Sanitätsdienst

Der Sanitätsdienst trifft letzte Vorbereitungen für die Grundbeorderung

Der Sanitätsdienst trifft letzte Vorbereitungen für die Grundbeorderung

Datum:
Ort:
Koblenz
Lesedauer:
2 MIN

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Im Oktober beginnt die Grundbeorderung (GBO) von Soldatinnen und Soldaten, die ihren aktiven Dienst in der Bundeswehr beenden. Hierzu kamen Personalverantwortliche des Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr (ZSanDstBwZentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr) zu einer „hybriden“ Tagung in Koblenz zusammen. Im Fokus standen der Prozess zur Einplanung, sowie offene Fragen zum Verfahren.

Ein Soldat steht neben einem großen Bildschirm

Oberst Uwe Armin Schmidt, der Inspizient für Reservistenangelegenheiten, begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachtagung zur Grundbeorderung im „Saal des Sanitätsdienstes“ in Koblenz.

Bundeswehr/Stefan Bölke

Die G1/S1-Tagung zu den Verfahren der GBO im ZSanDstBwZentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr für Personalverantwortliche wurde, pandemiebedingt, in zwei Durchgänge geteilt und parallel online abgehalten. Die Organisation und Tagungsleitung übernahm der Fachbereich Reservistenangelegenheiten IX 4 im Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr. Neben dem Vortrag wurden vor allem die Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer besprochen. „Wichtig war uns vor allem der Austausch über den Ablauf der Grundbeorderung und das Besprechen von offenen Fragen“, sagt Oberst Schmidt.

Durch eine gestärkte Reserve durchhalte- und aufwuchsfähig

Soldaten sitzen in einem Saal an Tischen

Die Grundbeorderung (GBO) ermöglicht künftig die zügige Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr. In erster Linie deckt sie den Personalbedarf für Dienstposten in der so genannten Verstärkungsreserve des ZSanDstBwZentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr sowie der Territorialen Reserve.

Bundeswehr/Stefan Bölke

Einsatzbereitschaft, Durchhalte- und Aufwuchsfähigkeit sind in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage bedeutende Themen für die Bundeswehr, vor allem für die Reserve. Ein zentraler Aspekt der Strategie der Reserve ist deshalb die GBO von Soldatinnen und Soldaten nach Beendigung ihrer aktiven Dienstzeit. Wer zum Zeitpunkt seiner Entlassung wehrdienstfähig ist und das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird nicht nur Reservistin bzw. Reservist, sondern grundsätzlich auch für die Dauer von sechs Jahren auf einem Dienstposten in der Reserve eingeplant.

Für den Dienst als Reservist gewinnen

Zwei Soldaten sitzen an zwei Tischen

Im Anschluss an seinen GBO-Vortrag beantwortet Oberstleutnant Spickenheier die offenen Fragen aus dem Plenum. Die Fragen aus dem Chat wurden für alle Teilnehmenden vorgelesen und beantwortet.

Bundeswehr/Stefan Bölke

„Wir müssen unsere Soldatinnen und Soldaten auch in Zukunft für einen aktiven Dienst als Reservistin oder Reservist begeistern, denn mit der Grundbeorderung besetzen wir in erster Linie erstmal nur Dienstposten. Außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls gilt weiterhin das Freiwilligkeitsprinzip für den Reservistendienst“, so Oberstleutnant Olaf Spickenheier. Hier zähle auch eine möglichst frühzeitige und gute Beratung aller Soldatinnen und Soldaten und das nicht erst wenige Wochen vorm Dienstzeitende.

Grundbeorderung und Reserve im Sanitätsdienst

Informationen über die vielfältigen Möglichkeiten in der Reserve im Sanitätsdienst und über die Grundbeorderung erhalten Sie auch beim:

Fachbereich Reservistenangelegenheiten im Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr

Telefon: +49 261 896 32444

E-Mail: KdoSanDstBwReserve@bundeswehr.org

von Stefan Bölke

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