Sanitätsdienst

Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes – Nord

Die Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Nord ist mit ihren Präventivmedizin und Hygiene, Arbeitsmedizin, Veterinärwesen, Lebensmittelchemie und Pharmazie eine Einrichtung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und gewissermaßen das militärische Pendant zu einem zivilen Gesundheitsamt.

Auftrag

Der Zuständigkeitsbereich der Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Nord (ÜbwStÖffRechtlAufgSanDstBw Nord, kurz: ÜbwSt Nord) erstreckt sich auf alle militärische Liegenschaften und Einrichtungen in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen.

Der Schwerpunkt der Überwachungsstelle liegt auf dem Gebiet Präventivmedizin und Hygiene. Hier werden auch die Auslandseinsätze ohne Sachverständige vor Ort und alle Auslandsdienststellen der Bundeswehr betreut.

Marine

Die ÜbwSt Nord ist abteilungsübergreifend für die öffentlich-rechtlichen Aufgaben bei allen Booten und Schiffen der Marine – unabhängig vom Heimathafen – zuständig. Dies gilt nicht nur im Normalbetrieb, sondern auch bei allen Einsätzen, Übungen und Ausbildungsreisen weltweit.

Begleitend hat die Überwachungsstelle eine beratende Verpflichtung für die Marine insgesamt, ihre Flottillen und Geschwader auf allen Gebieten der Hygiene. Dies gilt auch für die Vorbereitung und Nachkontrolle von Werftinstandsetzungen und insbesondere bei der Planung, dem Entwurf und der Baubegleitung für Neubauten.

Neben der Wahrnehmung der gesetzlich vorgegebenen öffentlich-rechtlichen Überwachungsaufgaben auf den Gebieten des Gesundheits- und Verbraucherschutzes sowie des Veterinärwesens besteht ein großer Teil der Tätigkeiten der ÜbwSt Nord in der Schulung und Beratung von Dienststellen im Zuständigkeitsbereich. Insbesondere auf hygienischem und präventivmedizinischem Gebiet sorgt hier die Fachexpertise bereits im Vorfeld für einen effektiven Schutz vor drohenden Infektionsgefährdungen und Unterbrechung von Infektketten.

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Organisation

Die Überwachungsstelle für öffentlich-rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Nord gibt hier einen Einblick in ihre Organisation und die Zusammenarbeit mit zivilen und militärischen Partnern.

Die Abteilung I, Präventivmedizin und Hygiene, übt für die Bundeswehr die Aufgaben eines zivilen Gesundheitsamtes aus. Neben den Aufgabenbereichen des Infektionsschutzes inklusive der Krankenhaushygiene, Trink- und Badewasserhygiene, Infrastruktur- und Liegenschaftshygiene sowie Umwelthygiene bildet die Abteilung I zusätzlich zwei Besonderheiten ab: die hafen­ärztlichen Aufgaben und die Schiffshygiene sowie die präventivmedizinische Betreuung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Das sind zum Beispiel alle Marineeinsätze und die sogenannten kleinen UNUnited Nations-Einsätze. Die Aufgaben werden zusammen mit den Abteilungen Arbeits­medizin, Veterinärwesen, Pharmazie und Lebensmittelchemie bearbeitet.

Für diese Tätigkeiten steht ein Team aus Fachärzten und Weiterbildungsassistenten für Öffentliches Gesundheitswesen und Gesundheitsaufsehern zur Verfügung. Das Spektrum beinhaltet nicht nur die Überwachungsaufgaben, sondern vor allem die Beratung.

Die Überwachungsaufgaben reichen von meldepflichtigen Erkrankungen, über Trink- und Badewasser, der Begehung regionaler Sanitätseinrichtungen, Bundeswehrkrankenhäuser, Gemeinschaftseinrichtungen und anderer Infrastruktur bis hin zu Kindertagestätten. Des Weiteren erfolgt die Gesundheitsberichterstattung zur Generierung eines epidemiologischen Lagebildes auch für zivile Stellen. Ein wesentlicher Aspekt in der Unterstützung der Marine ist die Teilhabe an Rüstungsprozessen. Auch in See müssen die Belange des Infektionsschutzes gewährleistet werden. Kritische Punkte dabei sind die Lazarette, die Trinkwasseranlagen und die Raumlufttechnik und das auf Plattformen, die sich ständig bewegen und auf denen alles auf engstem Raum verbaut sein muss.

Die beratenden Tätigkeiten sind ebenfalls weit gestreut und decken alle genannten Bereiche ab. Zusätzlich unterstützt die Überwachungsstelle bei Schulungen und Unterrichten im Bereich der Hygiene und Infektiologie.

Die Abteilung Arbeitsmedizin stellt die behördliche Aufsicht über die Sicherstellung des Arbeitsschutzes hinsichtlich Einhaltung der Gesetze und Rechtsverordnungen für den Bereich des medizinischen Arbeits-, Umwelt- und Strahlenschutzes dar. Dies entspricht dem Wesen nach dem gewerbeärztlichen Dienst der Bundesländer.

Sie überprüft und berät als Aufsichtsbehörde im medizinischen Arbeitsschutz die in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Niedersachsen gelegenen Dienststellen sowie auf allen Schiffen und Booten der Bundeswehr im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Schutzvorgaben für die Bediensteten. Die Zuständigkeit für alle Schiffe und Boote der Marine stellt dabei eine besondere Herausforderung dar und verlangt entsprechende Kenntnisse des Organisationsbereiches und der Besonderheiten der militärischen Seefahrt über und unter Wasser. Die Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Aufsicht werden weisungsfrei wahrgenommen.

Vorrangig wird die Erfüllung der obliegenden Pflichten des Dienststellenleiters beziehungsweise der Dienststellenleiterin zur Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten überwacht. Dies steht im Einklang mit den Bestimmungen der Sozialgesetzgebung.

Die dabei durchgeführten Besichtigungen von Dienststellen erfolgen wiederkehrend oder auch anlassbezogen, zum Beispiel bei auftretenden Mängeln, besonderen Problemen, Häufung relevanter Unfallereignisse oder auch zur gezielten Unterrichtung von Dienststellen hinsichtlich neuer oder geänderter Regularien im medizinischen Arbeitsschutz.

Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter der Abteilung gern zur Beratung in arbeits-, sozial- und umweltmedizinischen Fragen von Dienststellenleitung, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Personalvertretungen – aber auch von Einzelpersonen bei besonderen Fragestellungen – zur Verfügung. Die Abteilung besteht aus Fachärzten für Arbeitsmedizin sowie arbeitsmedizinische Assistenten.

Die wesentlichen Aufgaben des Arbeitsschutzarztes Nord:

  • Öffentlich-rechtliche Aufsicht über den Vollzug des medizinischen Arbeitsschutzes im Zuständigkeitsbereich einschließlich aller Wasserfahrzeuge der Bundeswehr
  • Fachliche Aufsichtstätigkeit in den Bundeswehrdienststellen des Zuständigkeitsbereiches
  • Beraten von Dienststellenleitung, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (aber auch Beratung zu Einzelanfragen von Beschäftigten
  • Beraten der zugeordneten Aufsichtsbehörden
  • Begutachten von Angehörigen der Bundeswehr in Streitfragen im Einspruchsverfahren
  • Gutachterliche Stellungnahmen nach der Berufskrankheitenverordnung unter Federführung der Unfallversicherung Bund und Bahn
  • Überwachung des Unfallgeschehens im Zuständigkeitsbereich und Einleitung erforderlicher Maßnahmen zur Unfallaufklärung bzw. Unfallverhütung
  • Anordnen von Untersuchungen beim Umgang mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen oder anderweitigen Gefährdungen
  • Vortragstätigkeit, Mitwirken bei der fachlichen Aus- und Fortbildung
  • Mitwirken bei der Überprüfung und Auswertung der Ergebnisse der Unfallmeldungen sowie dahingehende Ermittlungen einschließlich Einleiten von Maßnahmen
  • Ermächtigung von Strahlenschutzärzten für den Bereich der Bundeswehr
  • Berichte und Stellungnahmen vorgesetzte Dienststellen zur Situation des medizinischen Arbeitsschutzes im Zuständigkeitsbereich
  • Überwachung und Ermittlung des Unfallgeschehens im Zuständigkeitsbereich sowie Hinwirken auf Maßnahmen der Unfallverhütung

Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz berät die Abteilung II zu Maßnahmen der gesundheits-, motivations- und leistungsförderlichen Gestaltung der Arbeits- und Dienstbedingungen im Rahmen der Einführung eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsmanagements in die Bundeswehr.

Die Abteilung III, Veterinärwesen, der Überwachungsstelle für Öffentlich-Rechtliche Aufgaben des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Nord hat grundsätzlich die gleichen Aufgaben wie ein Veterinäramt in einem Landkreis.

Aufgrund der Zuständigkeit für alle Liegenschaften der Bundeswehr in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen bestehen außerdem Kontakte zu den Landesministerien und Landesuntersuchungsämtern. Neben den Liegenschaften an Land gehören zu den Überwachungsaufgaben auch alle Schiffe und Boote der Marine einschließlich der in Mecklenburg-Vorpommern. Die Aufgaben bestehen in der Wahrnehmung der Eigenvollzugskompetenz in den Bereichen des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, des Tierschutzrechts sowie des Tiergesundheitsrechts. Weiterhin auditiert die Abteilung III Unternehmen im In- und Ausland, die Lebensmittel an die Bundeswehr liefern, und ist zuständig für die Überwachung des Diensthundewesens der Bundeswehr in den oben genannten Bundesländern. Bei Auslandseinsätzen nehmen die Sanitätsoffiziere Veterinärmedizin der Abteilung den Dienstposten des Leitenden Veterinärs im Einsatz wahr.

Lebensmittelüberwachung in Einrichtungen der Bundeswehr

Im Zuständigkeitsbereich der Überwachungsstelle sind alle Verpflegungs- und Betreuungseinrichtungen an Land und auf Schiffen und Booten einschließlich Feldküchen bei Übungen zu überwachen. Die Überwachung der Einrichtungen erfolgt auf Basis einer risikoorientierten Bewertung. Dabei bildet Abteilung III Veterinärwesen mit Abteilung IV Lebensmittelchemie/Pharmazie eine gemeinsame Inspektionsstelle für Lebensmittelüberwachung und gesundheitlichen Verbraucherschutz.

Bei Neubau oder Sanierungsarbeiten in Verpflegungs- und Betreuungseinrichtungen an Land oder auf Schiffen und Booten arbeitet Abteilung III Veterinärwesen eng mit den verantwortlichen Dienststellen des Verpflegungsamtes, des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr), des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBwBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr) und des Marinekommandos zusammen.

Im Fall einer lebensmittelbedingten Gruppenerkrankung von Soldaten erfolgt die epidemiologische Ursachenforschung in Abstimmung mit Abteilung I Hygiene und Präventivmedizin der Überwachungsstelle.

Auditierung von Lebensmittellieferanten und -herstellern

Zivile Lebensmittellieferanten und -hersteller im In- und Ausland werden auf Antrag des Verpflegungsamtes der Bundeswehr beziehungsweise Marinekommandos grundsätzlich vor Vertragsvergabe und einmal jährlich während des Lieferzeitraumes auditiert. Neben den Lieferanten für Lebensmittel gehören auch Unternehmen dazu, die als Caterer Verpflegung produzieren. Die Audits dienen der Feststellung, ob die Hersteller- beziehungsweise Lieferbetriebe über die erforderliche fachliche Eignung sowie über die entsprechende personelle und materielle Ausstattung verfügen. Des Weiteren wird überprüft, ob die Betriebe die Bestimmungen des internationalen, europäischen und nationalen Lebensmittelrechts einhalten.

Tierschutz und Tierhaltung

Alle Tierhaltungen, sowohl von Diensttieren als auch von privaten Tieren innerhalb von Bundeswehrliegenschaften im Zuständigkeitsbereich, werden auf Grundlage der tierschutzrechtlichen Bestimmungen überwacht. Dies sind im Wesentlichen bundeswehreigene Diensthunde, Wachbegleithunde von zivilgewerblichen Wachfirmen, privat in Liegenschaften eingeführte Hunde und auch Nutztiere auf Flächen von Truppen- und Standortübungsplätzen.

Tiergesundheit, Tierseuchenbekämpfung

Die Abteilung III Veterinärwesen ist zuständig für die Durchführung des Tiergesundheitsgesetzes. Im Falle des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche ist sie für deren Bekämpfung auf Flächen der Bundeswehr verantwortlich. Um einen solchen Ausbruch möglichst zu verhindern, gehört es auch zu den Aufgaben die Einhaltung Tierseuchenprophylaktischer Maßnahmen bei Rückführung von Fahrzeugen und Gerät aus dem Ausland zu überprüfen.

Zudem wird der Umgang mit Tierseuchenerregern in Instituten der Bundeswehr überwacht. Sollte es zur Gefährdung von Soldaten durch Zoonoseerreger kommen, erfolgen Maßnahmen wiederum in Abstimmung mit Abteilung I Hygiene und Präventivmedizin.

Diensthundewesen

Zu den Aufgaben der Abteilung III Veterinärwesen gehören neben der Überwachung des Diensthundewesens auch die rechtliche Zuständigkeit im Bereich Tierschutz, Tierhaltung, Tiergesundheit und Tierseuchenbekämpfung. Zum einen sind die Veterinärmediziner Leiter der Prüfungskommission, die jährlich die Einsatzfähigkeit der bundeswehreigenen Diensthunde und Wachbegleithunde von zivilgewerblichen Wachfirmen überprüft, zum anderen sind sie Mitglied der Kommission für Bewachung und Absicherung, wenn Hunde eingesetzt werden sollen. Darüber hinaus ist die Abteilung für die ständige gesundheitliche Überwachung der bundeswehreigenen Tiere verantwortlich.

Ausbilder von Hunden zu Schutzzwecken benötigen nach § 11 Tierschutzgesetz eine Prüfung. Diese kann in der Überwachungsstelle Abteilung III Veterinärwesen abgelegt werden.

Bei Neubau oder Sanierungsarbeiten von Zwingeranlagen für Diensthunde arbeitet die Abteilung eng mit den verantwortlichen Dienststellen des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBwBundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr) den staatlichen Bauverwaltungen und Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (KdoTerrAufgBw) zusammen.

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Da jeder Veterinär im Laufe seines Studiums mehrere Praktika absolvieren musste, bietet auch die Abteilung III Veterinärwesen Praktikumsplätze im Bereich der öffentlich-rechtlichen Überwachung an. Dies sowohl für Studenten der Veterinärmedizin, als auch für Schüler. Darüber hinaus ist die Abteilung III Veterinärwesen als Weiterbildungsstätte sowohl für den Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen, als auch für den Fachtierarzt für Lebensmittelhygiene bei der Landestierärztekammer anerkannt.

Auslandseinsätze

Bei Auslandseinsätzen nehmen die Sanitätsoffizier Veterinär der Abteilung den Dienstposten des Leitenden Veterinärs im Einsatz wahr. Die Aufgaben als Leitender Veterinär im Einsatz sind im Wesentlichen dieselben wie oben beschrieben. Hinzu kommen aber untypische Aufgaben wie zum Beispiel das Einfangen von Streunern und Wildtieren oder auch die Begleitung von sogenannten Truppenlösungen, bei welchen die Nutzung eingeschränkter Ressourcen nicht auf Kosten der Sicherheit von Verpflegungsteilnehmern erfolgen darf.

Darüber hinaus nehmen die Veterinäre der ÜbwSt Nord die Dienstposten als Leitenden Veterinärs im Einsatz bei allen Einsätzen der Marine wahr.

Vom Gesetzgeber wird der Bundeswehr in verschiedenen sanitätsdienstlich relevanten Bundesgesetzen und -verordnungen eine Eigenvollzugskompetenz übertragen. Für die Abteilung IV, Lebensmittelchemie und Pharmazie, betrifft dies unter anderem den Bereich der Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-, Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung.

Unsere Abteilung ist im zivilen mit einer Ortsbehörde, zum Beispiel dem Gesundheitsamt eines Landkreises oder kreisfreien Stadt vergleichbar. Allerdings ist das Einzugsgebiet deutlich größer. Dies umfasst nicht allein die in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen befindlichen Dienststellen der Bundeswehr, sondern auch alle seegehenden Einheiten der Marine.

Wir sind hauptsächlich auf zwei verschiedenen Tätigkeitsgebieten aktiv. Zum einem auf dem Gebiet der Arzneimittel- und Medizinproduktesicherheit und zum anderen auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit.

Mit der Abteilung III unserer Überwachungsstelle bilden wir eine gemeinsame Inspektionsstelle für die Lebensmittelüberwachung und den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Hier sind die Tätigkeitsfelder die Lebensmittelüberwachung der bundeswehreigenen Einrichtungen und die Auditierung von Lebensmittellieferanten und -herstellern in Amtshilfe für das Verpflegungsamt der Bundeswehr.

Bei der Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung unterstützen wir den Arzneimittelüberwachungsbeauftragten der Bundeswehr und sind nach seinen fachlichen Vorgaben aufsichtsbehördlich tätig.

Die Abteilung besteht aus Apothekern, die gleichzeitig staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker sind, sowie einem Sanitätsfeldwebel mit pharmazeutisch-technischer Ausbildung und einem Verpflegungsbootsmann mit langjähriger Erfahrung an Bord.

Die Abteilung ist Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zum Apotheker für Öffentliches Gesundheitswesen.

Wesentliche Aufgaben im Bereich der Pharmazie

Öffentlich-rechtliche Aufsicht in den Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr.

Hier liegen die Schwerpunkte der Überwachung in der Überprüfung und Beratung:

  • der Lagerungsbedingungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • im Umgang mit Blutprodukten und Plasmaproteinen
  • im Verkehr mit Betäubungsmitteln
  • der Bevorratung und Prüfung des medizinischen Sauerstoffes 

Wesentliche Aufgaben im Bereich der Lebensmittelchemie

Wir überwachen die Verpflegungs- und Betreuungseinrichtungen der Bundeswehr, das heißt Küchen in jeglicher Form, die von der Bundeswehr oder zivilen Betreibern innerhalb der Bundeswehr betrieben werden.

Zusätzlich auditieren wir Lebensmittelunternehmen wie zum Beispiel Bäckereien und Obst- und Gemüsehändler hinsichtlich ihrer erforderlichen Eignung als Lieferant für die Bundeswehr.

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