Sanitätsdienst

Sanitätsdienst bereitet sich auf eine Ausbreitung des Coronavirus vor

Sanitätsdienst bereitet sich auf eine Ausbreitung des Coronavirus vor

Datum:
Ort:
Koblenz
Lesedauer:
4 MIN

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Nach dem Auftreten von mehreren Corona-Fällen in Deutschland hat sich die Lage verändert. Bisher hat sich ein Soldat der Bundeswehr mit dem Erreger infiziert. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr bereitet sich daher mit verschiedenen Maßnahmen auf eine mögliche Verbreitung des Coronavirus (SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-nCoV-2), und der möglichen Atemwegserkrankung (Covid-19) vor.

Eine Person hält eine Pipette in der Hand und gibt eine Probe in ein Behältnis

Die Abteilung XXI Mikrobiologie des BundeswehrZentralkrankenhauses Koblenz erbringt mit einer molekularbiologischen Nachweismethode bei Patientenproben den Nachweis für eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-nCoV-2)

Bundeswehr/Patrick Grüterich

Wir befinden uns am Beginn einer Corona-Epidemie in Deutschland„: So bewertet Bundesgesundheitsminister Spahn die Situation. Daher sind auch weitere Infektionen unserer Soldatinnen und Soldaten und der zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr nicht auszuschließen. Aus diesem Grund werden durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr verschiedene Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus vorbereitet.

Oberstarzt Dr. Thomas Harbaum ist für die Präventivmedizin in der Bundeswehr zuständig:

Wir stehen vor folgenden Herausforderungen: es muss offen, ehrlich, zentral und verständlich über das Virus informiert werden. Das ist die entscheidende Grundlage dafür, dass gerade jetzt im Winter nicht jeder eigene Husten, oder die laufende Nase in der Familie, zu Angst und Unsicherheit führt. Gleichzeitig gilt es, unsere Vorbereitungen auf eine Epidemie jetzt zu nutzen und alle Maßnahmen umzusetzen, die einer Ausbreitung im Inland und in unseren Einsatzgebieten so weit wie möglich vorbeugen.

Deshalb hat er mit seinem Team ein Paket geschnürt, das sich sowohl auf Prävention, Diagnostik und Behandlung einzelner Personen bezieht als auch im Rahmen der Möglichkeiten die Weiterverbreitung der Erkrankung einschränkt. Wir stellen hier einige dieser Maßnahmen vor.

Schutz der Umgebung vor Infektionen mit dem Coronavirus  

Für Coronavirus-Verdachtsfälle und Kontaktpersonen, bei denen eine häusliche Quarantäne zum Beispiel wegen der familiären Situation nicht möglich ist, werden in den Kasernen der Sanitätsversorgungszentren einzelne Unterbringungsmöglichkeiten eingerichtet. Die Betreuung der zu isolierenden Personen wird vorwiegend durch medizinisches Fachpersonal aus Sanitätsregimentern durchgeführt. Durch die Einrichtung dieser Betreuungsmöglichkeiten stehen zunächst mehr als 1.200 Plätze zur Verfügung.

Bundeswehrkrankenhäuser halten Behandlungsplätze vor

Die fünf Bundeswehrkrankenhäuser sind darauf vorbereitet, mit dem Coronavirus infizierte Patientinnen und Patienten nach den gültigen Richtlinien in Einzelisolierung behandeln zu können. Zusätzlich stellt jedes der Bundeswehrkrankenhäuser Plätze für intensivpflichtig Coronavirus-Erkrankte bereit. Sollten diese Kapazitäten aufgrund erhöhter Fallzahlen nicht ausreichen, liegen Planungen vor, die eine Betreuung von weiteren Betroffenen ermöglichen. Ebenfalls geregelt sind mögliche personelle Unterstützungen in Spitzenzeiten vor allem durch Personal der Sanitätsregimenter.

Vorbeugen schon in der Notaufnahme der Kliniken

Die zentralen interdisziplinären Notaufnahmen der Bundeswehrkrankenhäuser trennen die verschiedenen Patientengruppen konsequent und richten dazu einen Bereich für eine erste Sichtung, eine sogenannte Triage, ein. Dadurch werden so früh wie möglich ansteckungsverdächtige Personen von anderen Patientinnen und Patienten unterschieden und es kann räumlich Abstand eingehalten werden – eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor der Infektion. Die Behandlung und Diagnostik der möglichen mit dem Coronavirus in Kontakt gekommenen Patientinnen und Patienten erfolgt in einem gesonderten Bereich. Dadurch wird einer weiteren Ausbreitungsmöglichkeit vorgebeugt.

Regionale sanitätsdienstliche Versorgung

Auch für die „Hausarztpraxen“ der Bundeswehr, die Truppenarztbereiche der regionalen sanitätsdienstlichen Versorgung, wurde umfangreich Vorsorge getroffen, wie mit möglichen Coronafällen umzugehen ist, die sich dort ambulant vorstellen. Die Handlungsempfehlungen richten sich an den Algorithmen aus, die durch das Robert-Koch-Institut für zivile Praxen zur Verfügung gestellt wurden. Sie stehen unter folgendem Link zur Verfügung.

Maßnahmen gegen das Coronavirus sind eng abgestimmt

Die Bundeswehr ist nicht direkt in die nationale Planung zur Eindämmung einer länderübergreifenden Ausbreitung einer Infektionskrankheit, einer sogenannten Pandemie, eingebunden, wendet diese aber für den eigenen Bereich in wesentlichen Teilen an. Intensive und kontinuierliche Arbeitsbeziehungen zwischen den präventivmedizinischen Experten des Sanitätsdienstes und dem Robert-Koch-Institut sorgen aber für eine frühzeitige Einbindung in die jeweiligen Lagezentren und für einen Informationsaustausch zum Infektionsgeschehen in Deutschland. Daher sind die Maßnahmen des Sanitätsdienstes gegen die weitere Ausbreitung des Cornavirus immer in Einklang mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

Maßnahmen für die Einsätze:

In Kooperation mit dem Einsatzführungskommando werden kontinuierlich die Einsatzkontingente informiert und zu Maßnahmen beraten.  Vor den Verlegungen wird eine Anamnese erhoben, die die Aufenthaltsorte der Kontingentangehörigen vor dem Einsatz abfragt. Insbesondere der Impfschutz wird überprüft und da, wo nötig, vervollständigt. Für die Einsatzkontingente selber ist umfangreiche Vorsorge getroffen, die jeweils leitenden Hygieniker dienen als Ansprechpartner.  

Enge Zusammenarbeit mit dem zivilen Gesundheitswesen

In Deutschland wird das Management von Infektionserkrankungen durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Dies betrifft auch Infektionen durch das Coronavirus. Die Bundeswehr hat zur Umsetzung des IfSG (unter anderem § 70) eigene militärische Gesundheitsämter eingerichtet. Als solche fungieren hierfür die vier Überwachungsstellen für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes. Sie kümmern sich um alle Aspekte des Managements von Infektionen und setzen die hierzu geltenden Gesetze und Vorschriften regional um. Die Überwachungsstellen pflegen einen engen Kontakt zu den zivilen Gesundheitsämtern. Dadurch erfolgt ein ständiger Austausch hinsichtlich der Überwachung der örtlichen Maßnahmen für Erkrankungs- und Verdachtsfälle. Darüber hinaus haben die Experten die FAQFrequently Asked Questions´s zum Thema beantwortet, die den Angehörigen der Bundeswehr Verhaltenssicherheit geben sollen:

von Sanitätsdienst Bundeswehr 

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