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Ausweis für Reservisten und Ehemalige

Seit Juli 2007 erhalten Reservistinnen und Reservisten sowie ehemalige Berufssoldatinnen und Berufssoldaten auf Antrag eine eigene Bescheinigung („Ausweis R/E“), die grundsätzlich zum Zutritt in die Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr berechtigt. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:

  • Der Ausweis kann beim Beorderungstruppenteil, beim Landeskommando oder bei jeder anderen militärischen Dienststelle beantragt werden.
  • Die Gültigkeit erhöht sich von zwei auf zehn Jahre.
  • Die Altersbegrenzung von 60 beziehungsweise 65 Jahren wurde aufgehoben.
  • Alle Reservistinnen und Reservisten sowie alle ehemaligen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten können einen Ausweis beantragen.
  • Der frühere „Ausweis für Reservisten“ verliert mit Ablauf des 31. Dezembers 2008 seine Gültigkeit.
  • Der neue „Ausweis R/E“ gilt nur in Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass.

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Weitere Informationen

Weiterführende Links

Stand vom: 18.01.12 | Autor: 

http://www.bundeswehr.de/portal/poc/bwde?uri=ci%3Abw.bwde.streitkraefte.reserve.ausweis