Retter in der Not: Bundeswehr und Katastrophenhilfe
Berlin, 27.08.2010.
Seit Jahrzehnten steht die Bundeswehr bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen Behörden und Freiwilligenverbänden zur Seite. Die durch das Grundgesetz geregelten Einsätze haben sich stets bewährt, Helfer, vor allem aber Bürger, schätzen das Engagement der Bundeswehr.

Hamburg, 17. Februar 1962: Nach einer verheerenden Sturmflut steht ein Sechstel des Stadtgebietes unter Wasser. 100.000 Menschen sind von den Wassermassen eingeschlossen. Die Bundeswehr rückt aus, um zu helfen. „Stunden um Stunden standen die Soldaten bis zu den Hüften, bis zur Brust im Wasser, unter einem umbarmherzigen Wind. Tag und Nacht saßen sie am Steuer der Einsatzfahrzeuge, in ihren Sturmbooten und Schlauchbooten, beladen mit Menschen und derer geretteten Habe“
, beschreibt beispielsweise der Chronist des Pionierbataillons 2.
1.117 Menschen werden aus Lebensgefahr gerettet. Dabei kommen neun Soldaten ums Leben.
Schleswig-Holstein, Jahreswechsel 1978/1979: Das Land ertrinkt in Schneemassen. 3.000 Soldaten der Bundeswehr sind im Einsatz. Sie befreien Autofahrer aus ihren stecken gebliebenen Fahrzeugen, räumen Straßen mit schweren Gerät und versorgen abgeschnittene Ortschaften aus der Luft. Hochschwangere werden in Krankenhäuser ausgeflogen. Später machen die dort geborenen Kinder Schlagzeilen als „Helibabies“.
Elbehochwasser: Größter Einsatz des Bundeswehr
Spätsommer 2002: 73.000 Einsatzkräfte kämpfen gegen das Hochwasser von Elbe und Donau. Darunter sind rund 44.000 Soldatinnen und Soldaten. Sie sichern bedrohte Deiche mit Sandsäcken, evakuieren eingeschlossene Menschen, versorgen die Bevölkerung. Es ist der größte Katastropheneinsatz in der Geschichte der Bundeswehr.
So waren während des Hochwassers täglich bis zu 50 Bundeswehrhubschrauber in der Luft. In 2.100 Flugstunden retteten ihre Besatzungen 778 Menschen aus Lebensgefahr. Auf dem Boden hatte die Bundeswehr täglich rund 250 Lastwagen im Einsatz, außerdem unter anderem 35 Berge- und Pionierpanzer, bis zu 50 Schlauchboote, vier Brückenleger, 16 Transportpanzer und circa 25 Busse.
Bei weit mehr als 160 Katastrophenfällen im In- und Ausland hat die Bundeswehr seit ihrer Aufstellung Hilfe geleistet: Das waren Hochwasser-, Waldbrand- und Schneekatastrophen. Allerdings ist machmal auch die Hilfe bei schweren Bahnunglücken oder bei der Beseitigung von Orkanschäden erforderlich.
Von großer Bedeutung ist neben der schnellen und unbürokratischen Hilfe auch die Bereitstellung vieler Kräfte. Beispielsweise waren 60 Prozent der beim Sommerhochwasser 2002 eingesetzten Heeressoldaten Grundwehrdienstleistende. „Manpower“, über die nur die Bundeswehr verfügt.

Strukturen ermöglichen Zusammenarbeit
Die Bundeswehr verfügt über Fachwissen: 2.400 Ärzte und 1.200 Rettungsassistenten stellen eine optimale Versorgung der Streitkräfte sicher, im Katastrophenfall auch die Versorgung der in Not geratenen Menschen. Schließlich verfügt die Bundeswehr auch über die erforderliche Organisation: Das Streitkräfteunterstützungskommando in Köln führt alle Einsätze im Inland. Allen Bundesländern sind territoriale Kommandos für eine effektive zivil-militärische Zusammenarbeit zur Seite gestellt.
Grundsätzlich ist der Katastrophenschutz Sache der Bundesländer. Diese können aber laut Artikel 35 des Grundgesetzes bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen Kräfte der Bundeswehr anfordern. Bei länderübergreifenden Gefahrensituationen – wie beim Hochwasser 2002 – kann die Bundeswehr auf Anordnung der Bundesregierung eingesetzt werden. Auch die Amtshilfe – beispielsweise die technische und logistische Unterstützung der Polizei – ist in Artikel 35 des Grundgesetzes geregelt.
Eng begrenzt ist der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Nur im Verteidigungs- und Spannungsfall sind die Streitkräfte laut Artikel 87a des Grundgesetzes beispielsweise berechtigt, zivile Objekte zu schützen, soweit es zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages notwendig ist. „Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“
, kann die Bundesregierung die Streitkräfte zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen, wenn Polizei und Bundesgrenzschutz dazu nicht in der Lage sind.
