Die Verwaltung der Bundeswehr

Die andere Seite der Bundeswehr – Die Wehrverwaltung (Quelle: Bundeswehr/Bienert)
Der „zivile Teil“ der Bundeswehr sorgt unter anderem dafür, dass den Streitkräften ausreichend Personal und Material zur Verfügung steht. Seine Grundlage ist der Artikel 87b des Grundgesetzes: Dieser legt fest, dass die Verwaltungsaufgaben der Bundeswehr von einer von den Streitkräften unabhängigen Bundeswehrverwaltung wahrgenommen werden müssen.
Sie gliedert sich in zwei Organisationsbereiche: die Territoriale Wehrverwaltung und den Rüstungsbereich.
Sichert mit ihren Leistungen die Versorgung der Streitkräfte mit Material und Gerät, kümmert sich um Löhne und Gehälter und die Beschäftigung des zivilen Personals.
Das Bundesamt für Wehrverwaltung (BAWV) in Bonn ist die zentrale Bundesoberbehörde der Territorialen Wehrverwaltung.
Der Rüstungsbereich sichert die technische und materielle Ausstattung der Streitkräfte. Er ist zugleich ein wichtiger Auftraggeber für Industrie und Wirtschaft
Um in den zivilen Servicebereichen jeweils die größtmögliche Wirtschaftlichkeit zu erzielen, konkurrieren gleichberechtigt drei Modelle: Optimiertes Eigenmodell, Public Private Partnership, Privatisierung.
Nicht nur die Uniform ist grün - Die Bundeswehr engagiert sich für den Schutz der Natur
Ein berufs- oder privatbedingter Umzug muss nicht zwangsweise im Chaos enden. Das BMVg hat für die Angehörigen der Bundeswehr Rahmenveträge entworfen, die den Betroffenen einen Überblick über Hilfen und Leistungen bei einem Umzug im In- und Ausland bietet.
Hier finden Sie nebenstehend die Formular-Vordrucke für den Antrag auf Beihilfe für Inland und USA jeweils im DOT-Format.