Workshop: Soldat und Behinderung
Berlin/Bonn, 14.09.2012.
Vom 4. bis 7. Oktober läuft in Bad Münstereifel erstmalig das Projekt „Soldat und Behinderung“. Hinter dem Titel verbirgt sich ein Workshop beziehungsweise Seminar, das sich zunächst an betroffene Soldaten richtet.

Aus einer Idee heraus ist das Projekt „Soldat und Behinderung“ entstanden. Der Ideengeber ist Stabsfeldwebel Thomas Reiner, Vertrauensperson der Schwerbehinderten beim Streitkräfteamt (SKA), der sich mit den Worten „Soldat und Behinderung – Das geht nicht! – Das geht doch?!“
, in einem Kalender eingebracht hatte. Inzwischen ist das Projekt durch das Ministerium gebilligt. Oberstleutnant Axel Reiter, Leiter im Dezernat 2 aus dem SKA, ist für die Umsetzung und Entwicklung des Projektes beauftragt.
„Wir wollen keine Diskriminierung“
„Es gibt in der Bundeswehr circa 9.000 zivile Schwerbehinderte und 850 schwerbehinderte Soldaten. 50 Soldaten haben einsatzbedingt eine Behinderung erlitten“
, so Reiter. Behinderungen können auf unterschiedlichste Weise entstehen. Beispielsweise durch Erkrankung oder einen Unfall, im Dienst oder außerhalb des Dienstes, beim Schießunfall oder Autounfall.„Neu ist die einsatzbedingte Behinderung“
, ergänzt Reiter. „Wir wollen keine Diskriminierung“
, betont er, und so wollen Reiter und Reiner auch zum Umdenken anregen. „In den Köpfen herrscht meist ein Widerspruch, da ein Soldat immer fit ist“
, so der Dezernatsleiter zum Thema „Soldat und Behinderung“.
Gemeinsam Wissensdefizite ausgleichen
Im Oktober ist ein Pilotseminar geplant, mit dem Ziel, zu informieren und Erfahrungen auszutauschen. Gerichtet ist es an betroffene Soldaten und deren Angehörige, da die mit einer Behinderung einhergehenden Probleme überwiegend in der Familie zum Tragen kommen. Informationslücken sollen gemeinsam geschlossen werden. Nicht immer ist bekannt, welche gesetzlichen Regelungen es gibt oder wer die Ansprechpartner und -stellen an den Dienstorten sind.
So ist zum Beispiel kaum bekannt, dass ein handelsübliches Kraftfahrzeug behindertengerecht umgebaut werden kann und die Wehrbereichsverwaltung (WBV) die Kosten dafür übernimmt. Dieses ist jedoch an Auflagen gebunden; es muss eine Restdienstzeit von mindestens fünf Jahren bestehen. Zudem muss ein entsprechender Antrag mit Gutachten eingereicht werden.„Viele Fragen zum Nachteilsausgleich sind offen, weil die Soldaten nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen“
, so Stabsfeldwebel Reiner, der an Multipler Sklerose leidet und schwerbehindert ist. „Mit dem Seminar sollen Wissensdefizite ausgeglichen werden, die auch die Bereiche der Wehrdienstbeschädigung, Dienstunfähigkeit oder das Beurteilungswesen betreffen“
, erklärt der Ideengeber.
Die Projektgruppe plant nach dem Pilotseminar und der anschließenden Bewertung einen Durchlauf von vier Seminaren pro Jahr ab 2013. Gekoppelt sind die Seminare mit gemeinsamen Aktivitäten. Ein Sportlehrer soll dabei unterstützen.

