Neumann

Spätestens seit dem Pawlow'schen Hund weiß man, dass man Tiere konditionieren und an bestimmte Abläufe gewöhnen kann. Im gleichnamigen Experiment ging es darum, einen akustischen Reiz wie beispielsweise Schrittgeräusche mit der Futterausgabe zu verknüpfen. Geschah das oft genug, fing der Hund schon erwartungsvoll an zu sabbern, wenn er hörte, dass jemand auf ihn zukam. Denn das Tier war darauf eingestellt worden: Jetzt gibt’s Futter.

Ausbildung zum zuverlässigen Kameraden auf vier Pfoten

Die Habituation, die Gewöhnung an einen Reiz, ist ein weiterer Ausbildungsweg, um die Diensthunde der Bundeswehr zu trainieren. Die Tiere müssen immer wieder aus ihrer Komfortzone raus, um schwierige Situationen wie im Auslandseinsatz meistern zu können. Mit dem fachkundig dosierten Einsatz auch von unangenehmen Reizen soll das Tier selbstbewusster und resilienter gemacht werden. Das Ziel dabei ist, „dass das Tier sich im Einsatz zuverlässig dem Gegenüber entgegenstellt, schützt und sich über Belastung von außen hinwegsetzt“, sagt ein Sprecher des Kommandos Streitkräftebasis (SKBStreitkräftebasis).

Die neue Tierschutzverordnung verbietet die sogenannten Stachelhalsbänder und andere schmerzhafte Mittel, die solche Reize auslösen können. Das hat die Bundeswehr schon seit längerem vorweggenommen. Sie macht sich damit stark für die Kameraden auf vier Pfoten. Ein Sprecher des Kommandos SKBStreitkräftebasis dazu: „Die Bundeswehr betreibt eine tierschutzgerechte Ausbildung von Diensthunden, basierend auf dem Grundsatz der positiven Verstärkung und unter Berücksichtigung von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.“

Positive Verstärkung heißt: Zeigt der Hund ein erwünschtes Verhalten, beispielsweise, wenn er versteckten Sprengstoff anzeigt, wird er umgehend dafür belohnt und so auf den Sprengstoffgeruch konditioniert. Der Hund macht seinen „Job“ also gern, denn er bekommt dafür zum Beispiel Leckerlis, Streicheleinheiten oder sein Lieblingsspielzeug.

Definition ,,schmerzhafte Mittel'' ungenau

Für die Bundeswehr sind ihre Diensthunde kein „Arbeitsmaterial“, sondern in erster Linie Lebewesen. Deshalb befasst sie sich stetig mit Möglichkeiten, den Umgang mit und die Haltung der Tiere zu verbessern. Die Bundeswehr arbeite auch an einem Positionspapier, „um das Durchführen hoheitlicher Aufgaben mit Diensthunden weiterhin rechtssicher zu ermöglichen“, so ein Sprecher des Kommandos SKBStreitkräftebasis.

Problematisch ist, dass der Wortlaut „andere schmerzhafte Mittel“ in der Gesetzesänderung der Tierschutzverordnung nicht genau definiert sei und geklärt werden müsse, was darunter zu verstehen ist. Nach derzeitigem Stand könnten „andere schmerzhafte Mittel“ eine Breite an Gegenständen wie beispielsweise Stühle und Hocker umfassen, mit denen die Bundeswehr ihre Diensthunde zum Zwecke der Habituation trainiert – denn per Definition wäre der Stuhl als Mittel geeignet, Schmerz auszulösen.

Doch bei der Bundeswehr galt und gilt unverändert, dass die soldatische Kameradschaft und die Fürsorgepflicht keine rein zwischenmenschlichen Angelegenheiten sind. Sie bestimmen auch den Umgang mit den „Kameraden auf vier Pfoten“.

von Lara Weyland

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