Auch bei der Personalauswahl: klare Kante gegen Extremismus

Auch bei der Personalauswahl: klare Kante gegen Extremismus

Datum:
Lesedauer:
2 MIN

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

Eignung, Befähigung und fachliche Leistung – sie bestimmen die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für eine Tätigkeit bei der Bundeswehr. Die Auswahlverfahren sind standardisiert. Es reicht nicht, gesund und körperlich leistungsfähig zu sein sowie diverse weitere Standards zu erfüllen. Bewerberinnen und Bewerber müssen zwingend auch charakterlich für den Dienst in der Bundeswehr geeignet sein.

Ein Soldatin und ein Mann sitzen in einem Büro an einem Tisch einander gegenüber und unterhalten sich

Auch Karriereberaterinnen werden regelmäßig geschult, um bestmöglich extremistische Auffälligkeiten und Hinweise bei Bewerberinnen und Bewerbern zu erkennen

Bundeswehr/Andreas Metka

Verfassungstreue ist Pflicht

Sowohl in ein beamtetes als auch in ein soldatisches Dienstverhältnis dürfen nur Personen eingestellt werden, die jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Meinungsvielfalt ist dabei ausdrücklich erwünscht, Verfassungsfeindlichkeit dagegen nicht. Verfassungstreue bedeutet für jeden Bundeswehrangehörigen: Eintreten für die verfassungsgemäße Ordnung durch das gesamte Verhalten im aber auch außer Dienst.

Das Personal im Assessment-Betrieb wird durch regelmäßige Schulungen und eindeutige Handlungsanweisungen sensibilisiert, um bestmöglich extremistische Auffälligkeiten und Hinweise bei Bewerberinnen und Bewerbern zu erkennen. Das gilt sowohl für Beschäftigte im Assessment-Center für Führungskräfte beim Bundesamt als auch für das Personal in den Karrierecentern in Berlin, Düsseldorf, Hannover, Mainz, München, Stuttgart und Wilhelmshaven. Vorgaben, aber auch regelmäßige Übungen stärken die Handlungssicherheit des Personals, das die Assessments durchführt.

Ausnahmen werden nicht geduldet

Alle am Auswahlverfahren beteiligten Personen sind in dazu angehalten, die charakterliche Eignung der Bewerbenden nach einem strengen Maßstab zu prüfen. Anhand von unterschiedlichen Fragestellungen erkennt das Prüfpersonal, ob die Eignungsvoraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber gegeben sind. Die genauen Vorgaben hierfür regelt eine Weisung zur Extremismusabwehr vom Herbst 2019. Sie setzt eine „Dachweisung“ der Präsidentin des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr, Sabine Grohmann, um.

Mit dieser Dachweisung hatte Grohmann herausgestellt, dass die Extremismusabwehr für alle Bereiche des Personalmanagements höchste Priorität hat. Sie stellt fest, dass für eine funktionierende Extremismusabwehr frühzeitiges Erkennen und entschlossenes Handeln sowie entsprechend ausgeprägter Sachverstand und Aufmerksamkeit notwendig sind. Daher fordert die Weisung unter anderem eine fortlaufende Sensibilisierung und Weiterbildung des Personals im Bundesamt und in den Karrierecentern zum Thema Extremismus.

Enge Zusammenarbeit mit dem MADMilitärischer Abschirmdienst

Mit ihrer klaren Kante gegen Extremismus leisten das Bundesamt und die Karrierecenter bereits im Vorfeld der Soldateneinstellungsüberprüfung durch den Militärischen Abschirmdienst (MADMilitärischer Abschirmdienst) eine wichtige Arbeit. So soll gewährleistet werden, dass Personen, bei denen begründete Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, das Eignungsfeststellungsverfahren nicht erfolgreich abschließen – und nicht in die Bundeswehr eingestellt werden.

von Daniel Kruppa / Jana Ludwig

Bei manchen Mobilgeräten und Browsern funktioniert die Sprachausgabe nicht korrekt, sodass wir Ihnen diese Funktion leider nicht anbieten können.

Null Toleranz

Kein Platz für Extremisten

Per Gelöbnis oder Eid dem Grundgesetz verpflichtet.

Weiterlesen