Änderung beim Versehrtensport
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Änderung beim Versehrtensport ab Januar 2025.
Die Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes werden bei früheren Soldatinnen und Soldaten mit anerkannter Wehrdienstbeschädigung zum 1. Januar 2025 durch Leistungen des Soldatenentschädigungsgesetzes abgelöst.
Zum gleichen Zeitpunkt werden die bisherigen Versehrtenleibesübungen durch den Rehabilitationssport oder das Funktionstraining nach der Rahmenvereinbarung „Rehabilitationssport und Funktionstraining (DGUV: Rehabilitationssport)'' der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation ersetzt.
Frühere Soldatinnen und Soldaten können ab dem 1. Januar 2025 wegen ihrer anerkannten Wehrdienstbeschädigung an diesen Übungsveranstaltungen teilnehmen. Versehrtenleibesübungen werden ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr bezuschusst.
Falls Sie in Zukunft an den oben aufgeführten Übungsveranstaltungen des Rehabilitationssportes und des Funktionstrainings teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte ab dem 1. Januar 2025 an die Unfallversicherung Bund und Bahn, 26380 Wilhelmshaven (E-Mailadresse: SEGSoldatenentschädigungsgesetz@uv-bund-bahn.de). Die Unfallversicherung Bund und Bahn berät Sie und erbringt die Leistungen des Rehabilitationssportes und des Funktionstrainings im Auftrag der Bundeswehrverwaltung. Diese Übungsveranstaltungen müssen ärztlich verordnet sein und vor Antritt der Maßnahmen durch die Unfallversicherung Bund und Bahn genehmigt werden.
Die Teilnahme an den Übungsveranstaltungen ist für frühere Soldatinnen und Soldaten mit anerkannter Wehrdienstbeschädigung kostenfrei.
Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der Einrichtung und der Unfallversicherung Bund und Bahn.
Bei Fragen zu weiteren Einzelheiten des Rehabilitationssportes und des Funktionstrainings unterstützt Sie die Unfallversicherung Bund und Bahn unter den oben genannten Kontaktdaten und das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.