Familienfreundlicher Arbeitgeber Bundeswehr
Von Soldatinnen und Soldaten und auch zivilen Beschäftigten wird durch die Auslandseinsätze der Bundeswehr und dem damit einhergehenden Transformationsprozess in den Streitkräften ein hohes Maß an Flexiblität und Mobilität verlangt. Diese Anforderungen besser mit den persönlichen Bedürfnissen von Familie und Partnerschaft in Einklang zu bringen, ist Ausdruck der Fürsorge des Dienstherrn.
Ziel ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass berechtigte Interessen des Einzelnen angemessen berücksichtigt werden, ohne die Interessen der Bundeswehr zu vernachlässigen.
Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der Gesellschaft und dem verstärkten Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt ein wichtiger werdender Faktor für die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber.

Familienfreundliche Dienstgestaltung
Vor diesem Hintergrund soll der Dienst in allen Bereichen der Streitkräfte und zivilen Dienststellen der Bundeswehr so familienfreundlich wie möglich gestaltet werden. Dazu zählt neben flexibleren Dienstzeiten, ein ausgeweitetes Angebot an Telearbeitsplätzen und eine verbesserte Kinder- und Familienbetreuung.
Familienverträglichkeit ist fest verankert
Die Zentrale Dienstvorschrift 10/1 zum Thema „Innere Führung“ enthält als eigenes Gestaltungsfeld die „Vereinbarkeit von Familie und Dienst“ und beschreibt entsprechende Anforderungen; ebenso die „Teilkonzeption zur Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften“, die im Mai 2007 durch den Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan, herausgegeben wurde.
