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„Nachgefragt“

„Ohne starke Reserve werden wir nicht verteidigungsfähig sein“

Landes- und Bündnisverteidigung

„Ohne starke Reserve werden wir nicht verteidigungsfähig sein“

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Rund 200.000 Reservistinnen und Reservisten braucht die Bundeswehr für ihre Aufgaben in der Landes- und Bündnisverteidigung – aber bislang leisten deutlich weniger Männer und Frauen auch regelmäßig ihre Wehrübungen. Der Neue Wehrdienst und ein Gesetz zur Stärkung der Reserve sollen Abhilfe schaffen.

„Wir leben bedauerlicherweise in sicherheitspolitisch sehr unsicheren Zeiten“, betont Frau Generaloberstabsarzt Dr. Nicole Schilling zum Auftakt ihres Gesprächs mit Frau Major Maria Schönemann von „Nachgefragt“. Deutschland müsse mehr für seine militärische Verteidigung tun – und der Schlüssel dafür sei eine starke Reserve. „Ohne eine starke Reserve werden wir nicht verteidigungsfähig sein. Und deshalb sind die Änderungen, die wir momentan vornehmen, entscheidend für die Sicherheitslage, aber auch für die Abschreckungsfähigkeit in unserem Land“, sagt Schilling, die als Stellvertreterin des Generalinspekteurs für die Reservistenangelegenheiten im Verteidigungsministerium zuständig ist.

Reservistinnen und Reservisten seien für Deutschland und die Bundeswehr wichtiger als jemals zuvor, so Schilling. Vor allem im Heimatschutz komme ihnen eine entscheidende Rolle zu, so die ranghöchste Soldatin Deutschlands. „Die Rolle Deutschlands im Rahmen der NATO-Verteidigungspläne ist vor allem, dass wir die Verlegung von verbündeten Streitkräften, von Truppen und Material, durch unser Land organisieren“, fasst Schilling zusammen. Und um dies gewährleisten zu können, brauche es den Heimatschutz.

Verpflichtende Heranziehung

Die Bundeswehr sei darauf angewiesen, dass Reservistinnen und Reservisten verlässlich für Wehrübungen zur Verfügung stünden, so Schilling weiter. Zum 1. Juli 2026 hat sich die Bundesregierung daher auf ein Gesetz zur Stärkung der Reserve verständigt. Kern des rechtlichen Vorhabens ist die Abkehr vom bisher praktizierten Prinzip der doppelten Freiwilligkeit, nach dem sowohl die Reservistin beziehungsweise der Reservist als auch der Arbeitgeber zustimmen müssen, um die Heranziehung zu einer Reservistendienstleistung zu ermöglichen. „Wir werden verpflichtend heranziehen“, kündigt Schilling an. „Also im Zweifel natürlich auch, ohne dass uns der- oder diejenige gesagt hat, da passt es mir ganz gut.“

Ihr sei bewusst, dass dies vor allem für kleine Unternehmen eine Herausforderung darstellen könne, so Schilling. Daher sehe das Gesetz Maßnahmen vor, um Arbeitgebern die Abstellung der Mitarbeitenden zu erleichtern. „Dass er zum Beispiel eine pauschale Zahlung bekommt dafür, dass er uns seine Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, dass er die Möglichkeit bekommt, auch eine Ersatzkraft einzustellen für einen bestimmten Zeitraum“, so die Reservistenbeauftragte.

Die Bundeswehr werde sich mindestens acht Wochen vor einer anstehenden Reservistendienstleistung beim Arbeitgeber melden, damit dieser Planungssicherheit habe. Auch werde es sowohl für Reservistinnen und Reservisten als auch für Arbeitgeber die Möglichkeit geben, persönliche oder sachliche Gründe gegen eine Heranziehung vorzubringen. „Am Ende sind wir berechtigt, wenn wir den Reservisten brauchen, ihn auch heranzuziehen“, stellt Schilling klar. „Praktisch wollen wir es natürlich trotzdem so kooperativ wie möglich ausgestalten.“

Start voraussichtlich zum 1. Januar 2027

Wie oft und wie lange Reservistendienstleistende zu Wehrübungen herangezogen würden, solle künftig anhand der Länge ihrer aktiven Dienstzeit bestimmt werden. „Wenn man kürzer Dienst geleistet hat als aktiver Soldat, dann wird man auch kürzer herangezogen im Reservistendienst“, sagt Schilling. Ehemalige Freiwillig Wehrdienstleistende mit weniger als einem Jahr aktiver Dienstzeit zum Beispiel sollen künftig bis zu ihrem 45. Lebensjahr für maximal drei Wochen im Jahr und insgesamt für maximal sechs Monate herangezogen werden.

Diese Zeiträume würden sich dann in Abhängigkeit von der früheren Dauer des aktiven Dienstes gestaffelt erhöhen, geht Schilling ins Detail. „Also den Berufssoldaten, den können wir nach seiner Pensionierung auch noch bis zu zwölf Wochen pro Jahr heranziehen und eben auch entsprechend in der jährlichen Höchstdauer bis zwölf Monate.“ In einem solchen Fall soll eine Altersgrenze von 65 Jahren gelten; in Ausnahmefällen kann sogar bis zum 68. Lebensjahr gedient werden.

Geplant ist, dass das Gesetz zur Stärkung der Reserve zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. In den kommenden Wochen soll beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr eine zentrale Ansprechstelle für alle Fragen zum Thema eingerichtet werden. Reservistinnen und Reservisten können außerdem mit der Reserve-App der Bundeswehr auf dem Laufenden bleiben. Auch sie soll in nächster Zeit erweitert werden.

von Timo Kather

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