Streitkräftebasis
Corona Pandemie

Amtshilfe: Die Bundeswehr informiert

Die Bundeswehr informiert an dieser Stelle zu Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19Coronavirus Disease 2019. Bundesweit hat sie ein Netzwerk verlässlicher Ansprechstellen für die Anforderung und Beratung zu Leistungen der Bundeswehr im Katastrophenfall aufgebaut. Dieses Netzwerk und auch die Kräfte der Bundeswehr stehen den entsprechenden Stellen der Länder zur Seite.

Ein Bundeswehr-Arzt führt ein Impfgespräch mit einer Bewohnerin einer Senioreneinrichtung durch.

Aktuelles

Informationen zur Amtshilfe bezüglich Corona

Bundesweit hat die Streitkräftebasis ein verlässliches Netzwerk von Ansprechstellen für die Anforderung und Beratung zu Leistungen der Bundeswehr im Katastrophenfall aufgebaut. Dieses Netzwerk steht den entsprechenden Stellen der Länder zur Seite. Gleiches gilt für die verfügbaren Kräfte der gesamten Bundeswehr. Als Nationaler Territorialer Befehlshaber trägt der Inspekteur der Streitkräftebasis die Verantwortung für Amtshilfeverfahren im Inland. Alle Informationen rund um stattgegebene Amtshilfeverfahren, die in unmittelbaren Bezug zu COVID-19Coronavirus Disease 2019 stehen, werden an dieser Stelle regelmäßig aktualisiert veröffentlicht.

Stand: 10.05.2022 - 08:30 Uhr

Bundesland

Amtshilfemaßnahmen
abgeschlossen

Amtshilfemaßnahmen
aktiv

Baden-Württemberg

693

0

Bayern

2045

1

Berlin

267

1

Brandenburg

101

0

Bremen

95

0

Hamburg

55

0

Hessen

473

0

Mecklenburg-Vorpommern

549

0

Niedersachsen

1295

1

Nordrhein-Westfalen

1138

0

Rheinland-Pfalz

770

0

Saarland

227

0

Sachsen

824

0

Sachsen-Anhalt

393

0

Schleswig-Holstein

214

1

Thüringen

726

0

Ein Rück- und Einblick zur Amtshilfe der Bundeswehr

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Wie beantrage ich Unterstützungsleistungen der Bundeswehr?

Die Amtshilfeverfahren der Bundeswehr sind einfach und die Bundeswehr stellt den zivilen Institutionen mit den Kreis- und Bezirksverbindungskommandos in jedem Landkreis erfahrene Ansprechstellen zur Seite. Grundsätzlich können die Anträge formlos und zeitunabhängig an jede Dienststelle der Bundeswehr, insbesondere aber über die oben genannten Verbindungskommandos, eingereicht werden. 
Für eine zielgerichtete und zügige Bearbeitung der Anträge empfiehlt sich,

  • die schriftliche oder elektronische Form, bestenfalls unter Nutzung des Bundeswehr-Formulars, zu wählen, 
  • die Sachlage deutlich zu beschreiben und daraus den Unterstützungsbedarf abzuleiten,
  • und deutlich zu kommunizieren, dass die antragstellende Behörde nicht in der Lage ist, die Amtshandlung selbst vorzunehmen.

In manchen Bundesländern besteht eine eigene Erlasslage, die Regelungen zur Beantragung von Amtshilfe trifft. Diese Regelungen sind zu beachten.

Corona-Pandemie: Verzicht auf amtshilfebedingte Auslagen

Zur Entlastung der ohnehin stark beanspruchten Länder und Kommunen hat das Kabinett am 27.01.2021 einen Beschluss gefasst. Danach verzichten die amtshilfeleistenden Bundesbehörden auf die grundsätzlich zu erstattenden Auslagen für Hilfeleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona-Bekämpfung. In der Kabinettsitzung vom 22. Dezember 2021 wurde die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Mit dem Beschluss schafft die Bundesregierung eine eindeutige Regelung, die allen Beteiligten Handlungssicherheit gibt. Für die Länder und Kommunen gibt er zugleich Gewissheit bei der Frage der Kostenerstattung, sodass auch etwaige Hemmnisse für eine Antragstellung ausgeräumt werden können. Im Ergebnis stellt der Verzicht einen weiteren und unbürokratischen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie dar. Damit die Hilfe schnell und unkompliziert dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Unbenommen hiervon bleibt das Verfahren zur Bewilligung der Amtshilfe. Die Amtshilfe ist nach den Vorgaben des Grundgesetzes weiterhin einem schriftlichen Antrag der ersuchenden Behörde vorbehalten.

Downloads zur Amtshilfe

Amtshilfe erklärt

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