Betrieb

Die Abteilung 3 im Luftfahrtamt der Bundeswehr regelt und überwacht alle flugbetrieblichen und damit zusammenhängende Themen. Hierzu zählt neben der Verantwortung oder Zuarbeit für flugbetriebliche Regelwerke/Vorschriften auch die Regulierung und Standardisierung für den gesamten militärischen Flugbetrieb in Deutschland, inklusive der Festlegung von Standardisierungsgrundlagen und Durchführung von Standardisierungsbesuchen. Die Abteilung hat auch die Funktion der Steuerungs- und Planungsebene für Human Factors für den Flugbetrieb der Bundeswehr.

Darüber hinaus verantwortet die Abteilung 3 die regulatorischen Grundlagen für den Bereich des Flugführungsdienstes, der sich aus der Zusammenführung der Miltärischen Flugsicherung und des Einsatzführungsdienstes ergibt und die Flugdienstberatung. Ferner wird der militärische Flugbetrieb mittels einer zentralen Datenbank überwacht und bei Vorfällen Zuarbeit bei der Auswertung geleistet sowie ein Bürgertelefon für die Bevölkerung betrieben. Die Abteilung berät Industrie und Kommunen und fertigt Stellungnahmen für Bauvorhaben, insbesondere ONSHORE Windkraftanlagen, an, die in militärischem Interessenbereich errichtet werden sollen und zeigt Lösungsansätze bei Konflikten auf.

Weitergehende Verantwortung der Abteilung besteht im Bereich Festlegung von Grundlagen für die Sicherstellung der GeoInfo-Unterstützung im und für den Flugbetrieb, Wahrnehmung und Umsetzung gesetzlicher Schutzaufgaben. Brandschutz im Flugbetrieb der Bundeswehr, Gefahrguttransport im militärischen Flugbetrieb, Luftsicherheit sowie militärischem Such- und Rettungsdienst (milSAR).

Flugbetrieb

Die Unterabteilung 3 I erstellt die grundsätzlichen Regelungen des Flugbetriebes, betreibt die Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr, führt Fliegerische Standardisierung in der Bundeswehr durch und ist die Steuerungsebene für Human Factors. Ferner wird die GeoInfo-Expertise für das LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr abgebildet.

Das Referat Grundlagen ist mit der Erarbeitung und der Herausgabe allgemeiner, sowie einsatzbezogener flugbetrieblicher Regelungen für bemannte und unbemannte Luftfahrzeuge, sowie mit der Erteilung von flugbetrieblichen Ausnahmegenehmigungen zu bestehenden Vorschriften und Regelungen für den Flugbetrieb beauftragt. Des Weiteren werden flugbetriebliche Schutzzonen um intensiv abstrahlende elektromagnetische Quellen berechnet.

Die Flugbetriebs- und Informationszentrale überwacht, untersucht und archiviert Daten zu militärischen Flugbewegungen. Sie ist damit in der Lage die korrekte Anwendung der flugbetrieblichen Bestimmungen zu überprüfen und Bürgern und Bürgerinnen, Politik und Behörden maßgeschneiderte Informationen über militärischen Flugbetrieb zur Verfügung zu stellen.

Das Fachreferat Standardisierung ist für die fliegerische Standardisierung und als Steuerungs- und Planungsebene für Human Factors im Flugbetrieb der Bundeswehr zuständig. Des Weiteren werden hier die Änderungsvorschläge für fliegerische Vorschriften bearbeitet und das Qualitätsmanagement im Flugbetrieb sichergestellt.

Schwerpunktthemen im Referat GeoInformationswesen sind die Schaffung der Grundlagen für die Flugwetterberatung und Wetterbeobachtung für den Flugbetrieb der Bundeswehr sowie für die Geoinfo-Unterstützung im Bereich Navigations- und Simulationsdaten für fliegende Waffensysteme der Bundeswehr.

Flugunterstützung

Die Unterabteilung Unterstützung des Luftfahrtamtes der Bundeswehr, ist für die grundlegende Regulierung und Standardisierung im Bereich der folgenden militärischen Fachaufgaben zuständig:

  • Flugführungsdienst (Militärische Flugsicherung; Taktischer Kontrolldienst; Flugdienstberatung)
  • Luftsicherheit, Schutzaufgaben
  • Infrastruktur für den militärischen Flugbetrieb

Auf der Basis europäischer Vorgaben und Standards versieht das Referat 3 II a die Sicherheitsaufsicht über die Militärische Flugsicherung (MilFS) und den Taktischen Kontrolldienst (TaktKtrDst) in enger Abstimmung mit den normgebenden Referaten 3 II b und 3 II c. Zu den vorrangigen Aufgaben zählt die technische und betriebliche Prüfung von Systemen, bevor sie für die Betriebsdurchführung freigegeben werden, auch im Falle einer Veränderung dieser Systeme. Das Referat gewährleistet damit die Bereitstellung sicherer Verfahren und Systeme zur Unterstützung des militärischen Flugverkehrs in Deutschland und im Einsatz.

Die im Rahmen eines Qualitäts- und Sicherheitsmanagementsystems beschriebenen Anforderungen an die Dienstleister in der MilFS und des TaktKtrDst werden durch das Referat beschrieben und in Abstimmung mit den Fachleuten der Abteilung 4 regelmäßig überprüft.

Das Referat 3 II b ist das zentrale Referat für die Erstellung von fachlichen Vorgaben in Bezug auf Organisation, Betrieb und Flugsicherungs-Systeme des militärischen Flugsicherungsdienstes. Hierunter fällt die Bearbeitung regulativer Vorschriften wie z.B. für das Erlaubnis- und Prüfungswesen sowie für die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Flugsicherungs-Personals.

Zu den Aufgaben des Referates gehören:

  • Erarbeiten von Vorgaben zur Durchführung der Flugsicherungsdienste und der Flugdienstberatung
  • Durchsetzung von militärischen Interessen im Luftraummanagement
  • Erarbeiten von Vorgaben für die Aus-, Fort- und Weiterbildung des erlaubnis-pflichtigen Personals in der Militärischen Flugsicherung
  • Erarbeiten von Vorgaben bei ziviler Mitbenutzung von Flugplätzen der Bundeswehr
  • Erarbeiten von Vorgaben für die Durchführung von Flugvermessungen an den flugsicherungstechnischen Einrichtungen

Als ein besonderes Projekt, welches über die Aufgaben und Zuständigkeiten des Referates hinausgeht, ist die vollständige Integration von RPASRemotely Piloted Aircraft System (Remotely Piloted Aircraft Systems) in den Deutschen und Europäischen Luftraum zu sehen, welches sukzessive durch Teilnahme und aktive Mitwirkung an nationalen und internationalen Gremien vorangetrieben wird.

Das Referat 3 II c ist zuständig für die Regulierung des Taktischen Kontrolldienstes (TaktKontrDst).TaktKontrDst bedeutet die Bereitstellung und Durchführung von Diensten zur Unterstützung des operationellen Flugverkehrs durch die Streitkräfte.

Zu den Aufgaben des Referates gehören:
 

  • Festlegung grundsätzlicher fachlicher Vorgaben für die Bereitstellung und Durchführung des TaktKontrDst in Deutschland
  • Grundlagensetzung für die Aus-, Fort- und Weiterbildung des im TaktKontrDst eingesetzten Personals
  • Fachliche Vorgaben für die Lizenzierung
  • Festlegung der Vorgaben für Betrieb, Wartung und Instandsetzung der im TaktKontrDst genutzten technischen Mittel (u.a. Radar, Führungssysteme)
  • Sicherstellung der Interoperabilität zu Systemen der zivilen Flugsicherungsdienstleister unter Beachtung der dafür geltenden europäischen Normen
  • Er- und Bearbeiten der Grundlagen für und Durchführung von technisch betrieblichen Freigaben Anteil Technik von Systemen und Einrichtungen zur Bereitstellung und Durchführung des TaktKontrDst


Dem Referat 3 II d, Sachgebiet „Luftsicherheit“ obliegt die grundlegende Regulierung für die Luftsicherheit im militärischen Flugbetrieb. Hinsichtlich der Inanspruchnahme gewerblichen Lufttransportraumes obliegt dem Referat auch die grundlegende Regulierung bezüglich der Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen für die Zivilluftfahrt (EUEuropäische Union-Verordnungen und Luftsicherheitsgesetz). Das Referat ist oberste Aufsichtsbehörde im Fachgebiet Luftsicherheit für den Geschäftsbereich BMVgBundesministerium der Verteidigung. Anerkennungen, Genehmigungen und Lizenzierungen als qualitätssichernde Maßnahmen erfolgen entweder direkt durch das LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr oder im Rahmen der sicheren Lieferkette für den Bereich des logistischen Systems der Bundeswehr in Zusammenarbeit mit und durch das Logistikkommando der Bundeswehr in Abstimmung mit dem LufABwLuftfahrtamt der Bundeswehr.

Das Referat 3 II e, Sachgebiet „Gesetzliche Schutzaufgaben“ arbeitet mit der für den Flugbetrieb vorhandenen Fachexpertise dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr, Abteilung Gesetzliche Schutzaufgaben bei der Erstellung von Vorschriften im Bereich der Gesetzlichen Schutzaufgaben zu. Weiterhin erfolgt durch das Sachgebiet die entsprechende Beratung der Amtsführung. Darüber hinaus werden aus dem Referat 3 II e die Funktionen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter der Dienststelle wahrgenommen.

Die Mitarbeiter des Referates fertigen Stellungnahmen für die zuständigen Genehmigungsstellen im Zusammenhang mit Bauvorhaben von Windkraftanlagen (ONSHORE) im militärischem Interessenbereich (Bundeswehr & Alliierter Streitkräfte) sowie beteiligen sich intensiv bei der Beratung und Konfliktlösung mit Industrie und Kommunen.

Zu den weiteren Aufgaben gehören die Einforderung von Hindernisbefeuerung anhand der lokalen Gegebenheiten und die Bewertung von Radar- und Navigationsstörungen auf den mil. Flugbetrieb gem. §18a LuftVG. Darüber hinaus liegt die Zuständigkeit zur Erstellung von Stellungnahmen zu sämtlichen Baumaßnahmen im Bauschutz an mil. Flugplätzen gem. nationalen und internationalen Vorschriften.

Kontakt Abteilung 3

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