ZMZ: Zusammenarbeit von Militär und Zivilgesellschaft
Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) ist essenziell in der Landes- und Bündnisverteidigung und der Katastrophenhilfe. Im Englischen wird sie CIMIC (Civil-Military Cooperation) abgekürzt. Sie koordiniert die Kooperation zwischen Bundeswehr und zivilen Akteuren – von Behörden bis zu NGOs. Im Krisen- und Kriegsfall stellt sie demnach den Austausch zwischen militärischen Operateuren und dem zivilen Umfeld sicher. Als Teil des Unterstützungsbereichs der Bundeswehr trägt die ZMZ wesentlich dazu bei, dass militärische Ziele im Operationsgebiet bestenfalls im Einklang mit der Zivilgesellschaft erreicht werden. Damit unterstützt sie die Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr als Parlamentsarmee.
„Wir ZMZ-Profis ermöglichen das Zusammenwirken staatlicher oder nichtstaatlicher ziviler Organisationen sowie der Wirtschaft mit der Bundeswehr. Streitkräfte können so die zivile Seite bei Bedarf besser unterstützen und das Militär auf eine umfassende zivile Unterstützung im Kriegsfall bauen.“
Was macht die ZMZ genau? Wie arbeitet die Bundeswehr mit zivilen Organisationen zusammen? Hier finden Sie Antworten zur Zivil-Militärischen Zusammenarbeit.
Die Zusammenarbeit erfolgt in vielen Bereichen, insbesondere im Katastrophenschutz und bei der Krisenbewältigung mit Blaulichtorganisationen sowie weiteren staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen. Themenbezogen arbeitet die Bundeswehr auch eng mit der Wissenschaft und zivilen Unternehmen zusammen.
Stabilisierungsoperationen dienen der Wiederherstellung und Sicherung von Ordnung in Krisen- und Konfliktgebieten. Die Bundeswehr unterstützt mit militärischen und zivilen Mitteln den Wiederaufbau von funktionierenden Strukturen und einer nachhaltigen Ordnung.
Im Inland hat die Bundeswehr nur Befugnisse gegenüber Zivilisten, die ihr bei der Amts- und Katastrophenhilfe durch eine andere Behörde übertragen wurden. Im Einsatzland wird dies jeweils von den Rules of Engagement geregelt, Individualvereinbarungen zwischen den Ländern und dem internationalen Recht.
Die Bundeswehr muss im Verteidigungsfall das humanitäre Völkerrecht wahren, darf nur gegen militärische Ziele wirken und muss im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Zivilbevölkerung schützen. In Friedenszeiten unterstützt sie zivile Behörden regelmäßig über die Amtshilfe beim Katastrophenschutz und bei Rettungseinsätzen wie zum Beispiel bei Hochwasserereignissen.
Über die Reserve und den Heimatschutz können Zivilisten die Bundeswehr unterstützen. Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, sich bei der Bundeswehr auf einen zivilen Arbeitsplatz zu bewerben. Einfach mal auf dem Karriereportal der Bundeswehr vorbeischauen.
Das Zivilschutzgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Bundeswehr im Verteidigungs- und Katastrophenfall. Es ermöglicht den Einsatz der Streitkräfte bei der Katastrophenhilfe, beim Schutz kritischer Infrastrukturen und bei der Unterstützung ziviler Behörden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.
Mit der Pistole P30 bekämpfen Soldaten Ziele auf kurze Entfernung.
Die MP7 schießt Einzelfeuer und Feuerstöße auf kurze Entfernungen.
Mit dem MG3 bekämpft die Truppe Ziele am Boden und in der Luft.
Die Granatpistole wird vor allem von der Infanterie genutzt.
Die Pistole P8 ist die Nahkampf- und Zweitwaffe vieler Soldaten.
Mit dem Granatabschussgerät 40 mm wird feindliche Infanterie bekämpft.
Mit dem Gewehr G29 bekämpfen Scharfschützen Ziele auf den Punkt.
Die Yamaha Ténéré 700 ist das geländegängige Motorrad der Bundeswehr. Es basiert …
Das neue Maschinengewehr MG5 wird das betagte MG3 ersetzen.
Ein vielseitig einsetzbares leicht gepanzertes Geländefahrzeug.
Ansprechstelle