Änderungen im Luftfahrtamt der Bundeswehr

Änderungen im Luftfahrtamt der Bundeswehr

Datum:
Ort:
Köln-Wahn
Lesedauer:
2 MIN

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„Das Luftfahrtamt der Bundeswehr fasst die fachliche Verantwortung für die Sicherheit im militärischen Flugbetrieb in Deutschland zusammen.“ Mit diesen Worten wurde vor rund fünf Jahren eine Behörde in Dienst gestellt, die einmalig in Europa ist. Einmalig, weil sie verschiedene Elemente der Sicherheit im militärischen Flugbetrieb unter einem Dach vereint und somit eine Vielzahl von Kompetenzen bündelt.

Kampfflugzeuge vom Typ Eurofighter des Taktischen Luftwaffengeschwaders 73 "Steinhoff"

Kampfflugzeuge vom Typ Eurofighter des Taktischen Luftwaffengeschwaders 73 "Steinhoff"

Bundeswehr/Stefan Petersen

Viele andere europäische Nationen haben diese Elemente zwar ebenfalls in ihren Streitkräften, jedoch in der Regel verteilt auf unterschiedliche Organisationen mit unterschiedlichen Strukturen. „Als wir damals diese neue Behörde aufstellten, betraten wir in gewisser Weise Neuland, da wir bewusst die gesamte Verantwortung für die Sicherheit im militärischen Flugbetrieb zusammenfassen wollten. Nach fünf Jahren können wir feststellen, dass wir das Richtige getan haben, schließlich wird selbst in der NATONorth Atlantic Treaty Organization und der Europäischen Union heutzutage oftmals von einem Total System Approach to Military Aviation gesprochen.“, sagt der Amtschef des Luftfahrtamtes der Bundeswehr, Generalmajor Günter Katz. In gewisser Weise sei Deutschland in dieser Hinsicht Vorreiter, ergänzt er.

Dessen ungeachtet dürfe man nicht müde werden, bestehende Strukturen zu überprüfen und gegebenenfalls neuen Gegebenheiten anzupassen. Vor diesem Hintergrund wurde jetzt eine Änderung der Organisation des Luftfahrtamtes der Bundeswehr vorgenommen, die Abläufe optimiert und die sich auch aus den Anforderungen der zunehmenden Digitalisierung ergibt.

Auf dem Bild ist der Amtschef des Luftfahrtamtes der Bundeswehr zu sehen.

Generalmajor Günter Katz - Amtschef Luftfahrtamt der Bundeswehr

Generalmajor Katz erläutert, dass „…wir in den ersten Jahren wertvolle Erfahrungen gemacht haben, die es uns nun ermöglichen, Betriebsabläufe noch effektiver und effizienter zu gestalten, um den gestiegenen Anforderungen bei der Zulassung militärischer Luftfahrzeuge gerecht zu werden“.

Auch in der Abteilung General Flugsicherheit in der Bundeswehr, einem wichtigen Bereich innerhalb des Luftfahrtamtes der Bundeswehr, wird es Veränderungen geben, um den neuen Technologien und Analysemöglichkeiten auch in Zukunft gerecht zu werden. Generalmajor Katz zeigt sich zuversichtlich, dass die Änderungen, die ab April 2020 wirksam werden, gut geeignet sind, um die präventive Flugsicherheitsarbeit, aber auch die Arbeit im Rahmen von Unfall- und Zwischenfalluntersuchungen zukunftsfähig auszurichten.

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