Das Faltstraßengerät ist in der Lage, Faltstraßen maschinell zu verlegen und aufzunehmen. Es stellt sicher, dass andere Fahrzeuge morastiges, sandiges oder schneebedecktes Gelände, aber auch Flussufer oder Böschungen befahren können.
Das Verlegen einer Faltstraße in einer Wassertiefe von bis zu 1,20 Metern auf dem Grund eines Flusses ist möglich. Mit dem Gerät können zudem Zufahrten oder Umgehungen hergestellt und Versorgungsplätze mittels mehrerer Faltstraßen errichtet werden.
Die Soldaten können das Faltstraßengerät optional mit dem Maschinengewehr MG3 bewaffnen. Das Gerät gehört zu den ungepanzerten Fahrzeugen der Bundeswehr. Das Faltstraßengerät besteht aus einem Verlegefahrzeug auf Basis eines Lkw 15t und einem Mattensatz.
Länge Faltstraße | 50 m |
---|---|
Breite Faltstraße | 4,2 m |
Verlegezeit | circa 10 min |
Geschwindigkeit | 88 km/h |