Ausweis für Reservisten und Ehemalige
Seit Juli 2007 erhalten Reservistinnen und Reservisten sowie ehemalige Berufssoldatinnen und Berufssoldaten auf Antrag eine eigene Bescheinigung („Ausweis R/E“), die grundsätzlich zum Zutritt in die Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr berechtigt. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- Der Ausweis kann beim Beorderungstruppenteil, beim Landeskommando oder bei jeder anderen militärischen Dienststelle beantragt werden.
- Die Gültigkeit erhöht sich von zwei auf zehn Jahre.
- Die Altersbegrenzung von 60 beziehungsweise 65 Jahren wurde aufgehoben.
- Alle Reservistinnen und Reservisten sowie alle ehemaligen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten können einen Ausweis beantragen.
- Der frühere „Ausweis für Reservisten“ verliert mit Ablauf des 31. Dezembers 2008 seine Gültigkeit.
- Der neue „Ausweis R/E“ gilt nur in Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass.




