Gegenseitige Anerkennung der Luftfahrtbehörden

Erster Meilenstein der Kooperation mit Norwegen

Erster Meilenstein der Kooperation mit Norwegen

Datum:
Ort:
Norwegen
Lesedauer:
2 MIN

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„Hjertelig velkommen til Norge“, zu Deutsch: „Herzlich Willkommen in Norwegen“, so begrüßte LtCol Jon Olsen, Head of the Norwegian Military Airworthiness Authority (NORNorway-MAA), die Delegation des Luftfahrtamtes der Bundeswehr. Der Besuch vom 12. bis 14. September 2022 war ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Anerkennung der NORNorway-MAA durch das LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr.

Kooperation Deutschland und Norwegen
Archiv/Bundeswehr

In drei Tagen intensiven fachlichen Austauschs konnten die Vertreter des Luftfahrtamtes der Bundeswehr (LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr) das Bild zum Lufttüchtigkeitssystems der norwegischen Behörde auf der Basis ihrer bereits erfolgten intensiven Vorarbeiten vertiefen und aktualisieren. Der Delegationsleiter, Technischer Regierungsdirektor Christian Wendt, sah am Ende des Besuches einen wesentlichen Meilenstein für die Anerkennung der NORNorway-MAA durch das LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr erreicht: „Unsere norwegischen Partner haben ihren Regelungsraum zur Lufttüchtigkeit konsequent an den EMAREuropean Military Airworthiness Requirements (European Military Airworthiness Requirements) ausgerichtet“.

Darüber hinaus ermöglichte das Treffen einen offenen Austausch zu programmbezogenen Verfahren der Waffensysteme P-8A POSEIDON und NHNATO-Helicopter-90, die bei der Einführung in die deutsche Marine nützlich sind.  Der Besuch  hat nicht nur die Voraussetzungen für eine Anerkennung der norwegischen Behörde geschaffen, sondern eine norwegische Abordnung wird voraussichtlich 2023 ein On-Site Visit (OSV) in Köln mit dem Ziel einer Anerkennung des LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr durchführen.

Mit der erstmaligen Anerkennung der norwegischen Behörde können zukünftige bilaterale Vorhaben auf einer soliden Basis etabliert werden. Gerade vor dem Hintergrund der geplanten Neubeschaffung F-35A und P-8A durch die Bundeswehr vereinfacht das eine engere Kooperationen im Bereich dieser Waffensysteme.

Hintergrundinformationen:

Anerkennung fremder Luftfahrbehörden folgt dem Gedanken, für die Zulassung, Herstellung und Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit durch Nutzung von Leistungen und Produkten einer anderen militärischen Luftfahrtbehörde Kapazitäten zu erschließen oder eigenen Prüfaufwand zu reduzieren. Anerkennung liegen letztlich zwei Inhalte zu Grunde. Zum einen die grundsätzliche Feststellung der Kompetenz der Partnerbehörde hinsichtlich ihrer Aufsichts- und Regulierungsfunktion, zum anderen die Prüfung der Nutzbarkeit/Konformität der fremden Leistungen und Produkten.

Die intensive Zusammenarbeit zwischen militärischen Luftfahrtbehörden innerhalb Europas und darüber hinaus ist ein Schlüsselelement, um internationale Beschaffungsprogramme und die gemeinsame Nutzung von Luftfahrzeugen zu verbessern und wirtschaftlicher zu gestalten. Die gegenseitige Anerkennung ist gelebte internationale Zusammenarbeit mit realem Nutzen.

von Christian Wendt

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