Sanitätsdienst

Vorgehen bei Erkältungsbeschwerden während der COVID-19Coronavirus Disease 2019 Pandemie

Vorgehen bei Erkältungsbeschwerden während der COVID-19Coronavirus Disease 2019 Pandemie

Datum:
Ort:
Koblenz

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Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die sich mit dem Coronavirus SARSSchweres Akutes Respiratorisches Syndrom-CoV-2 infizieren, ist wieder deutlich angestiegen. Die Ausübung des Dienstes durch Bundeswehrangehörige, die unter erkältungsähnlichen Beschwerden leiden, ist in der aktuellen Situation, selbst bei leichten Symptomen, zur Risikominimierung weder zweckmäßig noch sinnvoll.

Eine Soldatin niest in ein Taschentuch

Schwer zu unterscheiden: Normale Erkältung oder COVID-19Coronavirus Disease 2019? Beide Krankheiten beginnen mit Erkältungssymptomen

Bundeswehr/Markus Dittrich

Soldatinnen und Soldaten

Für Soldatinnen oder Soldaten, die bei sich erkältungsähnliche Symptome feststellen, gibt es ein paar einfache Regeln zu beachten:

  1. Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer zuständigen Regionalen Sanitätseinrichtung auf. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Telefonnummer 0800 972 63 78 zu nutzen.
  2. Während des Telefonats werden durch die Truppenärztin oder den Truppenarzt alle relevanten Risikofaktoren abgeklärt.
  3. Je nach Ergebnis der Anamnese wird durch die Truppenärztin oder den Truppenarzt das weitere Vorgehen festgelegt. Ziel in der gegenwärtigen Phase der Pandemie ist es, die Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen.
  4. Besteht eine COVID-19Coronavirus Disease 2019-verdächtige Symptomatik, darf erst beim Vorliegen eines negativen Testergebnisses der Dienst wiederaufgenommen werden.
  5. Die Betroffenen müssen nachfolgend unverzüglich ihre Disziplinarvorgesetzten hinsichtlich der truppenärztlichen Empfehlung informieren.
  6. Das Aufsuchen einer zivilen Gesundheitseinrichtung ist, außer im Notfall, nur auf Veranlassung eines Arztes oder einer Ärztin der Bundeswehr zulässig. Gleiches gilt für die Verordnung von Arzneimitteln oder Heilmitteln.

Zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Bei zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist im Grundsatz analog zu verfahren. Bei Auftreten von erkältungsähnlichen Beschwerden nehmen diese umgehend Kontakt zu ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin oder vergleichbaren Stellen im zivilen Gesundheitswesen auf und besprechen das weitere Vorgehen.

Umgehend den Dienst verlassen

Grundsätzlich tragen die Disziplinarvorgesetzten dafür Sorge, dass Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrem Verantwortungsbereich, auch bei nur leichten Symptomen, umgehend den Dienst verlassen.

von Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr Abt A / Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienstes der Bundeswehr 

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Weitere Informationen

Finde deine Truppenärztin, deinen Truppenarzt

Erkrankte Soldatinnen und Soldaten wenden sich während der Dienstzeit an eine Truppenärztin bzw. einen Truppenarzt in ihrer Nähe. In der unten beigeführten Übersichtskarte finden Sie die regionalen Behandlungseinrichtungen.