Amtshilfe: Die Bundeswehr informiert
Die Bundeswehr informiert an dieser Stelle zu Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19Coronavirus Disease 2019. Bundesweit hat sie ein Netzwerk verlässlicher Ansprechstellen für die Anforderung und Beratung zu Leistungen der Bundeswehr im Katastrophenfall aufgebaut. Dieses Netzwerk und auch die Kräfte der Bundeswehr stehen den entsprechenden Stellen der Länder zur Seite.

Aktuelles
Informationen zur Amtshilfe bezüglich Corona
Bundesweit hat die Streitkräftebasis ein verlässliches Netzwerk von Ansprechstellen für die Anforderung und Beratung zu Leistungen der Bundeswehr im Katastrophenfall aufgebaut. Dieses Netzwerk steht den entsprechenden Stellen der Länder zur Seite. Gleiches gilt für die verfügbaren Kräfte der gesamten Bundeswehr. Als Nationaler Territorialer Befehlshaber trägt der Inspekteur der Streitkräftebasis die Verantwortung für Amtshilfeverfahren im Inland. Alle Informationen rund um stattgegebene Amtshilfeverfahren, die in unmittelbaren Bezug zu COVID-19Coronavirus Disease 2019 stehen, werden an dieser Stelle regelmäßig aktualisiert veröffentlicht.
Stand: 10.05.2022 - 08:30 Uhr
Bundesland | Amtshilfemaßnahmen | Amtshilfemaßnahmen |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 693 | 0 |
Bayern | 2045 | 1 |
Berlin | 267 | 1 |
Brandenburg | 101 | 0 |
Bremen | 95 | 0 |
Hamburg | 55 | 0 |
Hessen | 473 | 0 |
Mecklenburg-Vorpommern | 549 | 0 |
Niedersachsen | 1295 | 1 |
Nordrhein-Westfalen | 1138 | 0 |
Rheinland-Pfalz | 770 | 0 |
Saarland | 227 | 0 |
Sachsen | 824 | 0 |
Sachsen-Anhalt | 393 | 0 |
Schleswig-Holstein | 214 | 1 |
Thüringen | 726 | 0 |
Ein Rück- und Einblick zur Amtshilfe der Bundeswehr
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- Urheberrecht:
- © Bundeswehr
Wie beantrage ich Unterstützungsleistungen der Bundeswehr?
Die Amtshilfeverfahren der Bundeswehr sind einfach und die Bundeswehr stellt den zivilen Institutionen mit den Kreis- und Bezirksverbindungskommandos in jedem Landkreis erfahrene Ansprechstellen zur Seite. Grundsätzlich können die Anträge formlos und zeitunabhängig an jede Dienststelle der Bundeswehr, insbesondere aber über die oben genannten Verbindungskommandos, eingereicht werden.
Für eine zielgerichtete und zügige Bearbeitung der Anträge empfiehlt sich,
- die schriftliche oder elektronische Form, bestenfalls unter Nutzung des Bundeswehr-Formulars, zu wählen,
- die Sachlage deutlich zu beschreiben und daraus den Unterstützungsbedarf abzuleiten,
- und deutlich zu kommunizieren, dass die antragstellende Behörde nicht in der Lage ist, die Amtshandlung selbst vorzunehmen.
In manchen Bundesländern besteht eine eigene Erlasslage, die Regelungen zur Beantragung von Amtshilfe trifft. Diese Regelungen sind zu beachten.
Corona-Pandemie: Verzicht auf amtshilfebedingte Auslagen
Zur Entlastung der ohnehin stark beanspruchten Länder und Kommunen hat das Kabinett am 27.01.2021 einen Beschluss gefasst. Danach verzichten die amtshilfeleistenden Bundesbehörden auf die grundsätzlich zu erstattenden Auslagen für Hilfeleistungen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona-Bekämpfung. In der Kabinettsitzung vom 22. Dezember 2021 wurde die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Mit dem Beschluss schafft die Bundesregierung eine eindeutige Regelung, die allen Beteiligten Handlungssicherheit gibt. Für die Länder und Kommunen gibt er zugleich Gewissheit bei der Frage der Kostenerstattung, sodass auch etwaige Hemmnisse für eine Antragstellung ausgeräumt werden können. Im Ergebnis stellt der Verzicht einen weiteren und unbürokratischen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie dar. Damit die Hilfe schnell und unkompliziert dort ankommt, wo sie gebraucht wird.
Unbenommen hiervon bleibt das Verfahren zur Bewilligung der Amtshilfe. Die Amtshilfe ist nach den Vorgaben des Grundgesetzes weiterhin einem schriftlichen Antrag der ersuchenden Behörde vorbehalten.
Downloads zur Amtshilfe
Amtshilfe erklärt
Menschen in der Corona-Hilfe
Hinter den vielen Zahlen und Übersichten zur Hilfe und Unterstützung durch die Bundeswehr in dieser Krise stecken immer auch Gesichter. Wir stellen Menschen vor, die sich für die Gemeinschaft und für einander einsetzen.