Sanitätsdienst
Eine Deutschlandkarte in vier Bereiche aufgeteilt, in den jeweils ein Wappen einer Überwachungsstelle ist

Militärische Gesundheitsämter

Willkommen auf der Informationsseite der Überwachungsstellen für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr als militärische Gesundheitsämter

"Die Gesundheitsämter"

Möchten Sie einen COVID-19Coronavirus Disease 2019-Verdachtsfall oder eine bestätigte COVID-19Coronavirus Disease 2019-Erkrankung melden? Sind Sie bereits in Quarantäne abgesondert und benötigen hierzu weitere Informationen? Die regional zuständigen Überwachungsstellen für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, die im Geschäftsbereich des BMVgBundesministerium der Verteidigung die Aufgabe eines Gesundheitsamts übernehmen erreichen Sie über die unten aufgeführten Kontaktmöglichkeiten.

Eine Deutschlandkarte in vier Bereiche aufgeteilt, in den jeweils ein Wappen einer Überwachungsstelle ist

Die Zuständigkeitsbereiche der Überwachungsstellen für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr

Bundeswehr


Erreichbarkeiten

Allgemeines

Wir sind für Sie telefonisch und per Mail auch am Wochenende erreichbar

Überwachungsstelle Nord

Abteilung I - Hygiene und Präventivmedizin

+49 431 5409 1391
Fax: +49 431 - 5409 -1368

Abteilung I

militärisches Gesundheitsamt

Fachaufgaben Einsatz:

+49 431 5409 1429

Lagezentrum

+49 431 5409 1310

Lagezentrum

Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme per Mail, wenn Sie dazu aufgefordert werden, folgende Daten an:

Dienstgrad Vorname Nachname
Geburtsdatum
Einheit
Heimatanschrift
Telefonische Erreichbarkeit
Private Mailadresse

Kontaktliste

Wenn Sie von uns aufgefordert worden sind, eine Kontaktliste auszufüllen, dann verwenden Sie bitte diese Vorlage und senden die ausgefüllte Liste an die Überwachungsstelle Nord

Kontaktliste (PDF, 75,0 KB) zum Download

Ergänzende Hinweise zur Ersatzmitteilung:

Die Ersatzmitteilung ersetzt im Bereich BMVgBundesministerium der Verteidigung die digitale Einreiseanmeldung. Sofern die jeweilige Landesverordnung (LVO) oder aber eine Verordnung der Bundeswehr eine Einreiseanmeldung vorsieht, ist die Ersatzmitteilung an die örtlich zuständige Überwachungsstelle zu senden. 

Die in der jeweiligen LVO festgelegten Einreisebestimmungen sind bei privat veranlassten Reisen zwingend einzuhalten. Hinweise hierzu sind auf den Seiten der Bundesländer (SHHHHBNWMV, NIHERPSLBWBYSTTHSNBEBB) einzusehen. 

Sieht eine LVO keine Einreiseanmeldung vor und ist der Besuch rein privat (vgl. Taschenkarteallgemeine Informationen), entfällt auch die Pflicht zur Abgabe einer Ersatzmitteilung. 

Da die jeweiligen Bundesländer leicht abweichende Landesverordnungen in Kraft gesetzt haben, ist es leider nicht möglich, hier eine allgemeingültige Weisungslage zu schaffen, zumal bei privaten Reisen eine Ungleichbehandlung zwischen BwBundeswehr-Angehörigem und Familie vermieden werden soll. 

Ein anderer Tatbestand stellt sich bei dienstlich begründeten Reisen bzw. Aufenthalten dar. Hier gelten die jeweils aktuellen Verordnungen der Bundeswehr zur Durchführung von (Auslands-) Dienstreisen, bzw. Rückkehrern in den Dienst.

Hier erhalten Sie die Ersatzmitteilung (PDF, 207,7 KB)

Ersatzmitteilung für digitale Einreiseanmeldung

Ausland / Einsatz: Die Ersatzmitteilung ersetzt im Bereich BMVgBundesministerium der Verteidigung die digitale Einreiseanmeldung.

Ersatzmitteilung für digitale Einreiseanmeldung Ersatzmitteilung für digitale Einreiseanmeldung PDF, nicht barrierefrei, 208 KB

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